Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 147/2003
27.01.2003
Az.: 40/211 - 27
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
11.02.2003
Kreisausschuss
26.03.2003
Kreistag
02.04.2003
Festsetzung des Eigenanteils der Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und
Schüler im Rahmen der Lernmittelfreiheit mit Wirkung vom 01.08.2003
Sachbearbeiter/in: Herr Ney
Tel.: 15 531
Abt.: 40
X Die Vorlage berührt den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Eigenleistung der Erziehungsberechtigten und der volljährigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Lernmittelfreiheit mit Wirkung vom 01.08.2003 auf 49 vom
Hundert des Durchschnittsbetrages festzusetzen.
Begründung:
Seite - 2 -
I. Rechtslage
Nach dem zurzeit geltenden Lernmittelfreiheitsgesetz i. d. F. vom 24.03.1982 wird allen Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und der privaten Ersatzschulen Lernmittelfreiheit nach
Maßgabe des Lernmittelfreiheitsgesetzes gewährt. Lernmittel im Sinne des Lernmittelfreiheitsgesetzes sind Schulbücher und sonstige dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmittel, die für die
Hand des Schülers bestimmt, vom Ministerium genehmigt und an der einzelnen Schule eingeführt
sind. Nach den Bestimmungen des Lernmittelfreiheitsgesetzes haben sich Erziehungsberechtigte
und volljährige Schüler an den Kosten der Lernmittel zu beteiligen. Die Höhe der Eigenbeteiligung
beträgt ein Drittel des jeweiligen Durchschnittsbetrages (Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Lernmittelfreiheitsgesetz). Empfänger von laufender
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz sind von der Eigenleistung befreit.
II. Vorgesehene Änderungen
Der Entwurf der Landesregierung zum „Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen in
Nordrhein-Westfalen (EntlKommG)“ vom 05.11.2002 sieht in Artikel 9 Änderungen des Lernmittelfreiheitsgesetzes vor. Hiernach sind die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs, die Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln nach dem
Arbeitsförderungsgesetz (AFG), dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder vergleichbarer Vorschriften erhalten, von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen.
Neben der Reduzierung des Kreises der Berechtigten ist auch eine Änderung der Höhe der Eigenbeteiligung vorgesehen: Der Eigenanteil von 33 % darf nun 49 vom Hundert des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen. Der Eigenanteil soll im Einzelfall auf Antrag ganz oder teilweise entfallen,
soweit die Beschaffung für die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler im Verhältnis
zum Einkommen unter Berücksichtigung besonderer Umstände zu einer sozialen Unverträglichkeit
führt. Näheres regelt eine Satzung, die der Schulträger zu erlassen hat. Mustersatzungen werden
zurzeit von den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet.
Darüber hinaus sieht Artikel 10 des Gesetzentwurfs eine Anhebung der Durchschnittsbeträge um
rd. 33 % vor.
III. Auswirkungen auf den Kreishaushalt
Die Änderungen sollen zum 1. August 2003 in Kraft treten. Bei Zugrundelegung des höchstmöglichen Eigenanteils (49 %) würde der Kreishaushalt spürbar entlastet. Die Einsparung gegenüber
der bisherigen Regelung (Eigenleistung 33 %) beträgt rd. 25.000 Euro.
Kosten der Lernmittelfreiheit bei einer Eigenleistung
von
33 %
Unterschied
49 %
BK Euskirchen
72.000
55.400
16.600
BK Kall
29.900
23.100
6.800
Sonderschulen
9.700
7.500
2.200
111.600
86.000
25.600
gesamt
Es wird vorgeschlagen, den höchstmöglichen Eigenanteil festzusetzen. Der Budgetentwurf
2003/2004 sieht eine Eigenleistung von 49 % bereits vor.
Seite - 3 -
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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