Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 126/2002
17.12.2002
Az.: III/51
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
30.01.2003
Jugendhilfeausschuss
13.02.2003
Offene Jugendarbeit mit hauptamtlichen Fachkräften im Kreis Euskirchen
hier: Qualitätsbericht zur Durchführung des Wirksamkeitsdialoges
Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach
Tel.: 02251 / 15 653
Abt.: 51
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Qualitätsbericht zur Durchführung des Wirksamkeitsdialoges im Kreis Euskirchen.
Seite - 2 -
Begründung:
Qualitätsentwicklung ist neben der Frage der Effizienz der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein
entscheidender Aspekt des kommunalen Wirksamkeitsdialogs und braucht als solcher einen Rahmen, in dem sie gestaltet wird.
Wesentlich für die Qualitätsentwicklung sind die jährlich stattfindenden Gespräche, die der örtliche
Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern und Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtung
führt.
Grundlage hierfür ist der Qualitätsbericht.
Als Anlage ist der Vordruck für die Erstellung eines Qualitätsberichtes beigefügt.
Anlage
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)