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Beschlussvorlage GB (Investitionsprogramm 2002 bis 2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Investitionsprogramm 2002 bis 2007) Beschlussvorlage GB (Investitionsprogramm 2002 bis 2007)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 136/2003 15.01.2003 Az.: 20/912-11/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 10.02.2003 Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur 11.02.2003 Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 12.02.2003 Jugendhilfeausschuss 13.02.2003 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 19.02.2003 Ausschuss für Wirtschaftsförderung 12.03.2003 Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Investitionsprogramm des Kreises Euskirchen für die Planungsjahre 2002 bis 2007 Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat 2003 / 2004 sowie die Folgejahre. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt das Investitionsprogramm des Kreises Euskirchen für die Planungsjahre 2002 bis 2007. Begründung: Seite - 2 - Der Kreis hat gemäß § 53 KrO NW i.V.m. § 83 Abs. 1 GO NW seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für die Finanzplanung ist nach § 83 Abs. 3 GO NW ein Investitionsprogramm aufzustellen. Da mit dem vorliegenden Plan ein Doppelhaushalt aufgestellt wird, erweitert sich der Planungszeitraum auf sechs Jahre. Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Planungsjahre 2002 bis 2007 wird dem Kreistag hiermit zugeleitet (Anlage zum Entwurf des Haushaltsplanes). Das Investitionsprogramm ist gemäß § 83 Abs. 5 GO NW vom Kreistag zu beschließen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)