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Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang hier: Ausstellungs-, Informations- und Bildungszentrum Adlerhof)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang
hier: Ausstellungs-, Informations- und Bildungszentrum Adlerhof) Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang
hier: Ausstellungs-, Informations- und Bildungszentrum Adlerhof) Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 314/2007 16.04.2007 Az.: 80 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 25.04.2007 Konversion Vogelsang hier: Ausstellungs-, Informations- und Bildungszentrum Adlerhof Sachbearbeiter/in: Frau Poth Tel.: 02251/15-369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der grundsätzlichen Beteiligung des Kreises an der Träger-/Betreibergesellschaft Adlerhof zu und beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Standortentwicklungsgesellschaft die notwendigen Detailuntersuchungen vorzunehmen, konkrete Träger- bzw. Betreibermodelle zu erarbeiten und die im Begründungsteil aufgeworfenen Fragestellungen aufzuarbeiten. 2 Begründung: Das Landeskabinett hat am 12.12.2006 die erste Leitentscheidung Vogelsang beschlossen. Darin erklärt die Landesregierung die grundsätzliche Bereitschaft, die Region bei der künftigen Entwicklung Vogelsangs zu unterstützen. Ebenfalls wurde angekündigt, bis Ende März 2007 ein tragfähiges Konzept für eine zivile Nachnutzung Vogelsangs einschließlich eines Finanzierungsplans vorzulegen. Unter Federführung der Standortentwicklungsgesellschaft sind als Grundlage für die zu treffende Leitentscheidung des Landes NRW umfangreiche Vorarbeiten getroffen worden. Das Dachmarkenkonzept des Büros Müller-Rieger beschreibt die inhaltliche Gesamtidee für das Gelände sowie eine daraus abgeleitete Raumbedarfsplanung für den Adlerhof. Hiernach sollen in einer 1. öffentlich zu finanzierenden Entwicklungsstufe folgende Projekte umgesetzt werden: a) b) c) d) e) f) Nationalparkzentrum – als zentrale Anlauf- und Informationsstelle des Nationalparks Eifel NS-Dokumentation – mit dem inhaltlichen Schwerpunkt der Erklärung des Erziehungssystems und der Indoktrination im NS-Staat Ausstellung Eifel-Ikonen – mit Blick von außen auf die Region und ihre Geschichte Internationales Bildungszentrum – mit dem Ziel, politische Sachverhalte zu fördern und das demokratische Verständnis zu festigen Touristisches Informationszentrum – als Bindeglied zum touristischen Angebot der Gesamtregion eine dem Standort angepasste Gastronomie. Laut einer vom Büro SC Standort-consult GmbH, Bad Segeberg, durchgeführten Masterplanung ist für diese Entwicklungsstufe mit Investitionskosten in Höhe von insgesamt ca. 20 Millionen Euro zu rechnen. Die Finanzierung soll über eine Kostenbeteiligung des Bundes für die Anpassung der Verund Entsorgungsinfrastruktur sowie die Bewilligung sogenannter Ziel II-neu-Mitteln, die zu 50% von der EU und zu 50% vom Land aufzubringen sind, gesichert werden. Bei einer angedachten Förderquote von 90% verbleibt dann noch ein regionaler Kofinanzierungsanteil von ca. 1,5 Mio. € (bereits im Haushalt des Kreises Euskirchen eingestellt). Die grundsätzliche Bereitschaft des Landes NRW zur Finanzierung dieser Kernnutzungen muss Inhalt der angekündigten 2. Leitentscheidung sein und würde die mit den Stimmen des Landes ergangene einstimmige Beschlussfassung des Aufsichtsrates der SEV vom 20.12.2005 bestätigen. Die jährlichen Betriebskosten für die 1. Entwicklungsstufe belaufen sich nach einer ersten Einschätzung des Büros SC Standort.consult auf ca. 1,6 Mio. €, während mit Betriebseinnahmen bei 240.000 erwarteten Besuchern pro Jahr in der Größenordnung von ca. 1,3 Mio. € zu rechnen ist. Demnach beläuft sich nach derzeitiger Kenntnis die Unterdeckung des Betriebes des Adlerhofzentrums auf ca. 300.000 € pro Jahr. Nach derzeitigen Einschätzungen erscheint es nicht unrealistisch, diese Unterdeckung durch Steigerung der Besucherzahlen, Beteiligung des Landschaftsverbandes Rheinland am Betrieb der Geschichtsausstellungen, Zustiftungen oder Sponsoring noch erheblich zu senken bzw. auszugleichen. Da zu erwarten ist, dass das Land NRW seine Förderzusage von einer klar definierten Trägerschaft für das Adlerhofzentrum abhängig macht, ist der Geschäftsführer der SEV mit der Konkretisierung von Träger- und Betreibermodellen beauftragt. Um diese Variantenbetrachtungen mit der notwendigen Aussagekraft anstellen zu können, ist nunmehr zu klären, ob der Kreis Euskirchen grundsätzlich bereit ist, Gesellschafter einer Vogelsang GmbH oder gGmbH zu werden. Die zu gründende GmbH würde dann auch möglicherweise Eigentümer/Erbbauberechtigter der Immobilie Adlerhof sowie eines noch zu definierenden Betriebsgrundstückes werden. Auch wenn heute noch keine belastbare vollständige Risikoabschätzung vorgenommen werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Gesellschafterfunktion 3 für das Adlerhofzentrum zu erklären. Diese Bereitschaft müsste allerdings mit der Klärung folgender Fragestellungen verbunden werden: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Das vom Aufsichtsrat der SEV einstimmig verabschiedete Dachmarkenkonzept muss Grundlage der Investitionsförderung des Landes NRW sein. Der Bund muss an der Bereitschaft festhalten, seinen Beitrag zur Mitfinanzierung zu leisten und das Adlerhofgrundstück zum symbolischen Preis von 1,00 € zu übertragen. Mit dem Betreiber des Nationalparkzentrums, der Nationalparkverwaltung bzw. dem zuständigen Fachressort des Landes NRW ist zu klären, ob die Verantwortlichkeiten dieses Betriebs auch durch Übernahme einer Gesellschafterstellung wahrgenommen werden. Mit dem Landschaftsverband Rheinland sind Verhandlungen zur Betreiberschaft der beiden Geschichtsausstellungen, zumindest aber zu einer Kostenbeteiligung, zu führen. Insbesondere vor dem Hintergrund kommunalaufsichtsrechtlicher Bedenken wegen der Finanzkraft der Stadt Schleiden ist zu prüfen, ob die Belegenheitskommune eine Gesellschafterfunktion übernehmen kann. Mit Bund und Land ist zu klären, wie die Verantwortlichkeiten für die Entwicklung der Restkonversionsfläche geregelt werden können. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass hierbei die Interessen des Adlerhofbetreibers gesichert werden. Bis zur Inbetriebnahme des Adlerhofzentrums muss ein Weiterbetrieb der provisorischen Besucherinformation durch die SEV sichergestellt und die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Parallel zu der definierten 1. Entwicklungsstufe sind die weiteren Vogelsangprojekte a) Nationalparkverwaltung b) Landschulheim c) Zentrum für Jugend und Familie des DJH weiter zu entwickeln und zeitnah zu realisieren. Auch hier muss die Leitentscheidung konkretisierende Aussagen treffen. I. V. gez. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)