Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-19/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.: 10 33 70
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
09.11.2004
Betreff:
Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und
Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg wählen in die Mitgliederversammlung des Städteund Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen folgende Personen:
Mitglieder
stellv. Mitglieder
1. Fachbereichsleiter Herbert Baum
(gem. § 113 II 2 GO NW)
Ratsbüroleiterin Sibille Brabender-Lipej
(gem. § 113 II 2 GO NW)
2.
3.
4.
5.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg ist ordentliches Mitglied des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen (StGB NRW).
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NW stellen ordentliche
Mitglieder mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 drei Vertreter und für jede weitere
angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter. Die Vertreter sind vom
Rat zu wählen.
Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der letzten Beitragsberechnung zugrunde
gelegte Einwohnerzahl maßgebend. Diese beträgt 24.712 Einwohner. Danach stellt die
Stadt Bedburg fünf Vertreter für die Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen
Städte- und Gemeindebundes.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in
Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen
die Gemeinde beteiligt ist.
Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm
vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.
Herr Bürgermeister Koerdt schlägt vor, Herrn Fachbereichsleiter Herbert Baum als
Mitglied und die Leiterin des Ratsbüro, Frau Brabender-Lipej, als stellv. Mitglied für die
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu benennen.
Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113
GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, erfolgt die Bestellung der gemeindlichen
Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Hierbei ist gemäß § 50 Abs. 4 GO
NRW der Absatz 3 desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden.
Der
Bürgermeister hat kein Stimmrecht.
Der Sitz des Bürgermeisters ist – wie im übrigen auch derjenige des von ihm
vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten – nicht auf die Liste einer Partei
anzurechnen, da er kraft Gesetz allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die
Interessen der Gemeinde in anderen Unternehmen und Einrichtungen wahren soll. Sofern
also z. B. fünf Sitze durch die Gemeinde zu besetzen sind, findet das d’Hondt’sche
Höchstzahl-Verfahren nur auf vier Sitze Anwendung.
§ 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt:
„Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluß der Ratsmitglieder über die
Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge
entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 4 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten
Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende
Los.“
In der abgelaufenen Wahlperiode waren zuletzt folgende Personen
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindesbundes NRW vertreten:
in
stellv. Mitglied
Mitglied
gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW:
1. Bürgermeister Willy Harren
Fachbereichsleiter
Dipl.-Ing. (FH) Edgar Ackermann
gemäß Vorschlag der CDU:
2. Schiffer, Franz Peter
Am Tiergarten 28, Bedburg
Schnäpp, Hans
Hirtenend 19, Bedburg
3. Zereßen, Wolfram
Heinsberger Str. 6, Bedburg
Koehl, Dieter
Am Fließ 12, Bedburg
4. Dr. Kippels, Georg
Langemarckstr. 14, Bedburg
Moll, Willy
Vom-Stein-Str. 21, Bedburg
gemäß Vorschlag der SPD:
Kunold, Birgit
Jahnstr. 14, Bedburg
5. Bieletzki, Heinz
Talstr. 69, Bedburg
* persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes
50181 Bedburg, den 27.10.2004
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
der
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Sitzungsvorlage
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