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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 153/2003
29.01.2003
Az.: 10.1/024-40/Ryb/Sto
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.03.2003
Kreistag
02.04.2003
Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen sind
hier: Ersatzwahlen
Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk
Tel.: 02251/15 319
Abt.: Stabsst. 10.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
:/:
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Verwaltung in Organen,
Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglieder des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs im
Wege der Ersatzwahl folgende Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen:
1. Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen
Seite - 2 Als Nachfolger/in für Herrn Dr. Christopher Metz und Frau Iris Schmitz, die vom Kreistag als
ordentliches und stellvertretendes Mitglied in die Organe des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen gewählt worden waren, wählt der Kreistag
a) in die Verbandsversammlung
Iris Schmitz, Kreisverwaltung, Stabsstelle 80,
_____________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied und (als Nachfolger für das bisherige stellvertretende Mitglied Iris
Schmitz)
Christof Gladow, Kreisverwaltung, Stabsstelle 80,
________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied
b) in den Verbandsausschuss
Iris Schmitz, Kreisverwaltung, Stabsstelle 80,
_______________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied und (als Nachfolger für das bisherige stellvertretende Mitglied Iris
Schmitz)
Christof Gladow, Kreisverwaltung, Stabsstelle 80,
___________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied
c) in den Rechnungsprüfungsausschuss
Ingo Hessenius, Kreisverwaltung, GB I/20,
_______________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied.
2. Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Als Nachfolger/in für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag als stellvertretendes (gebundenes) Mitglied für das ordentliche Mitglied Landrat Günter Rosenke in den Verwaltungsrat gewählt worden war, wählt der Kreistag
die neue Kreisdirektorin/den neuen Kreisdirektor
_________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
Seite - 3 zum stellvertretenden Mitglied.
3.
Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV)
Als Nachfolger/in für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag als stellvertretendes (gebundenes) Mitglied des ordentlichen Mitgliedes Landrat Günter Rosenke in die Organe der
GmbH gewählt worden war, wählt der Kreistag
a) in die Gesellschafterversammlung
die neue Kreisdirektorin/den neuen Kreisdirektor
__________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied
b) in den Aufsichtsrat
die neue Kreisdirektorin/den neuen Kreisdirektor
__________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied.
4.
Biologische Station im Kreis Euskirchen e. V.
Als Nachfolger/in für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag als stellvertretendes (gebundenes) Mitglied für das ordentliche Mitglied Günter Rosenke in die Mitgliederversammlung gewählt worden war, wählt der Kreistag
Franz Unterstetter, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter IV,
____________________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied.
Da unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Satzung der Biologischen Station die Mitglieder ihre Vertreter/innen für die Dauer von 3 Jahren in die Organe des Vereins entsenden, bestätigt der
Kreistag gleichzeitig die Wahl der übrigen ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder bis
zum Ende der Legislaturperiode.
Seite - 4 5.
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT)
Als Nachfolger/in für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag als stellvertretendes (gebundenes) Mitglied für das ordentliche Mitglied Landrat Günter Rosenke in die Organe der
GmbH gewählt worden war, wählt der Kreistag
a) in den Aufsichtsrat
die neue Kreisdirektorin/den neuen Kreisdirektor
___________________________________________
zum stellvertretenden Mitglied
b) in die Gesellschafterversammlung
die neue Kreisdirektorin/den neuen Kreisdirektor
___________________________________________
zum stellvertretenden Mitglied
c) in den Beirat (Bestellung durch die Gesellschafterversammlung)
die neue Kreisdirektorin/den neuen Kreisdirektor
__________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied bis zum Ende der Legislaturperiode.
6.
Eifel-Touristik-Agentur e. V.
Der Kreistag wählt auf Vorschlag des Landrates zum stellvertretenden Mitglied der Mitgliederversammlung
die neue Kreisdirektorin/den neuen Kreisdirektor
__________________________________________.
7.
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Als Nachfolger/in für Herrn Landrat Günter Rosenke und Herrn Dr. Christopher Metz, die vom
Kreistag als ordentliches und stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung gewählt worden waren, wählt der Kreistag
die neue Kreisdirektorin/den neuen Kreisdirektor
_________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied und
Franz Unterstetter, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter IV,
Seite - 5 _________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied.
In diesem Falle ist auch eine Ersatzwahl für das gewählte ordentliche Mitglied erforderlich, da
Herr Landrat Rosenke nach Mitteilung des Zweckverbandes VRS vom 20.01.2003 zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung bestellt worden ist.
8.
Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE)
Als Nachfolger/in für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag als stellvertretendes (gebundenes) Mitglied für das ordentliche Mitglied Landrat Günter Rosenke in die Gesellschafterversammlung gewählt worden war, wählt der Kreistag
die neue Kreisdirektorin/den neuen Kreisdirektor
____________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied.
Der Kreistag nimmt gleichzeitig zustimmend zur Kenntnis, dass nach den Bestimmungen des
Gesellschaftervertrages die neugewählte Kreisdirektorin/der neugewählte Kreisdirektor jeweils
geborenes Mitglied des Aufsichtsrates (gleichzeitig stellvertretende/r Vorsitzende/r) und des
Beirates ist.
9.
Institutsausschuss des Studieninstituts für kommunale Verwaltung in der Bezirksregierung Köln
Als Nachfolger/innen für die ausgeschiedenen/ausscheidenden Herren Dr. Christopher Metz
und Alfred Becker, die vom Kreistag zum ordentlichen und stellvertretenden Mitglied des Institutsausschusses gewählt worden waren, wählt der Kreistag
Manfred Poth, Kreisverwaltung, Stabsstelle 10.1,
__________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum ordentlichen Mitglied und
Johannes Adams, Kreisverwaltung, GB I/10.3,
__________________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 4 KrO)
zum stellvertretenden Mitglied.
Seite - 6 10. EuRegionale 2008 Agentur GmbH
Als Nachfolger/in für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag zum stellvertretenden Mitglied der Gesellschafterversammlung für das ordentliche Mitglied Landrat Günter Rosenke
gewählt worden war, wählt der Kreistag
die neue Kreisdirektorin/den neuen Kreisdirektor
________________________________________
zum stellvertretenden Mitglied.
11. Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK)
Als Nachfolger/in für Herrn Dr. Christopher Metz, der vom Kreistag zum ordentlichen Mitglied
und gleichzeitig Vorsitzenden der KGK gewählt worden war, wählt der Kreistag
Wilfried Rupperath, Kreisverwaltung, Geschäftsbereichsleiter III,
____________________________________________________
zum ordentlichen Mitglied und Vorsitzenden.
Als Nachfolger/in für Herrn Rupperath, der vom Kreistag zum stellvertretenden Mitglied und
stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden war, wählt der Kreistag
Rudi Dick, Kreisverwaltung, GB III/51,
___________________________________________________
zum stellvertretenden Mitglied und stellvertretenden Vorsitzenden.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (AV-ÖGDG) bestellt der Kreistag den Vorsitzenden der KGK. Den Vorsitz soll ein/e
Vertreter/in der Kommune mit Wahlamt führen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 20.10.1999 hatte der Kreistag auf der Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlages im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 KrO und unter Berücksichtigung der Bestimmungen
des § 26 Abs. 4 KrO (hier insbesondere die sog. „Zugriffsregelung“ des Landrates gemäß Satz 3)
zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Verwaltung in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglieder des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs die Vertreterinnen und
Vertreter des Kreises Euskirchen einstimmig bestellt oder zur Wahl vorgeschlagen (siehe Vorlage
16 vom 10.10.1999).
Weitere Vertreter/innen des Kreises Euskirchen wurden durch Einzelbeschlüsse des Kreistages in
neu gebildete Gremien entsandt (siehe z. B. Beschlüsse des Kreistages vom 13.09. und
20.12.2000 zu den Vorlagen 208 und 251 zwecks Einrichtung der Kommunalen Gesundheitskonferenz).
Durch das Ausscheiden des Herrn Dr. Metz und weiterer Mitarbeiter aus den Diensten des Kreises
Euskirchen ist es nunmehr erforderlich, ersatzweise andere Vertreter/innen des Kreises Euskirchen durch den Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen.
Seite - 7 -
Für die Bestellung der Vertreter/innen oder den Vorschlag des Kreises und notwendige Ersatzwahlen gelten die Vorschriften der §§ 26 Abs. 4 und 5 sowie 35 Abs. 2 bis 5 KrO.
Gemäß § 26 Abs. 4 KrO werden die Vertreter/innen des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Die Vertreter/innen des Kreises sind an die
Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden. Sie haben ihr Amt auf Beschluss des Kreistages jederzeit niederzulegen. Diese Bestimmungen gelten nur, soweit durch
Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Sie gelten entsprechend, wenn dem Kreis das Recht eingeräumt wird, Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs zu
bestellen oder vorzuschlagen (§ 26 Abs. 5 KrO).
Nach § 35 Abs. 2 KrO werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat.
Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so
findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Hat der Kreistag in diesen Fällen zwei oder mehr Vertreter/innen oder Mitglieder zu bestellen oder
vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, richtet sich das Wahlverfahren nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen (§ 26 Abs. 4 Satz 3 KrO).
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)