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Info GB (Altlasten/Bodenschutz hier: Fortführung der Gefährdungsabschätzung für die ehemalige Deponie Arloff)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Altlasten/Bodenschutz
hier: Fortführung der Gefährdungsabschätzung für die ehemalige Deponie Arloff) Info GB (Altlasten/Bodenschutz
hier: Fortführung der Gefährdungsabschätzung für die ehemalige Deponie Arloff)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Info 63/2003 20.01.2003 Datum: Az.: IV/60.12 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 12.02.2003 Altlasten/Bodenschutz hier: Fortführung der Gefährdungsabschätzung für die ehemalige Deponie Arloff Sachbearbeiter/in: Frau Hanke Tel.: 15 241 Abt.: 60.12 Der Kreis Euskirchen hat im Jahr 1976 im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Abfallbeseitigung u.a. die schon vor Inkrafttreten des Abfallgesetzes (AbfG) von der Stadt Bad Münstereifel in einem ehemaligen Tontagebau betriebene Hausmülldeponie Arloff übernommen. Im Anschluss an die Einstellung des Deponiebetriebes im Jahr 1981 wurden vom Kreis Euskirchen auf der Basis eines Bescheides der Bezirksregierung Köln nach § 10 Abs. 2 AbfG vom 24.03.1983 die Rekultivierung der Betriebsflächen in Angriff genommen und im Rahmen der Überwachungs-/Nachsorgemaßnahmen gemäß den Vorgaben einer durchgeführten Gefährdungsanalyse Grundwassermessstellen niedergebracht und Stauwasserabsenkungsmaßnahmen im Grubenbereich durchgeführt. Im Zuge der nach wie vor vom Kreis Euskirchen zu leistenden Nachsorge der Altdeponie wurden die seinerzeit festgelegten Überwachungsmaßnahmen aufgrund der sich darstellenden diffusen Fließverhältnisse in den betroffnen Grundwasserleitern erneut im Jahr 2001 überprüft. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass zur Absicherung des Gefährdungspfades Boden – Grundwasser aufgrund der festgestellten komplexen Grundwasserfließverhältnisse der Ausbau des bestehenden Grundwasserkontroll- und überwachungssystems erforderlich ist (siehe Anlage). Die hierfür veranschlagten Kosten belaufen sich auf 104.460,00 €. Auf der Basis der Überprüfung hat die Verwaltung mit Datum vom 29.11.2001 einen Antrag auf Aufnahme in die Dringlichkeitsliste für die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Im Seite - 2 - Rahmen der 8. Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates am 28.06.2002 hat diese Anmeldung Eingang in das Jahresförderprogramm 2002 Altlasten gefunden. Mit Datum vom 17.10.2002 wurde dann ein Antrag auf Gewährung einer entsprechenden Zuwendung für eine Fortführung der Gefährdungsabschätzung gestellt, der mit Zuwendungsbescheid vom 28.11.2002 von der Bezirksregierung Köln positiv beschieden wurde. Damit entfallen auf die veranschlagten Kosten ein Anteil von 80 % an öffentlichen Zuweisungen. Die Maßnahmen sind im wesentlichen noch im Jahr 2003 durchzuführen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)