Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-407/2005
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
18.10.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Beratung über das zukünftige Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplanes
Beschlussvorschlag:
Alt. 1:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement spricht sich für eine
Beibehaltung des im Jahr 2005 für den Haushalt 2006 praktizierten Verfahrens zur Aufstellung des
Haushaltsplanes aus.
Alt. 2:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement spricht sich für eine Änderung
des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus. Das zukünftig anzuwendende Verfahren
ist der Anlage
zur Begründung der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Der Ausschuss beauftragt
die Verwaltung, die ggf. erforderlichen Änderungen der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die
Ausschüsse der Stadt Bedburg vorzubereiten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Laufe dieses Jahres ist es mehrfach in Ausschusssitzungen zu Diskussionen und Irritationen
bzgl. des neu eingeführten Verfahrens zur Haushaltsaufstellung gekommen. Seitens des
Kämmerers ist hierzu im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und
Finanzmanagement am 30.08.2005 bereits ausführlich Stellung genommen worden.
Nach den diesjährigen Erfahrungen erscheint es angezeigt, mit Blick auf die kommenden Jahre
über das Verfahren zur Haushaltsaufstellung eine Beratung hinsichtlich von Änderungs- bzw.
Verbesserungsmöglichkeiten durchzuführen.
Das Ergebnis dieser Beratungen kann – soweit mehrheitlich Änderungen gewünscht werden –
aktuell nur zu einem Empfehlungsbeschluss führen, der nach entsprechender Prüfung und ggf.
Vorbereitung einer Beschlussvorlage durch die Verwaltung dem Stadtrat zur Entscheidung
zugeleitet wird.
Das bis einschließlich der Aufstellung des Haushaltes 2005 praktizierte Verfahren ist der
beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Nur ausnahmsweise ist im Vorfeld der Aufstellung des
Haushaltes für das Jahr 2005 eine Beratung im Ausschuss für Finanzen, Personal und
Organisation am 17.03.2005 zur Erarbeitung einer Liste mit Vorschlägen zur
Haushaltskonsolidierung erfolgt.
Für den Haushalt 2006 wird nach entsprechender Änderung der Zuständigkeitsregelung für den
Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg Ende des vergangenen Jahres das in der Anlage 2
dargestellte Verfahren angewandt. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die ursprünglich
vorgesehene Zeitplanung durch im Einzelfall zu berücksichtigende aktuelle Entwicklungen
teilweise angepasst werden musste.
Der Anlage 3 ist ein Vorschlag zu entnehmen, der für die zukünftigen Jahre ein Verfahren vorsieht,
das weiterhin die Budgetverantwortung der Fachausschüsse betont, allerdings die intensive
zweimalige Beschäftigung des jeweiligen Fachausschusses in der Phase der Budgetvorberatung
abschafft und auf einen einzigen Durchgang reduziert.
Grundsätzlich sind noch weitere Abwandlungen und andere Verfahren denkbar, die allerdings aus
rechtlichen Gründen immer eine offizielle Aufstellung des Haushaltes durch den Kämmerer, die
zugehörige Feststellung des Bürgermeisters, eine offizielle Einbringung im Stadtrat, eine Beratung
im Hauptausschuss und eine Verabschiedung im Stadtrat beinhalten müssen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es von besonderer Bedeutung, die Bündelung von Fach- und
Ressourcenverantwortung bei den einzelnen Fachausschüssen und Organisationseinheiten
beizubehalten, um sowohl dem Ziel des NKF, eine verbesserte Steuerung der Verwaltung zu
ermöglichen, als auch der durch die Einführung der Budgetierung gewünschten Flexibilisierung
des Verwaltungshandelns Rechnung zu tragen.
Die aus der Bezeichnung des für den FB IV zuständigen Ausschusses ableitbare Zuständigkeit für
Finanzen, Personal und Organisation darf deshalb nicht dahingehend überinterpretiert werden,
dass die übrigen Ausschüsse für diese Themen keine oder nur noch eine sehr geringfügige
Zuständigkeit haben. Mit der aktuell geltenden Zuständigkeitsregelung für den Rat und die
Ausschüsse der Stadt Bedburg ist gerade im Gegenteil festgelegt worden, dass der Ausschuss für
Finanzen, Personal und Organisation zwar durchaus koordinierende Funktionen hat und anderen
Ausschüssen gegenüber Vorgaben in Bezug auf die Budgetrahmen machen soll, aber innerhalb
der einzelnen Fachbereichsbudgets die Kompetenzen ausschließlich beim jeweiligen
Fachausschuss bzw. der jeweiligen Organisationseinheit liegen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.10.2005
-----------------------------------
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister