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Beschlussvorlage (Bericht der Fachbereiche und des Ratsbüros über die Umsetzung der politischen Zielvorgaben)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bericht der Fachbereiche und des Ratsbüros über die Umsetzung der politischen Zielvorgaben) Beschlussvorlage (Bericht der Fachbereiche und des Ratsbüros über die Umsetzung der politischen Zielvorgaben)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-402/2005 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 30.08.2005 Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 18.10.2005 Bemerkungen: Betreff: Bericht der Fachbereiche und des Ratsbüros über die Umsetzung der politischen Zielvorgaben Beschlussvorschlag: Es wird auf die Vorlage WP 7-359/2005 zur Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement vom 30.08.2005 verwiesen. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement nimmt den Bericht zur Kenntnis. Er trifft folgende Feststellungen: Er beauftragt die Verwaltung wie folgt: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In der Sitzung am 30.08.2005 wurden dem Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement die Stellungnahmen der einzelnen Fachbereiche und des Ratsbüros zum Stand der Umsetzung der politischen Zielvorgaben vorgelegt. Auf Grund der kurzfristigen Vorlage und der Vielzahl der Informationen wurde die Verwaltung gebeten, zukünftig eine Übersicht in Tabellenform zu erstellen und zu pflegen, in der die politischen Zielvorgaben den entsprechenden Einzelmaßnahmen einschließlich dem Stand der jeweiligen Umsetzung gegenüberstehen. Die gewünschte Übersicht in Tabellenform (öffentlicher Teil) ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Tagesordnungspunkt selbstverständlich eine Beratung erlaubt, von der Systematik der Ausschusszuständigkeiten her diese zu den Einzelpunkten jedoch grundsätzlich in die jeweiligen Fachbereichsausschüsse bzw. den Hauptausschuss gehört. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.10.2005 gez. ----------------------------------Stolz ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister