Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-227/2003 1.
B
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
03.02.2004
Orginal
Rat der Stadt Bedburg
10.02.2004
1. B
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung)
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Ratha) Beratung und Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger
und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath eine Abwägung durchzuführen und über die
Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg , den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath zu fassen und
den Bebauungsplan unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen gem. Buchstabe a)
auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.12.2003 den Aufstellungsbeschluss für die
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath gem. § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches,
in
der
Fassung
der
Bekanntmachung
vom
27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002
(BGBl. I S. 2850), für das Gebiet der Grünflächen nördlich der Garsdorfer Straße gefasst.
Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Inanspruchnahme innerörtlicher Freiflächen in
der Ortslage Bedburg-Rath.
Dies erfolgt durch Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen (WA II) in der zur Zeit als
Grünfläche ausgewiesenen Flächen entlang der Garsdorfer Straße.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2003 über die Planaufstellung
informiert und im Rahmen der Beteiligungsfrist um Abgabe einer Stellungnahme bis zum
27.01.2004 gebeten.
Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am
16.12.2003 ebenfalls über die Planaufstellung informiert. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die
Planung stand hierbei vom 18.12.2003 bis zum 15.01.2004.
Während des Beteiligungsverfahren sind bis zum heutigen Tage die in der Anlage zu a) näher
aufgeführten Stellungnahmen zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgetragen worden. Sollten
noch weitere Stellungnahmen eingehen, so werden diese zu den Fraktionsvorbesprechungen
nachgereicht. Ergänzend hierzu werden noch eingehende Stellungnahmen über das Bürger- und
Ratsinformationssystem (SD-Office) nebst Abwägungsvorschlag eingepflegt und laufend
aktualisiert, sodass tagesaktuell bereits vor den Fraktionsvorbesprechungen eine Information
vorliegt.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
03.02.2004 empfoheln, wie im Beschlussvorschalg aufgeführt zu entscheiden.
Ergänzend weist die Verwaltung daraufhin, dass hinsichtlich der Bezeichnung der Änderung im
Rahmen der Fassung des Aufstellungsbeschlusses (seinerzeit 9. Änderung) ein redaktioneller
Fehler unterlaufen ist. Es handelt sich hierbei richtigerweise um die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath. Die alte Bezeichnung wird daher zunächst nachrichtlich in
Klammern nachgeführt.
50181 Bedburg, den 03.02.2004
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand