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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen - Antrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005 Müllberge und Wildparker am Peringsmaar -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005 Müllberge und Wildparker am Peringsmaar -) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005 Müllberge und Wildparker am Peringsmaar -) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005 Müllberge und Wildparker am Peringsmaar -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-420/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 27.10.2005 Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen - Antrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005 „Müllberge und Wildparker am Peringsmaar“ - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule.Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Hauptausschuss, den Bürgerantrag des Herrn M. Friedrichs vom 20.06.2005 „Müllberge und Wildparker am Peringsmaar“ abzulehnen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bürgerantrag des Herrn Michael Friedrichs vom 20.06.2005, in welchem er aufgrund der Verunreinigungen und der Wildparker am Peringsmaar tägliche Kontrollen durch die Stadt Bedburg, sofortiges Abschleppen von Wildparkern und nächtliche Kontrollen durch die Polizei mit Identitätsfeststellung beantragt, ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 12.07.1995 in der nunmehr gültigen Fassung; danach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung kann der Bürgermeister vor der inhaltlichen Prüfung der Anregungen und Beschwerden durch den für die Erledigung zuständigen Ausschuss (Hauptausschuss) die Eingabe auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales) verweisen. Verwaltungsseitig wird zu den genannten Punkten wie folgt Stellung genommen: Verstärkt in den Sommermonaten werden durch die städtischen Ordnungskräfte auf den Zuwegen zum Peringsmaar sowie rund ums Peringsmaar Kontrollen, teilweise in Form von konzertierten Aktionen mit der Ordnungsverwaltung der Stadt Bergheim und/ oder der Polizei durchgeführt. Kontrolliert werden hierbei die Einhaltung der beschilderten Verbote Verunreinigungen, Baden, Zelten und offenes Feuer/ Grillen - wie auch das Befahren der Zuwegungen; diese sind mit Verkehrzeichen 260 - Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge - mit Zusatzzeichen 1026-36 - Landwirtschaftlicher Verkehr frei beschildert. Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Angemerkt wird, dass seit Ende Juli dieses Jahres ein `verbotswidriges´ Befahren grundsätzlich nicht mehr möglich ist, da RWE Power die Hauptzuwegung zum Peringsmaar - vom Parkplatz am Kreisverkehr der Landstraße L 361 n - mit einer Schranke gesperrt hat. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass RWE Power zusätzlich einen `Graben´ neben der installierten Schranke ziehen wird, so dass auch ein Umfahren dieser - wie durch landwirtschaftliche Fahrzeuge geschehen nicht mehr möglich sein wird. Tägliche Kontrollen - wie vom Beschwerdeführer angeregt - sind aufgrund der geringen Personalkapazität weder Verwaltung noch Polizei möglich; die Verwaltung kann vielmehr, wie auch in den vergangenen Jahren, je nach Wetterlage, verstärkt in den Sommermonaten Kontrollen vornehmen. Weiterer Handlungsbedarf wird verwaltungsseitig nicht gesehen. Hinsichtlich des beantragten `sofortigen Abschleppens der Wildparker´ wird angemerkt, dass dies schon alleine aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht zulässig ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Hauptausschuss zu empfehlen, den Antrag des Herrn M. Friedrichs vom 20.06.2005 abzulehnen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.10.2005 ----------------------------------(Kramer) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister