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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan Hellenthal hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan Hellenthal
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan Hellenthal
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 129/2003 13.01.2003 Az.: 60.3 LP Hellenthal X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 10.02.2003 Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Landschaftsplan Hellenthal hier: Aufstellungsbeschluss Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke x Tel.: 537 Abt.: 60.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt gemäß § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) die Aufstellung des Landschaftsplanes Hellenthal mit Geltungsbereich für das gesamte Gebiet der Gemeinde Hellenthal gemäß der Anlage zu dieser Vorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten einzuleiten. Seite - 2 Begründung: Bereits 1988 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan Hellenthal gefasst. Die Abgrenzung des damaligen Landschaftsplanes erfolgte auf der Grundlage einer seinerzeit vom Landschaftsverband Rheinland entwickelten naturräumlichen Einteilung. Dies führte zwangsläufig zu der Situation, dass die Landschaftsplangebiete nur Teilflächen der Stadt-/Gemeindegebiete abdeckten bzw. mehrere Kommunen betrafen. Insbesondere seit der Novellierung des BauGB ist eine stärkere Abstimmung zwischen der Flächennutzungsplanung der jeweiligen Kommune und der Landschaftsplanung des Kreises gefordert. Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, von der ursprünglichen Abgrenzung der Landschaftspläne abzurücken und diese zukünftig an den Gemeindegrenzen zu orientieren. Aus diesen Gründen hat der Kreistag mit Beschluss vom 14.06.2000 (Beschluss-Nr.: 177) u.a. den Aufstellungsbeschluss zum Landschaftsplan Hellenthal aufgehoben. Entsprechend der nationalen Verpflichtungen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie, insbesondere Art. 6, ist der Kreis als Träger der Landschaftsplanung und damit als Satzungsgeber aufgefordert, im Rahmen seiner Zuständigkeiten die betreffenden Schutzausweisungen hinsichtlich der Sicherstellung der Erhaltungsziele nach der FFH-Richtlinie festzusetzen. Zudem sind die Änderungen der regionalplanerischen Aussagen des Gebietsentwicklungsplanes zu berücksichtigen. In Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Hellenthal soll im Frühjahr 2003 die Bearbeitung des Landschaftsplanes Hellenthal begonnen werden, und zwar bezogen auf die Grenzen des Gemeindegebietes Hellenthal, die aus der als Anlage beigefügten Karte ersichtlich sind. Der Aufstellungsbeschluss durch den Kreis Euskirchen ist erforderlich, da das förmliche Verfahren der Landschaftsplanung erst mit dem entsprechenden Beschluss des Trägers der Landschaftsplanung beginnt. Die Gemeinde Hellenthal wird ihre politischen Gremien am 13.02.2003 (Bau-, Planungsausschuss, Ratssitzung voraussichtlich am 10.04.2003) informieren. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)