Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 54/2002
20.11.2002
Az.: 32.2/143 - 33
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.12.2002
Kreistag
19.12.2002
Alarmierungs- und Verfahrenskonzept für den Einsatz der Kranwagen von Privatfirmen
In der Sitzung des Kreistages vom 02.09.2002 wurde die Entsperrung der veranschlagten Mittel
zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrkranwagens abgelehnt.
Die Verwaltung wurde aufgefordert, ein Konzept zu möglichen Einsätzen der Kranwagen der
Privatfirmen zu erstellen (siehe Besschluss des Kreistages zum Antrag 11/2002).
Die Zuständigkeit bei Kraneinsätzen in der Feuerwehr zur Schadensbewältigung und damit auch
zur Regelung in der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnung liegt grundsätzlich bei den
Kommunen.
Das vom Kreisbrandmeister mit den Wehrführern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
abgestimmte Alarm- und Verfahrenskonzept ist als Anlage beigefügt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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