Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 21/2003
03.02.2003
Az.: 60.11/868-10
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
10.02.2003
Kreisausschuss
26.03.2003
Kreistag
02.04.2003
Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung
Sachbearbeiter/in: Frau Adams
Tel.: 15 238
Abt.: 60.11
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, bei der Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes
Eifel-Rur in die Verbandsversammlung auf einen eigenen Wahlvorschlag seitens des Kreises Euskirchen zu verzichten und den Wahlvorschlag des Kreises Aachen zu unterstützen.
-2Begründung:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 08.06.2003.
Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) eine oder einen Delegierte/n in die Verbandsversammlung zu entsenden. Bei der Ermittlung der Beitragseinheiten eines Mitgliedes ist sein durchschnittlicher Jahresbeitrag aus den
letzten 3 Jahren vor Neubildung der Verbandsversammlung zugrunde zu legen. Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten), können die Mitglieder sich in Stimmgruppen zusammenschließen. Jede Stimmgruppe hat so
viele Delegierte, wie sie mit den zusammengelegen Beitragteileinheiten volle Beitragseinheiten auf
sich vereinigt.
In der jetzigen Amtsperiode konnten von der Mitgliedergruppe 2 – Kreise - aufgrund der Jahresbeiträge vier Delegierte entsandt werden. Der Kreis Düren stellte zwei Delegierte aufgrund seiner
vollen Beitragseinheiten und die Kreise Aachen und Euskirchen je einen Delegierten aus Beitragsteileinheiten. Der Kreis Heinsberg verzichtete auf die Entsendung eines Delegierten.
Aufgrund der Übernahme diverser gemeindlicher und städtischer Kläranlagen durch den Wasserverband Eifel-Rur hat sich das Verhältnis der Jahresbeiträge der einzelnen Mitgliedergruppen verschoben, so dass die Mitgliedergruppe 2 – Kreise – in der künftigen Amtsperiode insgesamt nur
noch 2 Delegierte stellen kann.
Folgende Beitragseinheiten entfallen auf die einzelnen Kreise:
Kreis Düren
Kreis Aachen
Kreis Heinsberg
Kreis Euskirchen
1,5297
0,3995
0,2690
0,2976
Aufgrund der vollen Beitragseinheit entsendet der Kreis Düren einen Delegierten. Die Summe der
Beitragsteileinheiten (1,4958) ergibt, dass die Mitgliedergruppe 2 – Kreise- einen weiteren Delegierten benennen kann.
Der Kreise Düren und Heinsberg beabsichtigen, vorbehaltlich der politischen Entscheidung, aufgrund der Beitragsteileinheiten keine eigenen Wahlvorschläge einzureichen.
Der Kreis Aachen, wird vorbehaltlich der politischen Entscheidung einen eigenen Wahlvorschlag
machen.
In dieser Situation wäre ein eigener Wahlvorschlag des Kreises Euskirchen nicht sinnvoll.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf einen eigenen Wahlvorschlag zu verzichten und den Wahlvorschlag des Kreises Aachen zu unterstützen.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
-3Begründung der Dringlichkeit:
Da der Wahlvorschlag bis zum 10.03.2003 dem Wasserverband Eifel-Rur bekannt gegeben werden muss, kann eine Entscheidung des Kreistages am 02.04.2003 nicht abgewartet werden, sondern es muss im Wege der Dringlichkeit entschieden werden.
gez. Reidt
gez. Hürten
gez. Troschke
gez. Dr. Danninger
gez. Rosenke
gez. Dr. Wolf
(Kreisausschussmitglieder)
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)