Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Festsetzung des Eigenanteils der Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Lernmittelfreiheit mit Wirkung vom 01.08.2003)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Festsetzung des Eigenanteils der Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Lernmittelfreiheit mit Wirkung vom 01.08.2003) Beschlussvorlage GB (Festsetzung des Eigenanteils der Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Lernmittelfreiheit mit Wirkung vom 01.08.2003) Beschlussvorlage GB (Festsetzung des Eigenanteils der Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Lernmittelfreiheit mit Wirkung vom 01.08.2003)

öffnen download melden Dateigröße: 59 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 147/2003 27.01.2003 Az.: 40/211 - 27 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur 11.02.2003 Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Festsetzung des Eigenanteils der Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Lernmittelfreiheit mit Wirkung vom 01.08.2003 Sachbearbeiter/in: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 X Die Vorlage berührt den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Eigenleistung der Erziehungsberechtigten und der volljährigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Lernmittelfreiheit mit Wirkung vom 01.08.2003 auf 49 vom Hundert des Durchschnittsbetrages festzusetzen. Begründung: Seite - 2 - I. Rechtslage Nach dem zurzeit geltenden Lernmittelfreiheitsgesetz i. d. F. vom 24.03.1982 wird allen Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und der privaten Ersatzschulen Lernmittelfreiheit nach Maßgabe des Lernmittelfreiheitsgesetzes gewährt. Lernmittel im Sinne des Lernmittelfreiheitsgesetzes sind Schulbücher und sonstige dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt, vom Ministerium genehmigt und an der einzelnen Schule eingeführt sind. Nach den Bestimmungen des Lernmittelfreiheitsgesetzes haben sich Erziehungsberechtigte und volljährige Schüler an den Kosten der Lernmittel zu beteiligen. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt ein Drittel des jeweiligen Durchschnittsbetrages (Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Lernmittelfreiheitsgesetz). Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz sind von der Eigenleistung befreit. II. Vorgesehene Änderungen Der Entwurf der Landesregierung zum „Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen (EntlKommG)“ vom 05.11.2002 sieht in Artikel 9 Änderungen des Lernmittelfreiheitsgesetzes vor. Hiernach sind die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs, die Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG), dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder vergleichbarer Vorschriften erhalten, von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen. Neben der Reduzierung des Kreises der Berechtigten ist auch eine Änderung der Höhe der Eigenbeteiligung vorgesehen: Der Eigenanteil von 33 % darf nun 49 vom Hundert des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen. Der Eigenanteil soll im Einzelfall auf Antrag ganz oder teilweise entfallen, soweit die Beschaffung für die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler im Verhältnis zum Einkommen unter Berücksichtigung besonderer Umstände zu einer sozialen Unverträglichkeit führt. Näheres regelt eine Satzung, die der Schulträger zu erlassen hat. Mustersatzungen werden zurzeit von den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Darüber hinaus sieht Artikel 10 des Gesetzentwurfs eine Anhebung der Durchschnittsbeträge um rd. 33 % vor. III. Auswirkungen auf den Kreishaushalt Die Änderungen sollen zum 1. August 2003 in Kraft treten. Bei Zugrundelegung des höchstmöglichen Eigenanteils (49 %) würde der Kreishaushalt spürbar entlastet. Die Einsparung gegenüber der bisherigen Regelung (Eigenleistung 33 %) beträgt rd. 25.000 Euro. Kosten der Lernmittelfreiheit bei einer Eigenleistung von 33 % Unterschied 49 % BK Euskirchen 72.000 55.400 16.600 BK Kall 29.900 23.100 6.800 Sonderschulen 9.700 7.500 2.200 111.600 86.000 25.600 gesamt Es wird vorgeschlagen, den höchstmöglichen Eigenanteil festzusetzen. Der Budgetentwurf 2003/2004 sieht eine Eigenleistung von 49 % bereits vor. Seite - 3 - gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)