Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 314/2007
16.04.2007
Az.: 80
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
25.04.2007
Konversion Vogelsang
hier: Ausstellungs-, Informations- und Bildungszentrum Adlerhof
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
Tel.: 02251/15-369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der grundsätzlichen Beteiligung des Kreises an der Träger-/Betreibergesellschaft
Adlerhof zu und beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Standortentwicklungsgesellschaft die notwendigen Detailuntersuchungen vorzunehmen, konkrete Träger- bzw. Betreibermodelle
zu erarbeiten und die im Begründungsteil aufgeworfenen Fragestellungen aufzuarbeiten.
2
Begründung:
Das Landeskabinett hat am 12.12.2006 die erste Leitentscheidung Vogelsang beschlossen. Darin
erklärt die Landesregierung die grundsätzliche Bereitschaft, die Region bei der künftigen Entwicklung
Vogelsangs zu unterstützen. Ebenfalls wurde angekündigt, bis Ende März 2007 ein tragfähiges Konzept für eine zivile Nachnutzung Vogelsangs einschließlich eines Finanzierungsplans vorzulegen.
Unter Federführung der Standortentwicklungsgesellschaft sind als Grundlage für die zu treffende
Leitentscheidung des Landes NRW umfangreiche Vorarbeiten getroffen worden. Das Dachmarkenkonzept des Büros Müller-Rieger beschreibt die inhaltliche Gesamtidee für das Gelände sowie eine
daraus abgeleitete Raumbedarfsplanung für den Adlerhof. Hiernach sollen in einer 1. öffentlich zu
finanzierenden Entwicklungsstufe folgende Projekte umgesetzt werden:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Nationalparkzentrum – als zentrale Anlauf- und Informationsstelle des Nationalparks Eifel
NS-Dokumentation – mit dem inhaltlichen Schwerpunkt der Erklärung des Erziehungssystems und der Indoktrination im NS-Staat
Ausstellung Eifel-Ikonen – mit Blick von außen auf die Region und ihre Geschichte
Internationales Bildungszentrum – mit dem Ziel, politische Sachverhalte zu fördern und
das demokratische Verständnis zu festigen
Touristisches Informationszentrum – als Bindeglied zum touristischen Angebot der
Gesamtregion
eine dem Standort angepasste Gastronomie.
Laut einer vom Büro SC Standort-consult GmbH, Bad Segeberg, durchgeführten Masterplanung ist
für diese Entwicklungsstufe mit Investitionskosten in Höhe von insgesamt ca. 20 Millionen Euro zu
rechnen. Die Finanzierung soll über eine Kostenbeteiligung des Bundes für die Anpassung der Verund Entsorgungsinfrastruktur sowie die Bewilligung sogenannter Ziel II-neu-Mitteln, die zu 50% von
der EU und zu 50% vom Land aufzubringen sind, gesichert werden. Bei einer angedachten Förderquote von 90% verbleibt dann noch ein regionaler Kofinanzierungsanteil von ca. 1,5 Mio. € (bereits im
Haushalt des Kreises Euskirchen eingestellt). Die grundsätzliche Bereitschaft des Landes NRW zur
Finanzierung dieser Kernnutzungen muss Inhalt der angekündigten 2. Leitentscheidung sein und
würde die mit den Stimmen des Landes ergangene einstimmige Beschlussfassung des Aufsichtsrates
der SEV vom 20.12.2005 bestätigen.
Die jährlichen Betriebskosten für die 1. Entwicklungsstufe belaufen sich nach einer ersten Einschätzung des Büros SC Standort.consult auf ca. 1,6 Mio. €, während mit Betriebseinnahmen bei 240.000
erwarteten Besuchern pro Jahr in der Größenordnung von ca. 1,3 Mio. € zu rechnen ist. Demnach
beläuft sich nach derzeitiger Kenntnis die Unterdeckung des Betriebes des Adlerhofzentrums auf ca.
300.000 € pro Jahr. Nach derzeitigen Einschätzungen erscheint es nicht unrealistisch, diese Unterdeckung durch Steigerung der Besucherzahlen, Beteiligung des Landschaftsverbandes Rheinland am
Betrieb der Geschichtsausstellungen, Zustiftungen oder Sponsoring noch erheblich zu senken bzw.
auszugleichen.
Da zu erwarten ist, dass das Land NRW seine Förderzusage von einer klar definierten Trägerschaft
für das Adlerhofzentrum abhängig macht, ist der Geschäftsführer der SEV mit der Konkretisierung
von Träger- und Betreibermodellen beauftragt. Um diese Variantenbetrachtungen mit der notwendigen Aussagekraft anstellen zu können, ist nunmehr zu klären, ob der Kreis Euskirchen grundsätzlich
bereit ist, Gesellschafter einer Vogelsang GmbH oder gGmbH zu werden. Die zu gründende GmbH
würde dann auch möglicherweise Eigentümer/Erbbauberechtigter der Immobilie Adlerhof sowie eines
noch zu definierenden Betriebsgrundstückes werden.
Auch wenn heute noch keine belastbare vollständige Risikoabschätzung vorgenommen werden kann,
schlägt die Verwaltung vor, die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Gesellschafterfunktion
3
für das Adlerhofzentrum zu erklären. Diese Bereitschaft müsste allerdings mit der Klärung folgender
Fragestellungen verbunden werden:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Das vom Aufsichtsrat der SEV einstimmig verabschiedete Dachmarkenkonzept muss
Grundlage der Investitionsförderung des Landes NRW sein.
Der Bund muss an der Bereitschaft festhalten, seinen Beitrag zur Mitfinanzierung zu leisten und das Adlerhofgrundstück zum symbolischen Preis von 1,00 € zu übertragen.
Mit dem Betreiber des Nationalparkzentrums, der Nationalparkverwaltung bzw. dem zuständigen Fachressort des Landes NRW ist zu klären, ob die Verantwortlichkeiten dieses
Betriebs auch durch Übernahme einer Gesellschafterstellung wahrgenommen werden.
Mit dem Landschaftsverband Rheinland sind Verhandlungen zur Betreiberschaft der beiden Geschichtsausstellungen, zumindest aber zu einer Kostenbeteiligung, zu führen.
Insbesondere vor dem Hintergrund kommunalaufsichtsrechtlicher Bedenken wegen der
Finanzkraft der Stadt Schleiden ist zu prüfen, ob die Belegenheitskommune eine Gesellschafterfunktion übernehmen kann.
Mit Bund und Land ist zu klären, wie die Verantwortlichkeiten für die Entwicklung der Restkonversionsfläche geregelt werden können. Insbesondere muss sichergestellt werden,
dass hierbei die Interessen des Adlerhofbetreibers gesichert werden.
Bis zur Inbetriebnahme des Adlerhofzentrums muss ein Weiterbetrieb der provisorischen
Besucherinformation durch die SEV sichergestellt und die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
Parallel zu der definierten 1. Entwicklungsstufe sind die weiteren Vogelsangprojekte
a) Nationalparkverwaltung
b) Landschulheim
c) Zentrum für Jugend und Familie des DJH
weiter zu entwickeln und zeitnah zu realisieren. Auch hier muss die Leitentscheidung konkretisierende Aussagen treffen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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