Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-379/2005
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen
22.09.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen stimmt dem
Produktbuch für den Fachbereich III – Facility Management – zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß Ziffer 8.1 Buchstabe e) der „Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der
Stadt Bedburg vom 09.11.2004“ obliegt dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
städtischer Einrichtungen nach Ziffer 8.2 Buchstabe c der zitierten Zuständigkeitsregelung die
Festlegung des Haushaltsbudgets für den Fachbereich III.
Hinweis: Nach erfolgter Festlegung / Beschluss des Budgets für den FB III durch den Ausschuss
für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen ist das Budget noch dem Ausschuss
für Personal, Organisation und Finanzmanagement zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen, da diesem nach der Zuständigkeitsregelung unter anderen folgende Aufgaben
übertragen sind:
-Prüfung der Budgetplanungen aller Fachbereiche und des Ratsbüros sowie Planung des
Finanzrahmens der einzelnen Budgets aller Fachbereiche und des Ratsbüros (9.3 Buchst. j der
Zuständigkeitsregelung)
-Beratung über die Controllingberichte und Erteilung von Anweisungen an die
budgetverantwortlichen Organisationseinheiten und Fachausschüsse einschließlich
gegebenenfalls Verschiebung von Budgetmassen zwischen den einzelnen Organisationseinheiten
(9.3 Buchst. k der Zuständigkeitsregelung)
-Festlegung des Finanzrahmens der einzelnen Budgets aller Fachbereiche und des Ratsbüros
nach Prüfung der von dort vorgelegten Budgetplanungen (9.4 Buchst. h der
Zuständigkeitsregelung).
Erläuterungen zur Budgetplanung des Fachbereichs III – Facility Management:
Die Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III stand bereits in
der 3. Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen am
07. Juni 2006 unter TOP 2 auf der Tagesordnung. Hier wurde folgender Beschluss gefasst,
welcher Anlass für die erneute Beratung ist:
„Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg
beschließt, die Beratung und Beschlussfassung zu vertagen. Diesbezüglich wird die Verwaltung
beauftragt, eine überarbeiteten Entwurf vorzulegen, der insbesondere die voraussichtliche
Reduktion der Personalkosten durch den vorzunehmenden Abbau von Personalüberhängen
berücksichtigt, welcher durch die Auswirkungen des PPP-Modells sowie die Reduktion der
Reinigungshäufigkeiten und das Bäderkonzept entstanden ist bzw. entstehen wird.“
Das Personalkonzept sollte am 30.08.2005 durch den Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement beraten werden. Dort wurde der Beschluss gefasst, dass die Beratungen auf
den 30. Oktober 2005 vertagt werden.
Die Berücksichtigung der voraussichtlichen Reduktion der Personalkosten durch den
vorzunehmenden Abbau von Personalüberhängen, welcher durch die Auswirkungen des PPPModells sowie die Reduktion der Reinigungshäufigkeiten und das Bäderkonzept entstanden ist
bzw. entstehen wird, ist somit nicht erfolgt, da diese Angelegenheit mit dem Personalkonzept
umgesetzt wird, und derzeit im Reinigungsbereich noch Verhandlungen über Ablöseverträge
geführt werden.
Aus den dem Produktbuch vorgelagerten, beigefügten Anlagen „Variante 1: Budgetdarstellung auf
der Grundlage der Personalkostenberechnung 2005“ sowie „Variante 2: Budgetdarstellung unter
Berücksichtigung der vollständigen Umsetzung des Personalkonzeptes“ ergeben sich die
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voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen, welche die Umsetzung des Personalkonzeptes zur
Folge haben wird.
Hiernach würden sich bei der vollständigen Umsetzung des Personalkonzeptes die
Personalkosten des FB III von 1.562.960 € im Jahre 2005 um 234.243 € auf 1.318.717 € im Jahre
2006 vermindern („Variante 2“).
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement in seiner Sitzung am 30.08.2005 folgenden, ebenfalls zu berücksichtigenden
Beschluss gefasst hat:
„Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschließt, die unter C.
politische Vorgaben an die einzelnen Fachbereiche, das Ratsbüro und die Fachausschüsse in der
Begründung der Sitzungsvorlage aufgeführten Punkte als Arbeitsaufträge an die einzelnen
Fachbereiche und das Ratsbüro sowie die zugehörigen Fachausschüsse zu geben.“
Anmerkung der Verwaltung: Für den Fachbereich III – Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen – sind die „unter C. politische Vorgaben an die
einzelnen Fachausschüsse, das Ratsbüro und die Fachausschüsse“ enthaltenen Arbeitsaufträge
folgende (1:1 zitiert aus der Sitzungsvorlage):
“
•
•
Aufwendungen für die Unterhaltung der Gebäude (Mehraufwand von 27,5 %)
Dem vorgenannten Fachausschuss sind die einzelnen Unterhaltungsmaßnahmen nochmals
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auch hier ist ein maximaler Anstieg von 10 % anzustreben.
Die Entscheidung über den zukünftigen Standort des Rathauses ist schnellstens
herbeizuführen. Dies ist u. a. vor dem Hintergrund der Leerstände des Schlosses und der
damit einhergehenden Rückgänge der Mietverträge für die Verbesserung der Haushaltslage
wichtig.“
Entsprechend dem Auftrag wurde im vorliegenden, überarbeiteten Entwurf des Produktbuchs des
Fachbereichs III eine Reduktion der Unterhaltungsansätze vorgenommen. Diese Reduktion wurde
erreicht durch Streichung von sogenannten „Sondermaßnahmen“ und Reduktion für die reguläre
Unterhaltung. Siehe hierzu die Anlagen 1 und 2.
Es konnte mit dem nunmehr vorliegenden 2. Entwurf des Produktbuchs des FB III für 2006 in der
Summe eine Reduktion bei den Ergebniskonten in Höhe von 86.300 € (einschließlich sogenannter
„Sondermaßnahmen“) erreicht werden. Schon bei isolierter Betrachtung der Reduzierung der Höhe
der ursprünglich vorgesehenen „normalen“ Unterhaltungsmaßnahmen um 62.000 € handelt es sich
um eine Reduktion im Vergleich zum „Ansatz 2006 (alt) um 15,04 %.
Bei den allgemeinen Unterhaltungsaufwendungen wurde die Reduktion erreicht, indem in der
Zukunft noch stärker als bisher schon versucht wird, die Maßnahmen weitgehend durch eigenes
Personal durchzuführen.
Der Mietvertrag „Schloss Bedburg“ wurde durch die Stadt Bedburg mit Schreiben vom 07. Juni
2005 fristgerecht zum 31.10.2008 gekündigt. Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 hat die
Eigentümerin den Eingang des Kündigungsschreibens bestätigt.
Das Budget des Fachbereichs III – Facility Management – umfasst im wesentlichen die
Bewirtschaftung der städtischen Gebäude. Hierbei sind vielfach Faktoren von Bedeutung, die nur
schwer beeinflusst oder überhaupt nicht beeinflusst werden können. Zu diesen Faktoren gehören
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die steigenden Energiekosten, so dass durch Reduktion der Verbäuche allein eine Stabilisierung
dieser Ausgabepositionen nicht zu erreichen ist, und das Potenzial der Verbrauchsreduktion
naturgemäß sinkt, je weiter in diesem Bereich bereits Erfolge erzielt wurden.
Es wurde dennoch – auch als bewusst mutiges Signal in die Zukunft – im vorliegenden Entwurf
von nahezu gleichbleibenden Energiekosten bei den von der Stadt steuerungsfähigen
Heizungsanlagen ausgegangen. Um dies zu erreichen, besteht dann die Notwendigkeit, nach den
Temperaturempfehlungen des AMEV (Arbeitskreis Maschinen – und Elektrotechnik staatlicher und
kommunaler Verwaltungen) bei der Bemessung der Rauminnentemperaturen vorzugehen und dies
auch mit dem künftigen Betreiber des Schulzentrums entsprechend abzustimmen (Anlage 3).
Der "Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen"
(AMEV) ist ein Fachgremium auf dem Gebiet der Maschinen- und Elektrotechnik mit ca. 60
Führungskräften aus den Bauverwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder und
Kommunen, sowie aus Wissenschaft und Forschung.
Er hat die Aufgabe, die Bauverwaltungen des Bundes, der Länder und der kommunalen
Selbstverwaltungskörperschaften beim Planen, Bauen und Betreiben ihrer Anlagen der
Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zu unterstützen.
