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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung) -Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Rath- a) Beratung und Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung)
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Rath-
a) Beratung und Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung)
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Rath-
a) Beratung und Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-227/2003 1. B Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Planen und Bauen 03.02.2004 Orginal Rat der Stadt Bedburg 10.02.2004 1. B Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung) -Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Ratha) Beratung und Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg , den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath zu fassen und den Bebauungsplan unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen gem. Buchstabe a) auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.12.2003 den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für das Gebiet der Grünflächen nördlich der Garsdorfer Straße gefasst. Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Inanspruchnahme innerörtlicher Freiflächen in der Ortslage Bedburg-Rath. Dies erfolgt durch Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen (WA II) in der zur Zeit als Grünfläche ausgewiesenen Flächen entlang der Garsdorfer Straße. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2003 über die Planaufstellung informiert und im Rahmen der Beteiligungsfrist um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 27.01.2004 gebeten. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 16.12.2003 ebenfalls über die Planaufstellung informiert. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planung stand hierbei vom 18.12.2003 bis zum 15.01.2004. Während des Beteiligungsverfahren sind bis zum heutigen Tage die in der Anlage zu a) näher aufgeführten Stellungnahmen zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgetragen worden. Sollten noch weitere Stellungnahmen eingehen, so werden diese zu den Fraktionsvorbesprechungen nachgereicht. Ergänzend hierzu werden noch eingehende Stellungnahmen über das Bürger- und Ratsinformationssystem (SD-Office) nebst Abwägungsvorschlag eingepflegt und laufend aktualisiert, sodass tagesaktuell bereits vor den Fraktionsvorbesprechungen eine Information vorliegt. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 03.02.2004 empfoheln, wie im Beschlussvorschalg aufgeführt zu entscheiden. Ergänzend weist die Verwaltung daraufhin, dass hinsichtlich der Bezeichnung der Änderung im Rahmen der Fassung des Aufstellungsbeschlusses (seinerzeit 9. Änderung) ein redaktioneller Fehler unterlaufen ist. Es handelt sich hierbei richtigerweise um die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath. Die alte Bezeichnung wird daher zunächst nachrichtlich in Klammern nachgeführt. 50181 Bedburg, den 03.02.2004 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand