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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
53 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen ) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen ) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen ) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen )

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-19/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: 10 33 70 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.11.2004 Betreff: Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg wählen in die Mitgliederversammlung des Städteund Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen folgende Personen: Mitglieder stellv. Mitglieder 1. Fachbereichsleiter Herbert Baum (gem. § 113 II 2 GO NW) Ratsbüroleiterin Sibille Brabender-Lipej (gem. § 113 II 2 GO NW) 2. 3. 4. 5. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg ist ordentliches Mitglied des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen (StGB NRW). Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NW stellen ordentliche Mitglieder mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 drei Vertreter und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter. Die Vertreter sind vom Rat zu wählen. Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der letzten Beitragsberechnung zugrunde gelegte Einwohnerzahl maßgebend. Diese beträgt 24.712 Einwohner. Danach stellt die Stadt Bedburg fünf Vertreter für die Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Herr Bürgermeister Koerdt schlägt vor, Herrn Fachbereichsleiter Herbert Baum als Mitglied und die Leiterin des Ratsbüro, Frau Brabender-Lipej, als stellv. Mitglied für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu benennen. Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, erfolgt die Bestellung der gemeindlichen Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Hierbei ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW der Absatz 3 desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Der Bürgermeister hat kein Stimmrecht. Der Sitz des Bürgermeisters ist – wie im übrigen auch derjenige des von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten – nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er kraft Gesetz allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der Gemeinde in anderen Unternehmen und Einrichtungen wahren soll. Sofern also z. B. fünf Sitze durch die Gemeinde zu besetzen sind, findet das d’Hondt’sche Höchstzahl-Verfahren nur auf vier Sitze Anwendung. § 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt: „Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluß der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 4 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los.“ In der abgelaufenen Wahlperiode waren zuletzt folgende Personen Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindesbundes NRW vertreten: in stellv. Mitglied Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW: 1. Bürgermeister Willy Harren Fachbereichsleiter Dipl.-Ing. (FH) Edgar Ackermann gemäß Vorschlag der CDU: 2. Schiffer, Franz Peter Am Tiergarten 28, Bedburg Schnäpp, Hans Hirtenend 19, Bedburg 3. Zereßen, Wolfram Heinsberger Str. 6, Bedburg Koehl, Dieter Am Fließ 12, Bedburg 4. Dr. Kippels, Georg Langemarckstr. 14, Bedburg Moll, Willy Vom-Stein-Str. 21, Bedburg gemäß Vorschlag der SPD: Kunold, Birgit Jahnstr. 14, Bedburg 5. Bieletzki, Heinz Talstr. 69, Bedburg * persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes 50181 Bedburg, den 27.10.2004 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister der STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4