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Beschlussvorlage GB (K 33, Radweg Metternich - Kreisgrenze hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (K 33, Radweg Metternich - Kreisgrenze
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (K 33, Radweg Metternich - Kreisgrenze
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (K 33, Radweg Metternich - Kreisgrenze
hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 141/2003 21.01.2003 Az.: 66.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 12.02.2003 Kreisausschuss 26.03.2003 K 33, Radweg Metternich - Kreisgrenze hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 221 Abt.: 66.2 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Vorplanung zum Bau eines Radwegs von Metternich bis zur Kreisgrenze zu und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme mit in den Investitionsplan aufzunehmen und entsprechende Mittel innerhalb des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu beantragen. Begründung: Seite - 2 - Im Jahr 2001 wurde von der Gemeinde Weilerswist der Wunsch an den Kreis herangetragen, die Anlage eines Radwegs entlang der K 33 zwischen Metternich und der Kreisgrenze Richtung Rösberg zu prüfen. Radfahrer und Fußgänger im Längsverkehr der K 33 werden vor allem durch die hohen Geschwindigkeiten, die im Kfz-Verkehr zu beobachten sind in Ihrer Sicherheit eingeschränkt. Im Straßennetz stellt die K 33 die Verbindung zwischen Metternich im Kreis Euskirchen und Rösberg im Rhein-Sieg-Kreis dar. Der betrachtete Abschnitt beginnt an der Wirtschaftswegverlängerung der Drei-Eichen Straße in Metternich und endet an einer Wirtschaftswegeinmündung unmittelbar an der Kreisgrenze. Im Radverkehrsnetz ist dieser Abschnitt als Gemeinderadweg angegeben. Der Radfahrer muss sich an der o.g. Stelle auf die K 33 begeben und wird auf der Straße bis zu dem besagten Wirtschaftsweg geführt. Dort zweigt der Radweg in Richtung Rösberg von der Kreisstraße ab. Die K 33 hat eine Fahrbahnbreite von 6,5 m. Anlagen zum Schutz von Radfahrern oder Fußgängern sind derzeit keine vorhanden. Die Ortsbesichtigung zeigte, dass sich für die Führung des Radverkehrs eine wirtschaftliche und für den Radverkehr sinnvolle Lösung anbietet: Im Bereich der Einmündung des Wegs in Verlängerung der Drei-Eichen Straße befindet sich abgesetzt zur K 33 ein Wirtschaftsweg, der derzeit auf den ersten 260 m eine schotterbefestigte Oberfläche aufweist. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, diesen Abschnitt anstelle der kostenaufwendigen Anlage eines direkten straßenbegleitenden Radwegs bituminös zu befestigen und als gemeinsamen Rad-/Gehweg mit einer befestigten Breite von im Mittel 3,0 m plus 0,5 m Bankette mit gleichzeitiger Wirtschaftswegefunktion auszubauen. Am Ende des 1. Ausbauabschnitts wird der Radfahrer ohne weitere Ausbaumaßnahmen über einen bereits asphaltierten Teilabschnitt des Wirtschaftswegs, die Bergstraße und die Hemmericher Straße wieder bis zur K 33 geführt. In der Verlängerung der Hemmericher Straße befindet sich heute ein unbefestigter Fußweg, der als gemeinsamer Rad-/Gehweg bis zur Kreisstraße in 2,5 m Breite bituminös ausgebaut werden soll. Zur Kreuzung der Kreisstraße ist eine Querungshilfe vorgesehen. Diese wird in der Lage so ausgebildet, dass der Wirtschaftswegeverkehr aus einem Forstweg der gegenüberliegenden Waldparzelle alle Fahrbeziehungen zur Kreisstraße ungehindert aufnehmen kann. Die Querungsstelle selbst wird mit einer Mittelinsel von 2,5 m Breite ausgebildet. Hierzu muss die Kreisstraße auf einem Abschnitt von ca. 100 m aufgeweitet werden. Auf der gegenüberliegenden Seite wird der Radweg mit einer Breite von 2,5 m in einem Abstand von ca. 10 m parallel zur K 33 bis zur Kreisgrenze trassiert. Hier wird eine vorhandene Trasse von ca. 500 m Länge neubefestigt, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt als Fußweg genutzt wurde, zwischenzeitlich jedoch durch Sträucher bewachsen ist. Am Ende dieses 2. Abschnitts wird das Wirtschaftswegekreuz im Bereich der Kreisgrenze bituminös befestigt. Für die oben beschriebenen Maßnahmen liegt eine Konzeption vor, die als Anlage beigefügt ist. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme betragen 210.000,- €. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Vorplanung zum Bau des Radwegs in der beschriebenen Form zuzustimmen, um die Maßnahme mit in den Investitionsplan aufnehmen zu Seite - 3 können und entsprechende Mittel innerhalb des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beantragen zu können. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass erst ab dem Jahr 2005 wieder mit einer Mittelbereitstellung zu rechnen ist, da derzeit vom Land vordringlich die Erstellung der einheitlichen Radwegebeschilderung des landesweiten Radverkehrsnetz NRW vorangetrieben wird. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)