Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-593/2006
Sitzungsteil
Planen, Bauen und
Wirtschaftsförderung
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
19.06.2006
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Kaster
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Mühlenerfta) Beratung und Beschließung über die während der Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. §
4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 und § 3 Abs 1. des Baugesetzbuches (frühzeitiges
Beteiligungsverfahren) eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, über die während der
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Abstimmung
mit den Nachbargemeinden sowie der Unterrichtung der Bürger gem. § 4 Abs. 1 und § 2
Abs. 2 sowie § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (frühzeitiges Beteiligungsverfahren)
eingegangenen Stellungnahmen einzeln eine Abwägung durchzuführen und jeweils gem.
Anlage zu dieser Vorlage zu entscheiden.
b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
beschließt, den Beschluss zur
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) für den
Bebauungsplan Nr. 4/Kaster nebst Begründung, Umweltbericht und den nach hiesiger
Einschätzung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und
Anlagen hierzu zu fassen und den Plan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.02.2006 gemäß § 2
Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005
(BGBl. I S. 1818), den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, Städtebauliche
Entwicklungsfläche Mühlenerft, zwischen Erft, Albert-Schweitzer-Straße, L213 und dem Plangebiet
des Durchführungsplanes Nr. 3/Kaster gefasst.
Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster ist die Ausweisung eines
Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Übergang an die vorhandene Bebauung der Ortslage Kaster
sowie im Anschluss hieran die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2
BauNVO (SO) mit der Zweckbestimmung Freizeitbad mit Wellnessbereich und Sportanlagen.
Der Bebauungsplan soll insbesondere folgende Festsetzungen enthalten:
• Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) und Sondergebiet (SO) mit der
Zweckbestimmung Freizeitbad mit Wellnessbereich und Sportanlagen
• Überbaubare und nicht überbaubare Flächen
• Verkehrsflächen
• Grünflächen
• Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen
• Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird gleichzeitig die Verbindung der Stadtzentren
Bedburg und Kaster erreicht.
Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 04.04.2006
wurden die Bürger über die Aufstellung des Planverfahrens unterrichtet. Dabei wurde ihnen
Gelegenheit zur Stellungnahme vom 10.04.2006 bis zum 12.05.2006 gegeben. Während des
Verfahrens sind von Seiten der Bürger keine Anregungen vorgetragen worden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit
den Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 sowie §2 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde mit Schreiben
vom 07.04.2006 durchgeführt. Hierbei wurde um Stellungnahme zum Planaufstellungsverfahren
bis zum 15.05.2006 gebeten.
Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen
zum Verfahren vorgetragen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anmerkung der Verwaltung:
Die im Rahmen des Parallelverfahrens eingeleitete der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Bedburg wurde zwischenzeitlich der Bezirksregierung Köln formell über den Landrat des
Rhein-Erft-Kreises
mit
der
Bitte
um
Anpassungsbestätigung
dem
§
32
des
Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
Beim Rhein-Erft-Kreis wurde zudem mit Schreiben vom 27.04.2006 nach vorheriger Abstimmung
ergänzend. eine Entlassung der Plangebietsflächen des Bebauungsplanes aus dem
Landschaftsschutzgebiet gem. dem rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 1 beantragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.06.2006
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss