Daten
Kommune
Bedburg
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18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-30/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
09.11.2004
Betreff:
Besetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Ausschuss für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg wie folgt:
Mitglieder
stellvertretende Mitglieder*
*persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Fortsetzung Beschlussvorschlag:
Darüber hinaus beruft der Rat der Stadt Bedburg gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2
Schulverwaltungsgesetz ____________________ als seitens der Katholischen Kirche
sowie ____________________ als seitens der Evangelischen Kirche benannte Vertreter
zu ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales unter der Maßgabe, dass deren Mitwirkung gemäß § 12 Abs. 4
SchVG auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt.
Außerdem beruft der Rat der Stadt der Bedburg gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3
Schulverwaltungsgesetz die jeweiligen Schulleiter der Schulen der Stadt Bedburg als
ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales, ebenfalls unter der Maßgabe, dass deren Mitwirkung gemäß § 12 Abs. 4
SchVG auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.10.2004
beschlossen, einen Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu bilden, der
aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen soll.
Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 GO NW, wonach die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl
der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf, müssen dem Ausschuss für Schule,
Jugend, Freizeit und Soziales mindestens 7 Ratsmitglieder angehören; resultierend
hieraus dürfen dem Ausschuss maximal 6 sachkundige Bürger angehören.
Der Rat der Stadt Bedburg hat zudem beschlossen, für die Mitglieder der Ausschüsse
jeweils persönliche Stellvertreter zu wählen.
Hinsichtlich der Bildung und Besetzung eines Schulausschusses ist § 12
Schulverwaltungsgesetz (SchVG) zu beachten. Gemäß § 12 Abs. 1 SchVG können die
Gemeinden für die von ihnen getragenen Schulen einen Schulausschuss bilden.
Kommt es zur Bildung eines Schulausschusses, so ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 SchVG
je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher oder anderer
Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Aufgrund eines
vorliegend gebildeten gemeinsamen Ausschusses ist ihre Mitwirkung gemäß § 12 Abs. 4
SchVG allerdings auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt.
Auf entsprechende Anfrage bezüglich der Berufung von Vertretern der Kirchen liegt derzeit
noch keine Rückäußerung vor. Die zu benennenden Personen werden in der Sitzung
mitgeteilt.
Gemäß § 12 Abs. 2 letzter Satz SchVG können außerdem Vertreter der Schulen zur
ständigen Beratung berufen werden.
Der Rat hat diesbezüglich zu entscheiden, ob die jeweiligen Schulleiter der Schulen der
Stadt Bedburg – wie bisher – als ständige Mitglieder mit beratender Stimme – unter der
Maßgabe, dass ihre Mitwirkung gemäß § 12 Abs. 4 SchVG ebenfalls auf die Gegenstände
des Schulausschusses beschränkt wird – in den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales berufen werden sollen.
In der vergangenen Wahlperiode haben die Schulleiter auf Anfrage mitgeteilt, dass sie
eine Mitwirkung in Angelegenheiten des Schulausschusses für sinnvoll erachten.
Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die
ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur Besetzung des Hauptausschusses
(WP7-28/2004) verwiesen.
50181 Bedburg, den 27. Oktober 2004
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratbsüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister