Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
46 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z 2 V 294/2007
23.03.2007
Az.: 38/5
Abteilung: 38
Gebührensatzung Rettungsdienst
Mit Schreiben vom 22.03.2007 teilen die Kostenträger mit, dass sich eine weitere
Besprechung vor der Verabschiedung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst des
Kreises Euskirchen durch den Kreistag am 26.04.2007 erübrigt.
Nach dem Beschluss der Gebührensatzung durch den Kreistag und Übersendung an die
Kostenträger wird seitens dieser vorgeschlagen, nach Fertigstellung der Betriebsabrechnung
2006 eine erneute Besprechung zur Gebührenbedarfsberechnung durchzuführen. Dies
entspricht dem grundsätzlichen Anliegen der Kostenträger, jährlich die Jahresrechnung zum
Rettungsdienst zur Überprüfung einsehen zu können.
Den Wunsch der Kostenträger, die Gebührentarife auf volle 10-Cent-Beträge zu runden,
wurde entsprochen. Die diesbezügliche Überarbeitung der Gebührensatzung ist als Anlage
beigefügt.
I. V. gez. Poth