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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg -Teilbereich an der Lessingstraße-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg
-Teilbereich an der Lessingstraße-) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg
-Teilbereich an der Lessingstraße-)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-427/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg -Teilbereich an der Lessingstraße- Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg – Teilgebiet im Eckbereich Lessingstraße/Ludwig-Uhland-Straße. Planungsziel ist die Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche auf der Restfläche des Grundstückes Gemarkung Bedburg, Flur 1, Nr. 768 im Rahmen einer angemessennen Nachverdichtung von innerörtlichen Freiflächen. Dies erfolgt durch die • Änderung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Altenwohnungen • Ausweisung von (WA) Allgemeines Wohngebiet mit einer eingeschossigen Bebauung, wobei Einzel- und Doppelhäuser zulässig sein sollen. Die Kosten für das gesamte Verfahren sind durch den Antragsteller zu übernehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 19.01.2005 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg für einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Bedburg, Flur 1, Nr. 768 gestellt (Siehe Anlage). Der Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg in seiner Ursprungsfassung weist für den betreffenden Teilbereich keine überbaubaren Grundstücksflächen aus. Darüber hinaus ist diese Restfläche mit Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Altenwohnungen ausgewiesen. Im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg wurde seinerzeit bereits eine Änderung von Flächen für Altenwohnungen vorgenommen. In diesem Teilbereich entlang der Lessingstraße wurde Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer eingeschossigen Bauweise festgesetzt. Diese Bebauung wurde auch realisiert. Die an das Gebäude Ludwig-Uhland-Straße 56 angrenzende Restfläche steht nunmehr zu Disposition . Gegen die beantragte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Eine vorhandene innerörtliche Freifläche kann aktiviert und einer der Umgebung angepassten Bebauung zugeführt werden. Gleichsam geht mit dieser Verdichtung der innerörtlichen Freiflächen eine Schonung des Freiraums, bedingt durch Nichtinanspruchnahme aufgrund des vorhandenen Bedarfs, einher. Der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Versiegelung kann nach überschläglicher Einschätzung auf dem Grundstück erfolgen. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt, sodass die Planänderung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 des Baugesetzbuches abgewickelt werden kann. Die gesamten Kosten des Verfahrens sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages durch den Antragsteller zu übernehmen. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.11.2005 ----------------------------------(Schmitz) Bearbeiter ----------------------------------(Klütsch) Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------(Ackermann) Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand