Daten
Kommune
Bedburg
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14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-422/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
27.10.2005
Betreff:
Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C für Angehörige
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der seinerzeitige Feuerschutzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.1999 - TOP 8, n.
ö. T. - beschlossen, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg einen
Festbetragszuschuss zum Erwerb der Fahrererlaubnis der Klasse C in Höhe von 1.200 € von alter Klasse III auf Klasse C - sowie in Höhe von 1.600 € - von Klasse B auf Klasse C
- zu gewähren. Grundlage für die Bemessung des Zuschusses waren die seinerzeit
ermittelten Preise in Höhe von 2.300,00 DM bzw. 1.900,00 DM; seit Einführung des Euro
werden - spitz - umgerechnet 818,07 € bzw. 613,55 € an Zuschüssen gewährt.
Aufgrund immer wieder an die Verwaltung herangetragener Nachfragen einiger
Feuerwehrkameraden, ob nicht höhere Zuschüsse für den Erwerb des Führerscheins
Klasse C gezahlt werden können, hat die Verwaltung im Rahmen einer interkommunalen
Umfrage das Zuschussverfahren im Rhein-Erft-Kreis erfragt. Die Auswertung
- eine
Rückmeldung von fünf Kommunen liegt vor - ergibt ein sehr differierendes Bild; so
bezahlen zwei Kommunen Pauschalen zwischen 610 und 750 €, eine Kommune
übernimmt lediglich die (Sonder-)Fahrstunden, eine Kommune übernimmt indes die
gesamten Kosten einschließlich Nachprüfung. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass in
Relation zu der Verfahrensweise in anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises in der
Stadt Bedburg Zuschüsse im höheren Preissegment gezahlt werden und insofern eine
Änderung aus Sicht der Verwaltung nicht angebracht erscheint; lediglich wird die
Verwaltung die Beträge aus Vereinfachungsgründen auf `glatte´ 820 € bzw. 615 €
aufrunden. Ausgehend von den derzeit aktuell ermittelten Gebühren für die Erlangung des
Führerscheins der Klasse C
- 1.250 € bzw. 950 € bei Vorbesitz der alten Klasse III entspricht die Festbetragszahlung der Stadt Bedburg einer prozentualen
Zuschussgewährung von rd. 65 %. Hinsichtlich der `Entscheidungskompetenz´ verweist
die Verwaltung auf § 11 Abs. 1 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW; danach
obliegt die innere Organisation der Feuerwehr ausschließlich dem Wehrführer/
Stadtbrandmeister.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.10.2005
----------------------------------(Kramer)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister