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Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW: Kommerzielle Nutzung des Wappens der Stadt Bedburg; Antrag vom 15.11.2004, Firma Hykon e. K., Glescher Weg 7, 50181 Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW:
Kommerzielle Nutzung des Wappens der Stadt Bedburg; Antrag vom 15.11.2004, Firma Hykon e. K., Glescher Weg 7, 50181 Bedburg) Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW:
Kommerzielle Nutzung des Wappens der Stadt Bedburg; Antrag vom 15.11.2004, Firma Hykon e. K., Glescher Weg 7, 50181 Bedburg) Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW:
Kommerzielle Nutzung des Wappens der Stadt Bedburg; Antrag vom 15.11.2004, Firma Hykon e. K., Glescher Weg 7, 50181 Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-16/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: 10 22 01 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss Bemerkungen: 30.11.2004 Betreff: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW: Kommerzielle Nutzung des Wappens der Stadt Bedburg; Antrag vom 15.11.2004, Firma Hykon e. K., Glescher Weg 7, 50181 Bedburg Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW, der Firma Hykon e. K., Glescher Weg 7, 50181 Bedburg, die Genehmigung zu erteilen, das Wappen der Stadt Bedburg auf polierten Edelstahl-Bierdeckeln aufzubringen, die für eine kommerzielle Vermarktung bestimmt sind. Das Wappen muss originalgetreu wiedergegeben werden. Die Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg kann jederzeit widerrufen werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 15.11.2004, welches als Anlage beigefügt ist, beantragt Herr Klaus Komarek für die Firma Hykon e.K., Bedburg, das Wappen der Stadt Bedburg für kommerzielle Zwecke verwenden zu dürfen. Herr Komarek beabsichtigt, das Wappen der Stadt Bedburg originalgetreu auf polierten Edelstahl-Bierdeckeln aufzubringen, die erstmals im kommenden Weihnachtsgeschäft vermarktet werden sollen. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.01.1987 beschlossen, dass jegliche Verwendung des Stadtwappens im Einzelfall der Genehmigung durch den Rat der Stadt Bedburg bedarf. Die nächste Sitzung des Rates ist für den 14.12.2004 terminiert. Wegen der Kürze der Zeit wird empfohlen, im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 GO NW eine Entscheidung durch den Hauptausschuss herbeizuführen. Eine Genehmigung für die kommerzielle Anfertigung von Werbegeschenken mit dem Wappen der Stadt Bedburg wurde in der Vergangenheit bis auf Einzelfälle (Anfertigung von Wappentellern der Stadt Bedburg ausschließlich für eigene repräsentative Zwecke) nicht erteilt. Die Firma Hykon beabsichtigt die Vermarktung des Wappens der Stadt Bedburg auf repräsentativen polierten Edelstahl-Untersetzern; dies hätte neben dem kommerziellen Aspekt gleichwohl einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für die Stadt Bedburg. Ein Muster wird in der Sitzung des Hauptausschusses vorgelegt. Die Verwaltung hat gegen eine Genehmigung grundsätzlich keine Bedenken. Sofern eine Genehmigung für die Erstellung der o. g. Edelstahluntersetzer erteilt werden soll, empfiehlt die Verwaltung angesichts der kommerziellen Nutzung allerdings, diese unter einem Widerrufsvorbehalt auszusprechen. Da es sich hierbei um einen Präzedenzfall handelt, wird derzeit weiterhin geprüft, ob pro verkauftem Untersetzer eine Schutzgebühr seitens der Stadt Bedburg erhoben werden kann. Hierzu hat die Verwaltung eine Anfrage an den Städte- und Gemeindebund NW gerichtet. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung berichtet. 50181 Bedburg, den 18.11.2004 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Anlage STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, den ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister