Daten
Kommune
Bedburg
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17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-420/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
27.10.2005
Betreff:
Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005 „Müllberge und Wildparker am
Peringsmaar“ -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule.Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Hauptausschuss,
den Bürgerantrag des Herrn M. Friedrichs vom 20.06.2005 „Müllberge und Wildparker am
Peringsmaar“ abzulehnen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bürgerantrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005, in welchem er aufgrund
der Verunreinigungen und der Wildparker am Peringsmaar tägliche Kontrollen durch die
Stadt Bedburg, sofortiges Abschleppen von Wildparkern und nächtliche Kontrollen durch
die Polizei mit Identitätsfeststellung beantragt, ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt.
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der
Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 12.07.1995 in der nunmehr gültigen Fassung;
danach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit
Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat
zu wenden. Gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung kann der Bürgermeister vor der
inhaltlichen Prüfung der Anregungen und Beschwerden durch den für die Erledigung
zuständigen Ausschuss (Hauptausschuss) die Eingabe auf direktem Wege zur
Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales) verweisen.
Verwaltungsseitig wird zu den genannten Punkten wie folgt Stellung genommen:
Verstärkt in den Sommermonaten werden durch die städtischen Ordnungskräfte auf den
Zuwegen zum Peringsmaar sowie rund ums Peringsmaar Kontrollen, teilweise in Form von
konzertierten Aktionen mit der Ordnungsverwaltung der Stadt Bergheim und/ oder der
Polizei durchgeführt. Kontrolliert werden hierbei die Einhaltung der beschilderten Verbote Verunreinigungen, Baden, Zelten und offenes Feuer/ Grillen - wie auch das Befahren der
Zuwegungen; diese sind mit Verkehrzeichen 260 - Verbot für Krafträder, auch mit
Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge - mit Zusatzzeichen 1026-36 - Landwirtschaftlicher Verkehr frei beschildert. Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg mit
einem Verwarnungsgeld geahndet. Angemerkt wird, dass seit Ende Juli dieses Jahres ein
`verbotswidriges´ Befahren grundsätzlich nicht mehr möglich ist, da RWE Power die
Hauptzuwegung zum Peringsmaar - vom Parkplatz am Kreisverkehr der Landstraße L 361
n - mit einer Schranke gesperrt hat. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass
RWE Power zusätzlich einen `Graben´ neben der installierten Schranke ziehen wird, so
dass auch ein Umfahren dieser - wie durch landwirtschaftliche Fahrzeuge geschehen nicht mehr möglich sein wird.
Tägliche Kontrollen - wie vom Beschwerdeführer angeregt - sind aufgrund der geringen
Personalkapazität weder Verwaltung noch Polizei möglich; die Verwaltung kann vielmehr,
wie auch in den vergangenen Jahren, je nach Wetterlage, verstärkt in den Sommermonaten Kontrollen vornehmen. Weiterer Handlungsbedarf wird verwaltungsseitig nicht
gesehen. Hinsichtlich des beantragten `sofortigen Abschleppens der Wildparker´ wird
angemerkt, dass dies schon alleine aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
nicht zulässig ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Hauptausschuss zu empfehlen, den Antrag des
Herrn M. Friedrichs vom 20.06.2005 abzulehnen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.10.2005
----------------------------------(Kramer)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister