Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-427/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.12.2005
Betreff:
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg
-Teilbereich an der Lessingstraße-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des
Baugesetzbuches den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr.
15/Bedburg – Teilgebiet im Eckbereich Lessingstraße/Ludwig-Uhland-Straße. Planungsziel ist die
Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche auf der Restfläche des
Grundstückes Gemarkung Bedburg, Flur 1, Nr. 768 im Rahmen einer angemessennen
Nachverdichtung von innerörtlichen Freiflächen.
Dies erfolgt durch die
• Änderung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Altenwohnungen
• Ausweisung von (WA) Allgemeines Wohngebiet mit einer eingeschossigen Bebauung,
wobei Einzel- und Doppelhäuser zulässig sein sollen.
Die Kosten für das gesamte Verfahren sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 19.01.2005 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.
15/Bedburg für einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Bedburg, Flur 1, Nr. 768 gestellt
(Siehe Anlage).
Der Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg in seiner Ursprungsfassung weist für den betreffenden
Teilbereich keine überbaubaren Grundstücksflächen aus. Darüber hinaus ist diese Restfläche mit
Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Altenwohnungen ausgewiesen. Im
Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg wurde seinerzeit bereits eine
Änderung von Flächen für Altenwohnungen vorgenommen. In diesem Teilbereich entlang der
Lessingstraße wurde Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer eingeschossigen Bauweise
festgesetzt. Diese Bebauung wurde auch realisiert.
Die an das Gebäude Ludwig-Uhland-Straße 56 angrenzende Restfläche steht nunmehr zu
Disposition .
Gegen die beantragte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg bestehen aus
städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Eine vorhandene innerörtliche Freifläche kann aktiviert und
einer der Umgebung angepassten Bebauung zugeführt werden. Gleichsam geht mit dieser
Verdichtung der innerörtlichen Freiflächen eine Schonung des Freiraums, bedingt durch
Nichtinanspruchnahme aufgrund des vorhandenen Bedarfs, einher. Der Ausgleich für den Eingriff
in Natur und Landschaft aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Versiegelung kann nach
überschläglicher Einschätzung auf dem Grundstück erfolgen. Die Grundzüge der Planung sind
nicht berührt, sodass die Planänderung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 des
Baugesetzbuches abgewickelt werden kann.
Die gesamten Kosten des Verfahrens sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages durch den
Antragsteller zu übernehmen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28.11.2005
----------------------------------(Schmitz)
Bearbeiter
----------------------------------(Klütsch)
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Ackermann)
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand