Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 17/2002
27.11.2002
Datum:
Az.: IV-66.2/643-01/1/Mo
Dringlichkeitsentscheidung
Beschlussgegenstand:
Landesweites Radverkehrsnetz NRW
hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den kreisangehörigen
Kommunen über die Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW
Die Vorlage V 102/2002 vom 29.10.2002 wird gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Anfang 2003 soll mit der Installation der Wegweisung für das Landesweite Radverkehrsnetz NRW
begonnen werden. Voraussetzung für die 100% Finanzierung der Wegweisung durch das Land ist
der Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen zwischen Kreis und Landesbetrieb bzw.
Kommune.
Die Entscheidung für den Abschluss der o.g. Verwaltungsvereinbarungen ist nun kurzfristig
dringend erforderlich, da der Landesbetrieb Strassen NRW die Ausschreibung für die
Beschilderung bereits durchgeführt hat und die Zuschlagfrist mit dem 3. Dezember 2002 festliegt.
Ebenfalls stehen Mittel für das Jahr 2002 zur Verfügung.
Der Ausschuss für Bau, Strassen und Abfallbeseitigung hat in seiner Sitzung am 20.11.2002 über
die o.g. Vorlage bereits positiv entschieden.
gez. Kolvenbach
gez. Troschke
gez. Hürten
gez. Dr. Wolf
gez. Rosenke
Landrat
gez. Dr. Danninger
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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