Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-16/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.: 10 22 01
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
Bemerkungen:
30.11.2004
Betreff:
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW:
Kommerzielle Nutzung des Wappens der Stadt Bedburg; Antrag vom 15.11.2004, Firma
Hykon e. K., Glescher Weg 7, 50181 Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO
NW, der Firma Hykon e. K., Glescher Weg 7, 50181 Bedburg, die Genehmigung zu
erteilen, das Wappen der Stadt Bedburg auf polierten Edelstahl-Bierdeckeln aufzubringen,
die für eine kommerzielle Vermarktung bestimmt sind.
Das Wappen muss originalgetreu wiedergegeben werden. Die Genehmigung zur
Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg kann jederzeit widerrufen werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.11.2004, welches als Anlage beigefügt ist, beantragt Herr Klaus
Komarek für die Firma Hykon e.K., Bedburg, das Wappen der Stadt Bedburg für
kommerzielle Zwecke verwenden zu dürfen.
Herr Komarek beabsichtigt, das Wappen der Stadt Bedburg originalgetreu auf polierten
Edelstahl-Bierdeckeln aufzubringen, die erstmals im kommenden Weihnachtsgeschäft
vermarktet werden sollen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.01.1987 beschlossen, dass
jegliche Verwendung des Stadtwappens im Einzelfall der Genehmigung durch den Rat der
Stadt Bedburg bedarf. Die nächste Sitzung des Rates ist für den 14.12.2004 terminiert.
Wegen der Kürze der Zeit wird empfohlen, im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 GO
NW eine Entscheidung durch den Hauptausschuss herbeizuführen.
Eine Genehmigung für die kommerzielle Anfertigung von Werbegeschenken mit dem
Wappen der Stadt Bedburg wurde in der Vergangenheit bis auf Einzelfälle (Anfertigung
von Wappentellern der Stadt Bedburg ausschließlich für eigene repräsentative Zwecke)
nicht erteilt.
Die Firma Hykon beabsichtigt die Vermarktung des Wappens der Stadt Bedburg auf
repräsentativen polierten Edelstahl-Untersetzern; dies hätte neben dem kommerziellen
Aspekt gleichwohl einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für die Stadt Bedburg. Ein
Muster wird in der Sitzung des Hauptausschusses vorgelegt.
Die Verwaltung hat gegen eine Genehmigung grundsätzlich keine Bedenken. Sofern eine
Genehmigung für die Erstellung der o. g. Edelstahluntersetzer erteilt werden soll,
empfiehlt die Verwaltung angesichts der kommerziellen Nutzung allerdings, diese unter
einem Widerrufsvorbehalt auszusprechen.
Da es sich hierbei um einen Präzedenzfall handelt, wird derzeit weiterhin geprüft, ob pro
verkauftem Untersetzer eine Schutzgebühr seitens der Stadt Bedburg erhoben werden
kann. Hierzu hat die Verwaltung eine Anfrage an den Städte- und Gemeindebund NW
gerichtet. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung berichtet.
50181 Bedburg, den 18.11.2004
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
Anlage
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister