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Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung) Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung) Dringlichkeitsentscheidung GB (Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 21/2003 03.02.2003 Az.: 60.11/868-10 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 10.02.2003 Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung Sachbearbeiter/in: Frau Adams Tel.: 15 238 Abt.: 60.11 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, bei der Entsendung der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung auf einen eigenen Wahlvorschlag seitens des Kreises Euskirchen zu verzichten und den Wahlvorschlag des Kreises Aachen zu unterstützen. -2Begründung: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 08.06.2003. Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgelegte Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) eine oder einen Delegierte/n in die Verbandsversammlung zu entsenden. Bei der Ermittlung der Beitragseinheiten eines Mitgliedes ist sein durchschnittlicher Jahresbeitrag aus den letzten 3 Jahren vor Neubildung der Verbandsversammlung zugrunde zu legen. Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten), können die Mitglieder sich in Stimmgruppen zusammenschließen. Jede Stimmgruppe hat so viele Delegierte, wie sie mit den zusammengelegen Beitragteileinheiten volle Beitragseinheiten auf sich vereinigt. In der jetzigen Amtsperiode konnten von der Mitgliedergruppe 2 – Kreise - aufgrund der Jahresbeiträge vier Delegierte entsandt werden. Der Kreis Düren stellte zwei Delegierte aufgrund seiner vollen Beitragseinheiten und die Kreise Aachen und Euskirchen je einen Delegierten aus Beitragsteileinheiten. Der Kreis Heinsberg verzichtete auf die Entsendung eines Delegierten. Aufgrund der Übernahme diverser gemeindlicher und städtischer Kläranlagen durch den Wasserverband Eifel-Rur hat sich das Verhältnis der Jahresbeiträge der einzelnen Mitgliedergruppen verschoben, so dass die Mitgliedergruppe 2 – Kreise – in der künftigen Amtsperiode insgesamt nur noch 2 Delegierte stellen kann. Folgende Beitragseinheiten entfallen auf die einzelnen Kreise: Kreis Düren Kreis Aachen Kreis Heinsberg Kreis Euskirchen 1,5297 0,3995 0,2690 0,2976 Aufgrund der vollen Beitragseinheit entsendet der Kreis Düren einen Delegierten. Die Summe der Beitragsteileinheiten (1,4958) ergibt, dass die Mitgliedergruppe 2 – Kreise- einen weiteren Delegierten benennen kann. Der Kreise Düren und Heinsberg beabsichtigen, vorbehaltlich der politischen Entscheidung, aufgrund der Beitragsteileinheiten keine eigenen Wahlvorschläge einzureichen. Der Kreis Aachen, wird vorbehaltlich der politischen Entscheidung einen eigenen Wahlvorschlag machen. In dieser Situation wäre ein eigener Wahlvorschlag des Kreises Euskirchen nicht sinnvoll. Die Verwaltung schlägt daher vor, auf einen eigenen Wahlvorschlag zu verzichten und den Wahlvorschlag des Kreises Aachen zu unterstützen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. -3Begründung der Dringlichkeit: Da der Wahlvorschlag bis zum 10.03.2003 dem Wasserverband Eifel-Rur bekannt gegeben werden muss, kann eine Entscheidung des Kreistages am 02.04.2003 nicht abgewartet werden, sondern es muss im Wege der Dringlichkeit entschieden werden. gez. Reidt gez. Hürten gez. Troschke gez. Dr. Danninger gez. Rosenke gez. Dr. Wolf (Kreisausschussmitglieder) Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)