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Dringlichkeitsentscheidung GB (Beschaffung von 2 Geschwindigkeitsmessgeräten)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat D 19/2003 27.01.2003 Datum: Az.: 32.1/100-91-2/Wi. Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Beschaffung von 2 Geschwindigkeitsmessgeräten Sachbearbeiter/in: Herr Winter Tel.: 02251 / 15 223 Abt.: 32.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: 2 1100 93500 Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um Mehreinnahme bei Hst. um sonst: Erstattungsleistung der Versicherung = Entnahme aus der Budgetrücklage 200 321 = Kreiskämmerer € € 27.900 € 47.100 € Beschlussempfehung der Verwaltung: Der außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 75.000,00 € bei der Haushaltsstelle 2 1100 93500 wird zugestimmt. -2Begründung: Nach § 48 Abs. 3 Ordnungsbehördengesetz sind die Kreisordnungsbehörden für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr zuständig. Es handelt sich hier um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Aufgrund der erheblichen Steigerung von Verkehrsunfällen im Außenbereich wurde auf Anregung des Verkehrsdienstes der Polizei in den letzten Jahren die Anzahl der stationären Geschwindigkeitsmessanlagen erhöht sowie eine zweite Kamera beschafft, was zu einer Verbesserung hinsichtlich der Unfallentwicklung geführt hat. Eine der beiden vorhandenen Kameras wurde in der Nacht vom 17.01./18.01.2003 mittels Brandbeschleuniger erheblich beschädigt. Nach Überprüfung der Herstellerfirma handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, so dass eine Ersatzbeschaffung unumgänglich ist. 75 % der Wiederbeschaffungskosten werden von der Versicherung übernommen. Aufgrund der Zunahme der Verkehrsunfälle im Südkreis – mehrere Male mit Schwerverletzten und Toten – ist zur Verbesserung der Unfallprävention die Beschaffung einer weiteren Kamera im Haushaltsplan 2003 vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2003 eingestellt. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Aus Gründen der Unfallprävention und zur Verringerung der immer noch zu hohen Unfallzahlen ist die Ersatzbeschaffung für das total beschädigte Geschwindigkeitsmessgerät sowie der weiteren Kamera dringend geboten. gez. Kolvenbach gez. Hürten gez. Troschke gez. Dr. Danninger gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)