Die Anwendung der Empfehlungen wird vielfach zu einem Absenken der Raum- und
Hallentemperaturen –im Rahmen von durch die Gesundheitsämter „abgesegneten“ Werten –
führen. Hier wird bei den Hallennutzungen auch unterschieden zwischen schulischer und
außerschulischer Nutzung (bei schulischer Nutzung sind nach den Empfehlungen grundsätzlich
höhere Temperaturen als bei nichtschulischer Nutzung notwendig).
Hierbei soll nicht unerwähnt bleiben, dass gerade die Temperaturempfindung das Merkmal der
extremen Subjektivität trägt. Somit wird die Absenkung der Raum- und Hallentemperaturen
sicherlich in diversen Einzelfällen ein gewisses Konfliktpotential beinhalten.
Angesichts der ernsten Finanzlage der Stadt Bedburg muss jedoch eine Abwägung erfolgen. Es ist
unmöglich, bei steigenden Energiepreisen alles so zu lassen, wie es bislang war, und hierbei
Kosten einzusparen. Die Energieverbräuche wurden in den letzten Jahren – insbesondere auch
durch die Einführung der Gebäudeleittechnik – permanent optimiert, wobei die Kosten durch die
Energiepreissteigerungen letztendlich dennoch gestiegen sind (trotz geringere Verbräuche
mussten „unterm Strich“ immer mehr Finanzmittel aufgewendet werden).
Die tatsächliche Energiepreisentwicklung vermag niemand wirklich abzusehen, so dass die
Ansätze der Energiepreise im Haushalt systemimmanent risikobehaftet sind. Die aktuellen,
sprunghaften Entwicklungen auf dem Energiemarkt wurden und konnten nicht berücksichtigt
werden, da diese Entwicklungen vielfältige Ursachen haben, die zum Teil wohl auch deutliche
psychologische und spekulative Elemente tragen.
Die in Diskussion befindliche mögliche Mehrwertsteuererhöhung, die auch deutliche Auswirkungen
auf den Haushalt der Stadt Bedburg haben würde (die Stadt Bedburg ist auch nach dem Neuen
Kommunalen Finanzmanagement grundsätzlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt) wurde ebenfalls
nicht berücksichtigt.
Die Verschärfung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. steigende, kostspielige Anforderungen in
Sachen Brandschutz, Versammlungsstättenverordnung, Kosten für die gesetzliche
Schülerunfallversicherung, um nur einiges zu nennen) und vertragliche Verpflichtungen (z. B.
Mietvertrag über das Schloss Bedburg, welcher zwar gekündigt ist, aber bis zum 31.10.2008
bindend ist) schränken den Handlungsspielraum nicht unerheblich ein.
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Die einzelnen Produkte mit den zugeordneten Haushaltsansätzen für das Haushaltsjahr 2006 sind
im Produktbuch des Fachbereichs III, welches als Anlage beigefügt ist, aufgeführt. Hier sind auch
die wesentlichen Erläuterungen eingearbeitet.
Folgende Aspekte sind darüber hinaus besonders hervorhebenswert:
110 310 330 Bewirtschaftung der Schulgebäude
Hier werden sich ab dem 21.07.2006 gravierende Änderungen ergeben, da das Schulzentrum ab
diesem Zeitpunkt durch einen privaten Investor betrieben wird.
In Sachen Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Schulen – nach den Etatwünschen
der Schulen - wurde durch den Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer
Einrichtungen am 07.06.2005 unter TOP 3 der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung beauftragt
wird, die benötigten Mittel für die Beschaffung der Einrichtungsgegenstände unter deutlicher
Kürzung der in der Vorlage aufgeführten Mittel in den Entwurf des Produktbuches einzuarbeiten.
Dies ist erfolgt (die nach den Etatwünschen der Schulen notwendigen Mittel beliefen sich auf
140.750,00 €, es wurde die Summe von 70.000 € eingestellt = somit wurde eine rund 50 %ige
Kürzung vorgenommen).
110 310 380 Bewirtschaftung der Gebäude der Bäder /
420 310 310 Betrieb der städtischen Bäder:
Da eine Wiederinbetriebnahme des Hallenbades nicht erfolgen wird, wurden die Mittel in diesem
Bereich entsprechend gekürzt bzw. gestrichen.
Der angesetzte Betreiberzuschuss ab 2008 (Bäderkonzept) ist nicht verbindlich, da eine stärkere
Konkretisierung des Konzeptes hierfür erforderlich ist.
50181 Bedburg, den 12. September 2005
----------------------------------Coenen
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister