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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Schulverbandsversammlung des Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
54 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Schulverbandsversammlung des Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Schulverbandsversammlung des Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Schulverbandsversammlung des Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Schulverbandsversammlung des Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-20/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: 10 33 27 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.11.2004 Betreff: Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf in die Schulverbandsversammlung des Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen, in die Schulverbandsversammlung des Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf folgende Vertreter/in: Stellvertreter/in: 1. Bürgermeister Gunnar Koerdt Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer (gem. § 113 II 2 GO NRW) (gem. § 113 II 2 GO NRW) 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. zu entsenden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Nach § 5 der Satzung des Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf in der zur Zeit gültigen Fassung richtet sich die Zahl der Vertreter in der Schulverbandsversammlung nach der Einwohnerzahl der Verbandsmitglieder. Für jede angefangene 2.500 Einwohner ist ein Vertreter zu wählen. Die Zahl der Vertreter ist jeweils nach den Kommunalwahlen zu berichtigen. Nach der Fortschreibung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS NRW) beträgt die maßgebliche Einwohnerzahl (Stand: 30.06.2004) 24.829 Einwohner. Gemäß dem vorgenannten Schlüssel entsendet die Stadt Bedburg somit 10 Vertreter in die Schulverbandsversammlung des Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf. Für jeden Vertreter ist gemäß § 5 der Satzung des Sonderschulverbandes BedburgElsdorf für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter zu wählen. Gemäß § 11 Schulverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt; sind mehrere Vertreter zu wählen, so gelten dafür die Grundsätze der Verhältniswahl. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, in Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muß der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Als Stellvertreter für Herrn Bürgermeister Koerdt wird Herr Fachbereichsleiter II Kramer benannt. Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist nach § 50 Abs. 4 S. 1 GO NRW der Absatz 3 desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Der Bürgermeister hat in den Fällen des § 50 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 GO NRW kein Stimmrecht. Der Sitz des Bürgermeisters oder des von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten wird nicht auf die Liste einer Partei angerechnet. § 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt: „Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluß der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 4 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los.“ STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 In der vergangenen Wahlperiode wurden seitens der Stadt Bedburg folgende Personen in die Verbandsversammlung des Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf entsandt: Vertreter/in Stellvertreter/in* gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW: 1. Fachbereichsleiter Herbert Baum Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer gemäß Vorschlag der CDU: 2. Wassenberg, Hubert Schützendelle 79, Bedburg Förster, Herbert Holtroper Str. 14, Bedburg 3. Gerards, Josef Willibrordusstraße 4, Bedburg Schiffer, Franz Peter Am Tiergarten 28, Bedburg 4. Schmitz, Heinz-Gerd An den Gärten 15, Bedburg Michels, Norbert Friedrich-Neukirchen-Str. 7, Bedburg 5. Vogelsang, Martin Erkelenzer Str. 156 b, Bedburg Plum, Ilona Kirdorfer Allee 43, Bedburg 6. Koehl, Dieter Am Fließ 12, Bedburg Zereßen, Wolfram Heinsberger Str. 6, Bedburg 7. Heinen, Matthias Albert-Schlangen-Str. 10, Bedburg Moll, Willy Vom-Stein-Str. 21, Bedburg gemäß Vorschlag der SPD: 8. Spielmanns, Karl Heinz Margarethenstr. 37, Bedburg Sanders, Hermann Schulgasse 5, Bedburg 9. Hammelstein, Hans-Gerd Feldstr. 27 a, Bedburg Druch, Horst Flemingstr. 63, Bedburg 10. van den Berg, Guido Harffer Schloßallee 100, Bedburg Horn, Heinz-Gerd Annastraße 23, Bedburg * persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Nachrichtlich: In der Sitzung der Verbandsversammlung am 13.12.1999 wurde Herr Bürgermeister Harren zum stellv. Verbandsvorsteher des Sonderschulverbandes Bedburg-Elsdorf gewählt. Bis dahin gehörte er ebenfalls der Verbandsversammlung an. Die damaligen Regelungen des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) sowie in der Satzung des Sonderschulverbandes sahen vor, dass der Verbandsvorsteher /der stellv. Verbandsvorsteher nicht gleichzeitig der Verbandsversammlung angehören durften, so dass für Herrn Harren eine Nachbesetzung gem. § 113 II S. 2 erfolgt ist. Durch die Änderung des GkG vom 30.04.2002 wurde diese Vorschrift gestrichen. Die Satzung des Sonderschulverbandes wurde zwischenzeitlich ebenfalls angepasst: Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung wird der Schulverbandsvorsteher und dessen Stellvertreter durch die Schulverbandsversammlung aus den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten oder – mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten – aus dem Kreise der allgemeinen Vertreter oder der leitenden Beamten der zum Zweckverband gehörenden Verbandsmitglieder für die Dauer der Wahlzeit der Schulverbandsversammlung gewählt. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung gehören der Schulverbandsvorsteher und sein Stellvertreter der Verbandsversammlung an. 50181 Bedburg, den 18.10.2004 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister