Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 19/2003
27.01.2003
Datum:
Az.: 32.1/100-91-2/Wi.
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.03.2003
Kreistag
02.04.2003
Beschaffung von 2 Geschwindigkeitsmessgeräten
Sachbearbeiter/in: Herr Winter
Tel.: 02251 / 15 223
Abt.: 32.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.: 2 1100 93500
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
um
Mehreinnahme bei Hst.
um
sonst: Erstattungsleistung der Versicherung
=
Entnahme aus der Budgetrücklage 200 321 =
Kreiskämmerer
€
€
27.900
€
47.100
€
Beschlussempfehung der Verwaltung:
Der außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 75.000,00 € bei der
Haushaltsstelle 2 1100 93500 wird zugestimmt.
-2Begründung:
Nach § 48 Abs. 3 Ordnungsbehördengesetz sind die Kreisordnungsbehörden für die Überwachung
der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr zuständig. Es handelt sich
hier um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
Aufgrund der erheblichen Steigerung von Verkehrsunfällen im Außenbereich wurde auf Anregung
des Verkehrsdienstes der Polizei in den letzten Jahren die Anzahl der stationären Geschwindigkeitsmessanlagen erhöht sowie eine zweite Kamera beschafft, was zu einer Verbesserung hinsichtlich der Unfallentwicklung geführt hat.
Eine der beiden vorhandenen Kameras wurde in der Nacht vom 17.01./18.01.2003 mittels Brandbeschleuniger erheblich beschädigt. Nach Überprüfung der Herstellerfirma handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, so dass eine Ersatzbeschaffung unumgänglich ist. 75 % der
Wiederbeschaffungskosten werden von der Versicherung übernommen.
Aufgrund der Zunahme der Verkehrsunfälle im Südkreis – mehrere Male mit Schwerverletzten und
Toten – ist zur Verbesserung der Unfallprävention die Beschaffung einer weiteren Kamera im
Haushaltsplan 2003 vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des
Haushaltsplanes 2003 eingestellt.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Aus Gründen der Unfallprävention und zur Verringerung der immer noch zu hohen Unfallzahlen ist
die Ersatzbeschaffung für das total beschädigte Geschwindigkeitsmessgerät sowie der weiteren
Kamera dringend geboten.
gez. Kolvenbach
gez. Hürten
gez. Troschke
gez. Dr. Danninger
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)