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Beschlussvorlage Stab (Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin gemäß § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen vom 01.09.1999)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage Stab (Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin gemäß § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen vom 01.09.1999) Beschlussvorlage Stab (Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin gemäß § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen vom 01.09.1999)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 143/2003 22.01.2003 Az.: 10.1/024 - 10 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin gemäß § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen vom 01.09.1999 Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk Tel.: 02251 / 15 319 Abt.: Stabsst.10.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung ./. Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag bestellt die Mitarbeiter der Stabsstelle 10.1 – Büro Landrat/Kreisdirektor – Manfred Poth zum Schriftführer und Wolf-Dietmar Rybarczyk zum stellv. Schriftführer für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages gemäß § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Seite - 2 Begründung: Nach § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages bestellt der Kreistag in seiner ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode auf Vorschlag des Landrats einen Schriftführer/eine Schriftführerin und dessen Vertreter/deren Vertreterin. In seiner konstituierenden Sitzung am 01.10.1999 hatte der Kreistag Herrn Kreisdirektor Dr. Metz und Herrn Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Becker zum Schriftführer bzw. stellvertretenden Schriftführer bestellt. Da Herr Dr. Metz bereits zum 01.01.2003 aus den Diensten des Kreises ausgeschieden ist und auch Herr Becker am 05.03.2003 seinen letzten Arbeitstag hat, ist eine Neubestellung des Schriftführers und des stellvertretenden Schriftführers erforderlich. Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, den Leiter der Stabsstelle 10.1 -Büro Landrat/Kreisdirektor-, Herrn Poth, zum Schriftführer und den für die Kreistagsangelegenheiten zuständigen Sachbearbeiter des Kreistagsbüros, Herrn Rybarczyk, zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)