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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses im Außenbereich von Bedburg Oppendorf, Zur Gaulshütte 33, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 24, Flurstück 18 und 35hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses im Außenbereich von Bedburg Oppendorf, Zur Gaulshütte 33, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 24, Flurstück 18 und 35hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses im Außenbereich von Bedburg Oppendorf, Zur Gaulshütte 33, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 24, Flurstück 18 und 35hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-413/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses im Außenbereich von Bedburg Oppendorf, Zur Gaulshütte 33, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 24, Flurstück 18 und 35 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur- und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zur vorliegenden Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses im Sinne von § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg Oppendorf zu erteilen; dies unter Berücksichtigung der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich des Landschaftsplanes. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 27.09.2005 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauaufsichtsamt, eine Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Wohnauses gestellt. Mit Verfügung vom 29.09.2005 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zur Bauvoranfrage. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Gem. § 35 Abs. 4 ist eine Beeinträchtigung öffenlicher Belange nicht zu erwarten. Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich zwar Fläche für die Landwirtschaft aus, die landwirtschaftliche Nutzung ist in den letzten Jahren jedoch aufgegeben worden. Aber dennoch kann das Vorhaben als außenbereichsverträglich i. S. § 35 Abs. 3 Satz 3 + 5 eingeordnet werden, auch im Hinblick auf den Landschaftsplan 2, der für diesen Bereich die Festsetzung eines geschützten Landschaftsbestandteiles trifft. Es handelt sich lediglich um eine geringfürige Erweiterung des Wohngebäudes, die nicht zu einem wesentlich höheren Versiegelungsgrad führt, da im Gegenzug Gebäudeteile abgebrochen werden. Außerdem fügt sich das Vorhaben ins Landschaftsbild ein, sodass es nicht zu wesentlichen Störungen des Orts- und Landschaftsbildes kommt und dieses nicht verunstaltet wird. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über die Straße „Zur Gaulshütte“ gesichert. Die Verwaltung schlägt daher vor, unter der Voraussetzung, dass die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erftkreises ihr Einvernehmen zur geplanten Baumaßnahme erteilt, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden Anlagen: Übersichtsplan und Lageplan Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.11.2005 ---------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter