Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-422/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 27.10.2005 Betreff: Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der seinerzeitige Feuerschutzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.1999 - TOP 8, n. ö. T. - beschlossen, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg einen Festbetragszuschuss zum Erwerb der Fahrererlaubnis der Klasse C in Höhe von 1.200 € von alter Klasse III auf Klasse C - sowie in Höhe von 1.600 € - von Klasse B auf Klasse C - zu gewähren. Grundlage für die Bemessung des Zuschusses waren die seinerzeit ermittelten Preise in Höhe von 2.300,00 DM bzw. 1.900,00 DM; seit Einführung des Euro werden - spitz - umgerechnet 818,07 € bzw. 613,55 € an Zuschüssen gewährt. Aufgrund immer wieder an die Verwaltung herangetragener Nachfragen einiger Feuerwehrkameraden, ob nicht höhere Zuschüsse für den Erwerb des Führerscheins Klasse C gezahlt werden können, hat die Verwaltung im Rahmen einer interkommunalen Umfrage das Zuschussverfahren im Rhein-Erft-Kreis erfragt. Die Auswertung - eine Rückmeldung von fünf Kommunen liegt vor - ergibt ein sehr differierendes Bild; so bezahlen zwei Kommunen Pauschalen zwischen 610 und 750 €, eine Kommune übernimmt lediglich die (Sonder-)Fahrstunden, eine Kommune übernimmt indes die gesamten Kosten einschließlich Nachprüfung. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass in Relation zu der Verfahrensweise in anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises in der Stadt Bedburg Zuschüsse im höheren Preissegment gezahlt werden und insofern eine Änderung aus Sicht der Verwaltung nicht angebracht erscheint; lediglich wird die Verwaltung die Beträge aus Vereinfachungsgründen auf `glatte´ 820 € bzw. 615 € aufrunden. Ausgehend von den derzeit aktuell ermittelten Gebühren für die Erlangung des Führerscheins der Klasse C - 1.250 € bzw. 950 € bei Vorbesitz der alten Klasse III entspricht die Festbetragszahlung der Stadt Bedburg einer prozentualen Zuschussgewährung von rd. 65 %. Hinsichtlich der `Entscheidungskompetenz´ verweist die Verwaltung auf § 11 Abs. 1 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW; danach obliegt die innere Organisation der Feuerwehr ausschließlich dem Wehrführer/ Stadtbrandmeister. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.10.2005 ----------------------------------(Kramer) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister