Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 138/2003
21.01.2003
Az.: 20/912-11/He
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.03.2003
Kreistag
02.04.2003
Aufhebung von Bindungsbeschlüssen und Verwendungsbeschluss zur Allgemeinen Rücklage
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Der Kreistag beschließt, unter Aufhebung bisheriger Beschlüsse zur Bindung von Mitteln der Allgemeinen Rücklage
a) die Rücklagemittel aus dem RWE-Vorzugsaktienverkauf und
b) die Rücklagemittel aus der Umwandlung von RWE-Namens- in -Stammaktien
zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes im Rahmen des Doppelhaushaltes 2003 / 2004 zu verwenden.
Begründung:
Seite - 2 Gemäß bestehender Beschlusslage werden die Mittel der Allgemeinen Rücklage wie folgt behandelt:
a) Erlöse aus dem RWE-Stammaktienverkauf
(voraussichtlicher Bestand am 31.12.2002: 10.255 T€):
Die Mittel sind gebunden zur Verwendung für die Zinsverpflichtung gegenüber der Sonderrücklage Abfalldeponie. Der Betrag von urspr. ca. 48,9 Mio. DM ist nach der Haushaltsplanung bis
Ende 2004 auf 4.525 T€ abgeschmolzen und im Jahre 2006 endgültig aufgebraucht (Folge: die
Beträge sind ab dann durch die Kreisumlage zu erwirtschaften).
b) Erlöse aus dem RWE-Vorzugsaktienverkauf
(voraussichtlicher Bestand am 31.12.2002: 775 T€):
Die Mittel sind dahingehend gebunden, dass sie nicht für den Haushalt verwendet werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diesen Bindungsbeschluss aufzuheben und die Mittel
zum Haushaltsausgleich einzusetzen.
c) Erlöse aus der Umwandlung von RWE-Namens in -Stammaktien
(voraussichtlicher Bestand am 31.12.2002: 5.551 T€):
Die Mittel sollen jeweils für ein Jahr angelegt werden. Entnommen wurden bzw. werden die für
den Kreishausanbau benötigten Mittel.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diesen Bindungsbeschluss aufzuheben und den sich
dann ergebenden Restbetrag von 3.508 T€ zum Haushaltsausgleich einzusetzen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)