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Beschlussvorlage GB (Aufhebung von Bindungsbeschlüssen und Verwendungsbeschluss zur Allgemeinen Rücklage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Aufhebung von Bindungsbeschlüssen und Verwendungsbeschluss zur Allgemeinen Rücklage) Beschlussvorlage GB (Aufhebung von Bindungsbeschlüssen und Verwendungsbeschluss zur Allgemeinen Rücklage)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 138/2003 21.01.2003 Az.: 20/912-11/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Aufhebung von Bindungsbeschlüssen und Verwendungsbeschluss zur Allgemeinen Rücklage Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Der Kreistag beschließt, unter Aufhebung bisheriger Beschlüsse zur Bindung von Mitteln der Allgemeinen Rücklage a) die Rücklagemittel aus dem RWE-Vorzugsaktienverkauf und b) die Rücklagemittel aus der Umwandlung von RWE-Namens- in -Stammaktien zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes im Rahmen des Doppelhaushaltes 2003 / 2004 zu verwenden. Begründung: Seite - 2 Gemäß bestehender Beschlusslage werden die Mittel der Allgemeinen Rücklage wie folgt behandelt: a) Erlöse aus dem RWE-Stammaktienverkauf (voraussichtlicher Bestand am 31.12.2002: 10.255 T€): Die Mittel sind gebunden zur Verwendung für die Zinsverpflichtung gegenüber der Sonderrücklage Abfalldeponie. Der Betrag von urspr. ca. 48,9 Mio. DM ist nach der Haushaltsplanung bis Ende 2004 auf 4.525 T€ abgeschmolzen und im Jahre 2006 endgültig aufgebraucht (Folge: die Beträge sind ab dann durch die Kreisumlage zu erwirtschaften). b) Erlöse aus dem RWE-Vorzugsaktienverkauf (voraussichtlicher Bestand am 31.12.2002: 775 T€): Die Mittel sind dahingehend gebunden, dass sie nicht für den Haushalt verwendet werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diesen Bindungsbeschluss aufzuheben und die Mittel zum Haushaltsausgleich einzusetzen. c) Erlöse aus der Umwandlung von RWE-Namens in -Stammaktien (voraussichtlicher Bestand am 31.12.2002: 5.551 T€): Die Mittel sollen jeweils für ein Jahr angelegt werden. Entnommen wurden bzw. werden die für den Kreishausanbau benötigten Mittel. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diesen Bindungsbeschluss aufzuheben und den sich dann ergebenden Restbetrag von 3.508 T€ zum Haushaltsausgleich einzusetzen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)