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Beschlussvorlage (Beratung über das zukünftige Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplanes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-407/2005 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 18.10.2005 Bemerkungen: Betreff: Beratung über das zukünftige Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplanes Beschlussvorschlag: Alt. 1: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement spricht sich für eine Beibehaltung des im Jahr 2005 für den Haushalt 2006 praktizierten Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus. Alt. 2: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement spricht sich für eine Änderung des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus. Das zukünftig anzuwendende Verfahren ist der Anlage zur Begründung der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die ggf. erforderlichen Änderungen der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vorzubereiten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Laufe dieses Jahres ist es mehrfach in Ausschusssitzungen zu Diskussionen und Irritationen bzgl. des neu eingeführten Verfahrens zur Haushaltsaufstellung gekommen. Seitens des Kämmerers ist hierzu im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement am 30.08.2005 bereits ausführlich Stellung genommen worden. Nach den diesjährigen Erfahrungen erscheint es angezeigt, mit Blick auf die kommenden Jahre über das Verfahren zur Haushaltsaufstellung eine Beratung hinsichtlich von Änderungs- bzw. Verbesserungsmöglichkeiten durchzuführen. Das Ergebnis dieser Beratungen kann – soweit mehrheitlich Änderungen gewünscht werden – aktuell nur zu einem Empfehlungsbeschluss führen, der nach entsprechender Prüfung und ggf. Vorbereitung einer Beschlussvorlage durch die Verwaltung dem Stadtrat zur Entscheidung zugeleitet wird. Das bis einschließlich der Aufstellung des Haushaltes 2005 praktizierte Verfahren ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Nur ausnahmsweise ist im Vorfeld der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2005 eine Beratung im Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisation am 17.03.2005 zur Erarbeitung einer Liste mit Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung erfolgt. Für den Haushalt 2006 wird nach entsprechender Änderung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg Ende des vergangenen Jahres das in der Anlage 2 dargestellte Verfahren angewandt. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die ursprünglich vorgesehene Zeitplanung durch im Einzelfall zu berücksichtigende aktuelle Entwicklungen teilweise angepasst werden musste. Der Anlage 3 ist ein Vorschlag zu entnehmen, der für die zukünftigen Jahre ein Verfahren vorsieht, das weiterhin die Budgetverantwortung der Fachausschüsse betont, allerdings die intensive zweimalige Beschäftigung des jeweiligen Fachausschusses in der Phase der Budgetvorberatung abschafft und auf einen einzigen Durchgang reduziert. Grundsätzlich sind noch weitere Abwandlungen und andere Verfahren denkbar, die allerdings aus rechtlichen Gründen immer eine offizielle Aufstellung des Haushaltes durch den Kämmerer, die zugehörige Feststellung des Bürgermeisters, eine offizielle Einbringung im Stadtrat, eine Beratung im Hauptausschuss und eine Verabschiedung im Stadtrat beinhalten müssen. Aus Sicht der Verwaltung ist es von besonderer Bedeutung, die Bündelung von Fach- und Ressourcenverantwortung bei den einzelnen Fachausschüssen und Organisationseinheiten beizubehalten, um sowohl dem Ziel des NKF, eine verbesserte Steuerung der Verwaltung zu ermöglichen, als auch der durch die Einführung der Budgetierung gewünschten Flexibilisierung des Verwaltungshandelns Rechnung zu tragen. Die aus der Bezeichnung des für den FB IV zuständigen Ausschusses ableitbare Zuständigkeit für Finanzen, Personal und Organisation darf deshalb nicht dahingehend überinterpretiert werden, dass die übrigen Ausschüsse für diese Themen keine oder nur noch eine sehr geringfügige Zuständigkeit haben. Mit der aktuell geltenden Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg ist gerade im Gegenteil festgelegt worden, dass der Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisation zwar durchaus koordinierende Funktionen hat und anderen Ausschüssen gegenüber Vorgaben in Bezug auf die Budgetrahmen machen soll, aber innerhalb der einzelnen Fachbereichsbudgets die Kompetenzen ausschließlich beim jeweiligen Fachausschuss bzw. der jeweiligen Organisationseinheit liegen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.10.2005 ----------------------------------- ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister