Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung Stab (EuRegionale 2008 Änderungen zum Gesellschaftsvertrag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung Stab (EuRegionale 2008
Änderungen zum Gesellschaftsvertrag)

öffnen download melden Dateigröße: 49 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 16/2002 21.11.2002 Az.: 751/03-14 Dringlichkeitsentscheidung Beschlussgegenstand: EuRegionale 2008 Änderungen zum Gesellschaftsvertrag Die Z 2 zu V 99/ 2002 vom 21.11.2002 wird gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der Terminierung der Gründungsversammlung für die EuRegionale 2008 Agentur GmbH am 27.11.2002 und damit vor dem nächsten Kreisausschuss am 04.12.2002 ist der Beschluss über den Gesellschaftervertrag im Vorfeld per Dringlichkeit zu klären. gez. Kolvenbach gez. Troschke gez. Dr. Wolf gez. Hürten gez. Rosenke gez. Dr. Danninger Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstellenleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)