Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 GmbH: zur Errichtung eines Stahlgittermastes, h=30,35 m über Gelände, sowie Errichtung eines 7 m³ Containers neben dem Mast hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 GmbH: zur Errichtung eines Stahlgittermastes, h=30,35 m über Gelände, sowie Errichtung eines 7 m³ Containers neben dem Mast
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 GmbH: zur Errichtung eines Stahlgittermastes, h=30,35 m über Gelände, sowie Errichtung eines 7 m³ Containers neben dem Mast
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 GmbH: zur Errichtung eines Stahlgittermastes, h=30,35 m über Gelände, sowie Errichtung eines 7 m³ Containers neben dem Mast
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-414/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2 GmbH: zur Errichtung eines Stahlgittermastes, h=30,35 m über Gelände, sowie Errichtung eines 7 m³ Containers neben dem Mast hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2, bestehend aus einem Stahlgittermast, h=30,35 m und einem 7 m³ Container auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 27, Flurstück 94 als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Ziffer 3 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg Rath zu erteilen. Das Einvernehmen erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Darstellungen aus dem Landschaftsplan Nr. 1 des Erftkreises sowie der Zustimmung des Rhein-Erft-Kreises als Träger der Straßenbaulast zur vorgesehenen Planung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 30.08.2005 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauordnungsamt, ein Bauantrag zur Errichtung einer Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone D2, bestehend aus einem Stahlgittermast -Gesamthöhe 30,35 m über Gelände- und eines 7 m³ Containers, gestellt. Mit Verfügung vom 05.09.2005 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1, Satz 3 ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 1 der Erftkreises. Dieser belegt die betreffende Fläche mit dem Entwicklungsziel 2 (Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen). Zudem ist eine Baumreihe auf dem Grundstück, entlang der L 213 mit der Maßnahme der Entwicklung und Pflege gekennzeichnet. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie als „Baugrundstück für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Pegel“ dar. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist daher nicht gegeben. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über die Grevenbroicher Straße (L213) gesichert. Gem. § 25 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) bedürfen Baugenehmigungen außerhalb der Ortsdurchfahrten der Zustimmung der Straßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagenjeder Art längs der Landesstraßen und Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftverkehr bestimmten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen. Ferner bedürfen auch Zufahrten oder Zugänge an Landesstraßen und Kreisstraßen der Zustimmung der Straßenbaubehörde. Da die Zufahrt der Anlage über die L 213 erfolgen wird, ist, obwohl es sich um eine unbemannte, ferngesteuerte Sende- und Empfangseinheit mit Kabelverbindung zu Sektor- und Richtfunkantennen handelt, das Vorhaben dennoch mit dem Träger der Straßenbaulast durch den Antragsteller im weiteren Baugenehmigungsverfahren abzustimmen. Unter der Voraussetzung, dass die Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erftk- Kreises ihr Einvernehmen zur geplanten Baumaßnahme erteilt und, dass der Rhein-Erft-Kreises als Träger der Straßenbaulast der vorgesehenen Planung zustimmt, schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: Flurkarte, Lageplan, Standortbescheinigung STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 22.11.2005 ----------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter