Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-417/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 41 10 51
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
27.10.2005
Betreff:
Ausscheiden aus dem Zweckverband „Jugendmusikschule Bergheim“
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung des
Zweckverbandes „Jugendmusikschule Bergheim“ der Städte Bergheim, Kerpen, Bedburg,
Pulheim und der Gemeinde Elsdorf unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Jahren
zum Ablauf dieses Kalenderjahres den Austritt aus dem Zweckverband zum 31.12.2008.
In Anbetracht der bestehenden langfristigen Kündigungsfrist kann der einstimmig gefasste
Prüfauftrag des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement vom
17.03.2005 nur angegangen und umgesetzt werden, wenn die - rein vorsorgliche Kündigung aus dem Zweckverband „Jugendmusikschule Bergheim“ bis zum 31.12.2005
ausgesprochen wird.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Seite: 2
Begründung:
Aufgrund der äußerst angespannten Finanzsituation der Stadt Bedburg wurde die
Verwaltung bei der Erstellung des Haushalts für das Jahr 2005 zur Vermeidung eines
drohenden Haushaltssicherungskonzeptes seitens der Politik angehalten, sämtliche
Einsparpotentiale aufzuzeigen.
Entsprechend dieser Vorgabe führte die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für
Personal, Organisation und Finanzmanagement am 17. März 2005 - TOP 4, „Beratung
und Empfehlung von Möglichkeiten zur Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen
Situation im Haushaltsjahr 2005 sowie zur nachhaltigen Reduzierung der zu erwartenden
Defizite in der Ergebnis- und der Finanzrechnung der Stadt Bedburg als Basis für die
Aufstellung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005 sowie der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Jahr 2008“ - unter anderem aus, dass „... aufgrund
der nicht zufriedenstellenden Leistungserbringung/ Versorgung durch die Jugendmusikschule Bergheim vorgeschlagen wird, die Mitgliedschaft ... zu kündigen. Durch eine anderweitige Sicherstellung dieser Förderung - Stichwort: private Musikschule - kann aus Sicht
des Fachbereichs bei Steigerung der Qualität und Quantität im Stadtgebiet der Ansatz von
... 30.000 Euro auf 15.000 Euro gekürzt werden“. Der Ausschuss beauftragte die
Verwaltung eine Alternative zur Jugendmusikschule Bergheim zu prüfen; Abstimmungsergebnis: einstimmig, 0 Enthaltungen.
In den vergangenen Jahren war die Problematik `sinkende Schülerzahlen im
Zweckverband Jugendmusikschule´ Inhalt zahlreicher Beratungen im damaligen Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sowie in den Sitzungen des Hauptausschusses und
des Rates der Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltsberatungen. Die Verwaltung wurde
seinerzeit - zur Stabilisierung der Zweckverbandsumlage - beauftragt, entsprechen-de
Vorschläge zur `Trendumkehr´ gemeinsam mit der Leiterin der Jugendmusikschule zu
erarbeiten. Als Sofortmaßnahme wurde verwaltungsseitig angeregt, den rückläufigen
Schülerzahlen durch verstärkte Marketingmaßnahmen entgegenzuwirken; diese
Bemühungen scheiterten jedoch im Ergebnis an der fehlenden Unterstützung durch die
Jugendmusikschule; so wurden die für eine angemessene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unabdingbaren Veranstaltungsdaten nicht bzw. nicht rechtzeitig zur Verfügung
gestellt. Begründet wurde die fehlende Unterstützung bei der Vermarktung der
öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen durch die Leiterin der Jugendmusikschule im
wesentlichen damit, dass zum einen Informationen über Inhalte und Mitwirkende erst
wenige Tage vor der jeweiligen Veranstaltung festgelegt und zum anderen, die
Veranstaltungen im wesentlichen ohnehin nur von Eltern und Verwandten besucht würden.
Weitergehende Gespräche über strategisches und operatives Marketing kamen nicht
zustande. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch auf die zahlreich
erfolgten - vergeblichen - Einladungen an die Leiterin der Jugendmusikschule, im Rahmen
einer Fachausschusssitzung eine Neukonzeption der Jugendmusikschule oder auch nur
Inhalte einer Werbekampagne vorzustellen.
Hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen ist anzumerken, dass diese zwar in diesem
Jahr leicht steigend sind; bezogen auf das Jahr 2002 ist jedoch allenfalls eine langsame
Stabilisierungsphase erkennbar. Aktueller Stand: 116 Schülerinnen und Schüler, die
ausweislich einer Analyse der Jugendmusikschule nahezu ausschließlich aus der
Realschule und dem Gymnasium `rekrutiert´ werden. Aufgrund der genannten
Problemstellungen - Schülerzahlen, soziale Herkunft sowie Wahrnehmung der
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Musikschule und ihrer Angebote in der Bedburger Öffentlichkeit etc. pp. - sowie der
genannten Prüfaufträge hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten ausführliche und
detaillierte Planungsgespräche mit privaten Musikschulanbietern geführt. Über das
Ergebnis wird der zuständige Fachausschuss - Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales - in einer der nächsten Sitzungen informiert. Wenngleich die musische
Förderung von Kindern und Jugendlichen - beispielsweise durch eine Musikschule - keine
gesetzliche Verpflichtung darstellt, hat die Stadt Bedburg dennoch ein vitales Interesse an
jugendmusikalischer Früherziehung/ Aus- und Fortbildung; insofern ist die Verwaltung
bemüht, eine qualitative und quantitative Angebotsverbesserung zu erreichen.
Der heutige Beschluss über die Kündigung zum Ablauf dieses Jahres mit Wirkung zum
31.12.2008 ist - nachdem eine Satzungsänderung des Zweckverbandes Jugendmusikschule hinsichtlich einer Verkürzung der Kündigungsfrist in der Sitzung der
Verbandsversammlung am 04.07.2005 abgelehnt wurde - notwendig, damit der Prüfauftrag, Kostenreduzierung bei Leistungsverbesserung, in einem angemessenen Zeitraum
umgesetzt werden kann. Die Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt ist weiterhin sachlich und
zeitlich erforderlich, da eine ordnungsgemäße Planung der Alternativen ohne klar
erkennbaren, zeitlichen Horizont einem privaten Unternehmen nicht zugemutet werden
kann. Andererseits ist es selbstverständlich auch nach einer Kündigung möglich - sollten
seitens des Fachausschusses alle Alternativen als unangemessen abgelehnt werden -zum
1. Januar 2009 wieder Mitglied der Jugendmusikschule Bergheim, möglichst mit
fortentwickelten Strukturen, zu werden. Insofern handelt es sich auch um eine Maßnahme,
die geeignet ist, allen anderen Zweckverbandsmitgliedern und den beteiligten politischen
Gremien den Willen der Stadt Bedburg erkennen zu lassen, die musische Erziehung
unserer Kinder und Jugendlichen in Bedburg zu optimieren und zu professionalisieren,
ohne eine öffentlich-rechtliche oder private Lösung zum jetzigen Zeitpunkt zu favorisieren
oder nur aus finanzpolitischen Erwägungen zu handeln.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Stolzenberger
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister