Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 142/2003
21.01.2003
Az.: 66.2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
12.02.2003
Kreisausschuss
26.03.2003
K 24 Ortsumgehung Billig
hier: Zustimmung zum Vorentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 221
Abt.: 66.2
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Vorplanung zum Bau der K 24n, Ortsumgehung Billig zu.
Begründung:
€
€
Seite - 2 -
Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW hat nur die
westöstliche Linienführung der Ortsumgehung Billig als L 178 n genehmigt. Entsprechend dem
Beschluß zum Antrag A1/2002 mit Z1 soll die Osttangente als Kreisstraße 24 n mit Mitteln des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes realisiert werden.
Unter Befürwortung von Stadt, Land und Kreis wurde für die L 178 n die Heraufsetzung von Stufe
2 auf Stufe 1A im Landesstraßenbedarfsplan durch die Bezirksregierung Köln beim MWMEV beantrag. Weiterhin sind beide Maßnahmen im Entwurf des Flächennutzungsplans bereits berücksichtigt.
Inzwischen wurde durch die Kreisverwaltung ein entsprechender Einplanungsantrag zur Prüfung
bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Im Rahmen des Einplanungsgesprächs wurde sowohl
von der Bez. Reg. Köln als auch vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung bestätigt, dass das Projekt entsprechend dem GVFG als förderfähig einzustufen ist.
Der Landesbetrieb Straßenbau hat zwischenzeitlich eine Vorplanung für den Ausbaubereich der K
24 n erstellt, die wie folgt zu beschreiben ist:
Grundlage für die geplante Lage im Straßennetz ist die Umsetzung eines Gesamtverkehrskonzeptes, welches vom Kreisausschuß mit Beschluß zum Antrag A1 / 2002 mit Z1 festgelegt wurde.
Der Neubauabschnitt der K 24n beginnt am bestehenden Knotenpunkt K 24/L 178 südlich von Billig und schließt nach ca. 820 m nordöstlich an die L 178 n an (siehe Anlage).
Der Abstand der geplanten Trasse zum Ortsrand Billig ist so groß gewählt, dass eine lärmtechnische oder visuelle Beeinträchtigung weitgehend vermieden wird. Daher sind Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich.
Die Kreuzungspunkte werden jeweils als Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 40 m ausgebildet. Zusätzlich sind außerhalb des Kreisesverkehrs Rad-/Gehwege vorgesehen.
Aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelastung und des LKW Anteils wurde gemäß der aktuellen
RAS-Q für die Vorplanung ein RQ 10,5 gewählt. Das entspricht einer Regelfahrbahnbreite von 2 x
3,75 m und einer Bankettbreite von je 1,50 m.
Zur Sicherstellung der Radverkehrsanbindungen wird auf der östlichen Seite der K24 n durchgehend ein paralleler Rad-/ Wirtschaftsweg mit einer Breite von 3 m entsprtechend RSTO angelegt.
Im Zuge der vereinfachten Kostenermittlung wird für die Knotenpunkte das Wertigkeitsprinzip bzw.
das Interessenprinzip angewandt. Das heißt, der Umbau des heutigen Knotenpunktes K 24/L 178
liegt in der Kostentragungspflicht des Kreises Euskirchen, die Kosten des Knotenpunktes L178
n/K24 n werden anhand der anteiligen Fahrbahnbreiten aufgeteilt und die Kosten des Knotenpunktes K24 alt/ L178 n fallen aufgrund der komplett neu hinzukommenden L178 n in die Kostentragungspflicht des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Die vom Kreis Euskirchen zu tragenden Gesamtkosten betragen laut Kostenschätzung 1.252.000,€.
Seite - 3 Die Verwaltung schlägt vor, der Vorentwurfsplanung zur K 24n in der oben beschriebenen Form
zuzustimmen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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