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Verwaltungsergänzung (Gebührensatzung Rettungsdienst)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
46 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Gebührensatzung Rettungsdienst)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 2 V 294/2007 23.03.2007 Az.: 38/5 Abteilung: 38 Gebührensatzung Rettungsdienst Mit Schreiben vom 22.03.2007 teilen die Kostenträger mit, dass sich eine weitere Besprechung vor der Verabschiedung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Kreises Euskirchen durch den Kreistag am 26.04.2007 erübrigt. Nach dem Beschluss der Gebührensatzung durch den Kreistag und Übersendung an die Kostenträger wird seitens dieser vorgeschlagen, nach Fertigstellung der Betriebsabrechnung 2006 eine erneute Besprechung zur Gebührenbedarfsberechnung durchzuführen. Dies entspricht dem grundsätzlichen Anliegen der Kostenträger, jährlich die Jahresrechnung zum Rettungsdienst zur Überprüfung einsehen zu können. Den Wunsch der Kostenträger, die Gebührentarife auf volle 10-Cent-Beträge zu runden, wurde entsprochen. Die diesbezügliche Überarbeitung der Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt. I. V. gez. Poth