Daten
Kommune
Bedburg
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22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-398/2005
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
30.08.2005
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
18.10.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Personalkonzept 2005-2009
hier: Beratung des Entwurfes
Beschlussvorschlag:
Alt. I
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement stimmt dem Entwurf des
Personalkonzeptes 2005-2009 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis eine Änderung
des Stellenplanes vorzubereiten und dem Rat zwecks Beschlussfassung vorzulegen.
Alt. II
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement stimmt dem Entwurf des
Personalkonzeptes 2005-2009 im Grundsatz zu und spricht sich für folgende
Änderungen/ergänzende Maßnahmen aus:...
Er beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis eine Änderung des Stellenplanes vorzubereiten und
dem Rat zwecks Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement am
17.03.2005 wurde die Verwaltung gebeten, ein Personalkonzept zu erstellen. Die Erstellung eines
solchen Konzeptes wurde auch bereits in den vorangegangen Ratssitzungen von den Mitgliedern
des Rates vorgeschlagen.
Ein Entwurf des Konzeptes wurde zwischenzeitlich durch die Verwaltung erstellt und in der Sitzung
des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement am 30.08.2005 den
Ausschussmitgliedern vorgelegt.
Der Ausschuss nahm das Personalkonzept in dieser Sitzung entgegen und vertagte sich
hinsichtlich der Beratung auf die nächste Sitzung des Ausschusses am 18.10.2005.
In Ergänzung der Ausführungen im Konzept wird auf folgende Punkte hingewiesen:
a)
Übertragung der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt voraussichtlich zum
01.01.2009 – s. Seite 7 des Entwurfes
Mit Schreiben vom 27.09.2005 hat der Landrat des Rhein-Erft-Kreises auf eine entsprechende
Anfrage vom 15.09.2005 vorgeschlagen, dass der Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Bedburg
bezüglich des Aufgabenübergangs unverzüglich nach der Verabschiedung des Gesetzes zur
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz 2005 – Verhandlungen mit
dem Ziel aufnehmen sollten, unabhängig von der Erreichung des Einwohnerschwellenwertes
von 25.000 Einwohnern einen Übernahmeplan zu erarbeiten, der auf das Datum 01.01.2009
ausgerichtet ist.
b)
Rationalisierung im Reinigungsdienst – s. Seite 27 des Entwurfes
Hier kann aktuell festgestellt werden, dass von den laut Konzept vorgesehenen
Reduzierungen in Höhe von 4,79 vollzeitverrechneten Stellen bereits ein Teil im Wege von
Auflösungsverträgen umgesetzt werden kann. Nach aktuellem Stand haben angemessen
erscheinende Abfindungsangebote bewirkt, dass 1,76 vollzeitverrechnete Stellen Mitte 2006
frei werden. Das weitere Freiwerden von 1,0 bis 1,2 vollzeitverrechneten Stellen im
Reinigungsbereich darf als durchaus realisitisch betrachtet werden.
Abhängig vom tatsächlichen Abschluss der Auflösungsverträge ist in nächster Zeit für den
Reinigungsbereich das Konzept nocheinmal einer generellen Prüfung zu unterziehen.
Hinsichtlich des Reinigungsdienstes in den Feuerwehrgerätehäusern wird darauf hingewiesen,
dass versehentlich im Entwurf des Personalkonzeptes das Feuerwehrgerätehaus Lipp fehlte.
Unabhängig davon, dass im Gespräch mit den Löschzugführern keine Einigkeit über eine
Reduzierung oder Abschaffung der städtischen Reinigung der Sozialräume in den
Feuerwehrgerätehäusern erzielt werden konnte, ist eine flächen- und nutzungsabhängige
Neubemessung des Reinigungsumfangs angezeigt.
Hinsichtlich des Reinigungsdienstes gilt es generell zu beachten, dass die Empfehlung des
Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisation aus dessen Sitzung vom 17. März
2005 nicht unveränderten Eingang in die politischen Zielvorgaben des Haushaltes 2005
gefunden hat.
Die Empfehlung des Ausschusses lautete wie folgt:
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
„Hier ist ein Konzept zur Umsetzung erforderlich. Grundsätzlich soll die Reinigung auf Private
übertragen werden. Der Abbau der eigenen Reinigungskräfte ist allerdings sozialverträglich zu
gestalten. Insbesondere ist zu prüfen, inwiefern das Personal aufgrund der persönlichen
Vertragsgestaltung anderweitig eingesetzt werden kann.“
Die politische Zielvorgabe im Haushalt 2005 (s. Seite III – 141) lautet wie folgt:
„Die Reinigungsdienste der städtischen Reinigungskräfte sind zur Verbesserung der
wirtschaftlichen Lage zu verändern. Hierzu ist zunächst die Reinigungsleistung von 5x
wöchentlich auf 2x wöchentlich zu reduzieren.
Die hierdurch und durch den Betrieb des Schulzentrums durch einen Privaen entstehenden
Personalüberhänge sind möglichst sozialverträglich abzubauen, um o.g. Einsparungen zu
realisieren.
Weiterhin ist zu prüfen, ob die noch durch private Dritte gereinigten Gebäude (Bürgerhalle,
Mehrzweckhalle Kirdorf, Schloss) durch städtische Mitarbeiter/innen gereinigt werden können,
um Personalhänge abzubauen.
Einsparungen aufgrund der
Haushaltsplan berücksichtigt.“
c)
organisatorischen
Änderungen
Zusammenfassende Darstellung des bei Umsetzung
Personalüberhanges – s. Seite 34 des Entwurfes
des
wurden
noch
Konzeptes
nicht
im
vorhandenen
Die unter A aufgeführte Person wird voraussichtlich bereits Mitte 2006 aufgrund
Rentenbezuges aus dem Dienst ausscheiden.
Hinsichtlich der evtl. Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) – s. Seite 12 des
Konzeptes – wird darauf hingewiesen, dass die für die Inanspruchnahme externen
Sachverstandes erforderlichen Mittel zur Zeit im Budget des FB IV nicht eingeplant sind, so dass
ggf. bis zur offiziellen Einbringung des Haushaltes für das Jahr 2006 noch entsprechende
Recherchen angestellt werden müssten.
Das Personalkonzept wie auch der Haushalt des Jahres 2006 mit der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung bis zum Jahr 2009 können nur unter Prämissen aufgestellt werden, von denen
wahrscheinlich bei der Verabschiedung niemand sicher vorhersagen kann, welche
Beschlussfassungen letztlich in den einzelnen Punkten erfolgen werden. Dieses gilt insbesondere
für die Frage des Bäderkonzeptes und die zukünftige räumliche Unterbringung der
Stadtverwaltung, sicher aber auch für noch viele andere Themen. Deswegen wird das
Personalkonzept einem ständigen Anpassungsbedarf unterliegen.
Mit Blick auf ein nachvollziehbares konzeptionelles Vorgehen in der Haushaltsaufstellung und das
sich anschließende Genehmigungsverfahren bei der Kommunalaufsichtsbehörde empfiehlt es
sich, aktuell dem Personalkonzept, ggf. mit Änderungen und Ergänzungen versehen, zuzustimmen
und bei Bedarf unabhängig hiervon Prüfaufträge für eine nächste Aktualisierung des Konzeptes
der Verwaltung mit auf den Weg zu geben.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10. Oktober 2005
gez.
----------------------------------Stolz
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister