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Info GB (Alarmierungs- und Verfahrenskonzept für den Einsatz der Kranwagen von Privatfirmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Alarmierungs- und Verfahrenskonzept für den Einsatz der Kranwagen von Privatfirmen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 54/2002 20.11.2002 Az.: 32.2/143 - 33 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 04.12.2002 Kreistag 19.12.2002 Alarmierungs- und Verfahrenskonzept für den Einsatz der Kranwagen von Privatfirmen In der Sitzung des Kreistages vom 02.09.2002 wurde die Entsperrung der veranschlagten Mittel zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrkranwagens abgelehnt. Die Verwaltung wurde aufgefordert, ein Konzept zu möglichen Einsätzen der Kranwagen der Privatfirmen zu erstellen (siehe Besschluss des Kreistages zum Antrag 11/2002). Die Zuständigkeit bei Kraneinsätzen in der Feuerwehr zur Schadensbewältigung und damit auch zur Regelung in der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnung liegt grundsätzlich bei den Kommunen. Das vom Kreisbrandmeister mit den Wehrführern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgestimmte Alarm- und Verfahrenskonzept ist als Anlage beigefügt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)