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Beschlussvorlage (Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-30/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.11.2004 Betreff: Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg wie folgt: Mitglieder stellvertretende Mitglieder* *persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Fortsetzung Beschlussvorschlag: Darüber hinaus beruft der Rat der Stadt Bedburg gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 Schulverwaltungsgesetz ____________________ als seitens der Katholischen Kirche sowie ____________________ als seitens der Evangelischen Kirche benannte Vertreter zu ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales unter der Maßgabe, dass deren Mitwirkung gemäß § 12 Abs. 4 SchVG auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt. Außerdem beruft der Rat der Stadt der Bedburg gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 Schulverwaltungsgesetz die jeweiligen Schulleiter der Schulen der Stadt Bedburg als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales, ebenfalls unter der Maßgabe, dass deren Mitwirkung gemäß § 12 Abs. 4 SchVG auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.10.2004 beschlossen, einen Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu bilden, der aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen soll. Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 GO NW, wonach die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf, müssen dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales mindestens 7 Ratsmitglieder angehören; resultierend hieraus dürfen dem Ausschuss maximal 6 sachkundige Bürger angehören. Der Rat der Stadt Bedburg hat zudem beschlossen, für die Mitglieder der Ausschüsse jeweils persönliche Stellvertreter zu wählen. Hinsichtlich der Bildung und Besetzung eines Schulausschusses ist § 12 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) zu beachten. Gemäß § 12 Abs. 1 SchVG können die Gemeinden für die von ihnen getragenen Schulen einen Schulausschuss bilden. Kommt es zur Bildung eines Schulausschusses, so ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 SchVG je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher oder anderer Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Aufgrund eines vorliegend gebildeten gemeinsamen Ausschusses ist ihre Mitwirkung gemäß § 12 Abs. 4 SchVG allerdings auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt. Auf entsprechende Anfrage bezüglich der Berufung von Vertretern der Kirchen liegt derzeit noch keine Rückäußerung vor. Die zu benennenden Personen werden in der Sitzung mitgeteilt. Gemäß § 12 Abs. 2 letzter Satz SchVG können außerdem Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Der Rat hat diesbezüglich zu entscheiden, ob die jeweiligen Schulleiter der Schulen der Stadt Bedburg – wie bisher – als ständige Mitglieder mit beratender Stimme – unter der Maßgabe, dass ihre Mitwirkung gemäß § 12 Abs. 4 SchVG ebenfalls auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt wird – in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales berufen werden sollen. In der vergangenen Wahlperiode haben die Schulleiter auf Anfrage mitgeteilt, dass sie eine Mitwirkung in Angelegenheiten des Schulausschusses für sinnvoll erachten. Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur Besetzung des Hauptausschusses (WP7-28/2004) verwiesen. 50181 Bedburg, den 27. Oktober 2004 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratbsüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister