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Beschlussvorlage (Personalkonzept 2005-2009 hier: Beratung des Entwurfes )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Personalkonzept 2005-2009
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-398/2005 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 30.08.2005 Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 18.10.2005 Bemerkungen: Betreff: Personalkonzept 2005-2009 hier: Beratung des Entwurfes Beschlussvorschlag: Alt. I Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement stimmt dem Entwurf des Personalkonzeptes 2005-2009 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis eine Änderung des Stellenplanes vorzubereiten und dem Rat zwecks Beschlussfassung vorzulegen. Alt. II Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement stimmt dem Entwurf des Personalkonzeptes 2005-2009 im Grundsatz zu und spricht sich für folgende Änderungen/ergänzende Maßnahmen aus:... Er beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis eine Änderung des Stellenplanes vorzubereiten und dem Rat zwecks Beschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement am 17.03.2005 wurde die Verwaltung gebeten, ein Personalkonzept zu erstellen. Die Erstellung eines solchen Konzeptes wurde auch bereits in den vorangegangen Ratssitzungen von den Mitgliedern des Rates vorgeschlagen. Ein Entwurf des Konzeptes wurde zwischenzeitlich durch die Verwaltung erstellt und in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement am 30.08.2005 den Ausschussmitgliedern vorgelegt. Der Ausschuss nahm das Personalkonzept in dieser Sitzung entgegen und vertagte sich hinsichtlich der Beratung auf die nächste Sitzung des Ausschusses am 18.10.2005. In Ergänzung der Ausführungen im Konzept wird auf folgende Punkte hingewiesen: a) Übertragung der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt voraussichtlich zum 01.01.2009 – s. Seite 7 des Entwurfes Mit Schreiben vom 27.09.2005 hat der Landrat des Rhein-Erft-Kreises auf eine entsprechende Anfrage vom 15.09.2005 vorgeschlagen, dass der Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Bedburg bezüglich des Aufgabenübergangs unverzüglich nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz 2005 – Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen sollten, unabhängig von der Erreichung des Einwohnerschwellenwertes von 25.000 Einwohnern einen Übernahmeplan zu erarbeiten, der auf das Datum 01.01.2009 ausgerichtet ist. b) Rationalisierung im Reinigungsdienst – s. Seite 27 des Entwurfes Hier kann aktuell festgestellt werden, dass von den laut Konzept vorgesehenen Reduzierungen in Höhe von 4,79 vollzeitverrechneten Stellen bereits ein Teil im Wege von Auflösungsverträgen umgesetzt werden kann. Nach aktuellem Stand haben angemessen erscheinende Abfindungsangebote bewirkt, dass 1,76 vollzeitverrechnete Stellen Mitte 2006 frei werden. Das weitere Freiwerden von 1,0 bis 1,2 vollzeitverrechneten Stellen im Reinigungsbereich darf als durchaus realisitisch betrachtet werden. Abhängig vom tatsächlichen Abschluss der Auflösungsverträge ist in nächster Zeit für den Reinigungsbereich das Konzept nocheinmal einer generellen Prüfung zu unterziehen. Hinsichtlich des Reinigungsdienstes in den Feuerwehrgerätehäusern wird darauf hingewiesen, dass versehentlich im Entwurf des Personalkonzeptes das Feuerwehrgerätehaus Lipp fehlte. Unabhängig davon, dass im Gespräch mit den Löschzugführern keine Einigkeit über eine Reduzierung oder Abschaffung der städtischen Reinigung der Sozialräume in den Feuerwehrgerätehäusern erzielt werden konnte, ist eine flächen- und nutzungsabhängige Neubemessung des Reinigungsumfangs angezeigt. Hinsichtlich des Reinigungsdienstes gilt es generell zu beachten, dass die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisation aus dessen Sitzung vom 17. März 2005 nicht unveränderten Eingang in die politischen Zielvorgaben des Haushaltes 2005 gefunden hat. Die Empfehlung des Ausschusses lautete wie folgt: STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage „Hier ist ein Konzept zur Umsetzung erforderlich. Grundsätzlich soll die Reinigung auf Private übertragen werden. Der Abbau der eigenen Reinigungskräfte ist allerdings sozialverträglich zu gestalten. Insbesondere ist zu prüfen, inwiefern das Personal aufgrund der persönlichen Vertragsgestaltung anderweitig eingesetzt werden kann.“ Die politische Zielvorgabe im Haushalt 2005 (s. Seite III – 141) lautet wie folgt: „Die Reinigungsdienste der städtischen Reinigungskräfte sind zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zu verändern. Hierzu ist zunächst die Reinigungsleistung von 5x wöchentlich auf 2x wöchentlich zu reduzieren. Die hierdurch und durch den Betrieb des Schulzentrums durch einen Privaen entstehenden Personalüberhänge sind möglichst sozialverträglich abzubauen, um o.g. Einsparungen zu realisieren. Weiterhin ist zu prüfen, ob die noch durch private Dritte gereinigten Gebäude (Bürgerhalle, Mehrzweckhalle Kirdorf, Schloss) durch städtische Mitarbeiter/innen gereinigt werden können, um Personalhänge abzubauen. Einsparungen aufgrund der Haushaltsplan berücksichtigt.“ c) organisatorischen Änderungen Zusammenfassende Darstellung des bei Umsetzung Personalüberhanges – s. Seite 34 des Entwurfes des wurden noch Konzeptes nicht im vorhandenen Die unter A aufgeführte Person wird voraussichtlich bereits Mitte 2006 aufgrund Rentenbezuges aus dem Dienst ausscheiden. Hinsichtlich der evtl. Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) – s. Seite 12 des Konzeptes – wird darauf hingewiesen, dass die für die Inanspruchnahme externen Sachverstandes erforderlichen Mittel zur Zeit im Budget des FB IV nicht eingeplant sind, so dass ggf. bis zur offiziellen Einbringung des Haushaltes für das Jahr 2006 noch entsprechende Recherchen angestellt werden müssten. Das Personalkonzept wie auch der Haushalt des Jahres 2006 mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Jahr 2009 können nur unter Prämissen aufgestellt werden, von denen wahrscheinlich bei der Verabschiedung niemand sicher vorhersagen kann, welche Beschlussfassungen letztlich in den einzelnen Punkten erfolgen werden. Dieses gilt insbesondere für die Frage des Bäderkonzeptes und die zukünftige räumliche Unterbringung der Stadtverwaltung, sicher aber auch für noch viele andere Themen. Deswegen wird das Personalkonzept einem ständigen Anpassungsbedarf unterliegen. Mit Blick auf ein nachvollziehbares konzeptionelles Vorgehen in der Haushaltsaufstellung und das sich anschließende Genehmigungsverfahren bei der Kommunalaufsichtsbehörde empfiehlt es sich, aktuell dem Personalkonzept, ggf. mit Änderungen und Ergänzungen versehen, zuzustimmen und bei Bedarf unabhängig hiervon Prüfaufträge für eine nächste Aktualisierung des Konzeptes der Verwaltung mit auf den Weg zu geben. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10. Oktober 2005 gez. ----------------------------------Stolz ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister