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Beschlussvorlage GB (K 24 Ortsumgehung Billig hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (K 24 Ortsumgehung Billig
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (K 24 Ortsumgehung Billig
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 142/2003 21.01.2003 Az.: 66.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 12.02.2003 Kreisausschuss 26.03.2003 K 24 Ortsumgehung Billig hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 221 Abt.: 66.2 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Vorplanung zum Bau der K 24n, Ortsumgehung Billig zu. Begründung: € € Seite - 2 - Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW hat nur die westöstliche Linienführung der Ortsumgehung Billig als L 178 n genehmigt. Entsprechend dem Beschluß zum Antrag A1/2002 mit Z1 soll die Osttangente als Kreisstraße 24 n mit Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes realisiert werden. Unter Befürwortung von Stadt, Land und Kreis wurde für die L 178 n die Heraufsetzung von Stufe 2 auf Stufe 1A im Landesstraßenbedarfsplan durch die Bezirksregierung Köln beim MWMEV beantrag. Weiterhin sind beide Maßnahmen im Entwurf des Flächennutzungsplans bereits berücksichtigt. Inzwischen wurde durch die Kreisverwaltung ein entsprechender Einplanungsantrag zur Prüfung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Im Rahmen des Einplanungsgesprächs wurde sowohl von der Bez. Reg. Köln als auch vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung bestätigt, dass das Projekt entsprechend dem GVFG als förderfähig einzustufen ist. Der Landesbetrieb Straßenbau hat zwischenzeitlich eine Vorplanung für den Ausbaubereich der K 24 n erstellt, die wie folgt zu beschreiben ist: Grundlage für die geplante Lage im Straßennetz ist die Umsetzung eines Gesamtverkehrskonzeptes, welches vom Kreisausschuß mit Beschluß zum Antrag A1 / 2002 mit Z1 festgelegt wurde. Der Neubauabschnitt der K 24n beginnt am bestehenden Knotenpunkt K 24/L 178 südlich von Billig und schließt nach ca. 820 m nordöstlich an die L 178 n an (siehe Anlage). Der Abstand der geplanten Trasse zum Ortsrand Billig ist so groß gewählt, dass eine lärmtechnische oder visuelle Beeinträchtigung weitgehend vermieden wird. Daher sind Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich. Die Kreuzungspunkte werden jeweils als Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 40 m ausgebildet. Zusätzlich sind außerhalb des Kreisesverkehrs Rad-/Gehwege vorgesehen. Aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelastung und des LKW Anteils wurde gemäß der aktuellen RAS-Q für die Vorplanung ein RQ 10,5 gewählt. Das entspricht einer Regelfahrbahnbreite von 2 x 3,75 m und einer Bankettbreite von je 1,50 m. Zur Sicherstellung der Radverkehrsanbindungen wird auf der östlichen Seite der K24 n durchgehend ein paralleler Rad-/ Wirtschaftsweg mit einer Breite von 3 m entsprtechend RSTO angelegt. Im Zuge der vereinfachten Kostenermittlung wird für die Knotenpunkte das Wertigkeitsprinzip bzw. das Interessenprinzip angewandt. Das heißt, der Umbau des heutigen Knotenpunktes K 24/L 178 liegt in der Kostentragungspflicht des Kreises Euskirchen, die Kosten des Knotenpunktes L178 n/K24 n werden anhand der anteiligen Fahrbahnbreiten aufgeteilt und die Kosten des Knotenpunktes K24 alt/ L178 n fallen aufgrund der komplett neu hinzukommenden L178 n in die Kostentragungspflicht des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Die vom Kreis Euskirchen zu tragenden Gesamtkosten betragen laut Kostenschätzung 1.252.000,€. Seite - 3 Die Verwaltung schlägt vor, der Vorentwurfsplanung zur K 24n in der oben beschriebenen Form zuzustimmen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)