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Beschlussvorlage (Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III) Beschlussvorlage (Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III) Beschlussvorlage (Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III) Beschlussvorlage (Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III) Beschlussvorlage (Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-379/2005 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 22.09.2005 Bemerkungen: Betreff: Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen stimmt dem Produktbuch für den Fachbereich III – Facility Management – zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß Ziffer 8.1 Buchstabe e) der „Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vom 09.11.2004“ obliegt dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen nach Ziffer 8.2 Buchstabe c der zitierten Zuständigkeitsregelung die Festlegung des Haushaltsbudgets für den Fachbereich III. Hinweis: Nach erfolgter Festlegung / Beschluss des Budgets für den FB III durch den Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen ist das Budget noch dem Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, da diesem nach der Zuständigkeitsregelung unter anderen folgende Aufgaben übertragen sind: -Prüfung der Budgetplanungen aller Fachbereiche und des Ratsbüros sowie Planung des Finanzrahmens der einzelnen Budgets aller Fachbereiche und des Ratsbüros (9.3 Buchst. j der Zuständigkeitsregelung) -Beratung über die Controllingberichte und Erteilung von Anweisungen an die budgetverantwortlichen Organisationseinheiten und Fachausschüsse einschließlich gegebenenfalls Verschiebung von Budgetmassen zwischen den einzelnen Organisationseinheiten (9.3 Buchst. k der Zuständigkeitsregelung) -Festlegung des Finanzrahmens der einzelnen Budgets aller Fachbereiche und des Ratsbüros nach Prüfung der von dort vorgelegten Budgetplanungen (9.4 Buchst. h der Zuständigkeitsregelung). Erläuterungen zur Budgetplanung des Fachbereichs III – Facility Management: Die Vorbereitung des Haushaltsbudgets für das Jahr 2006 für den Fachbereich III stand bereits in der 3. Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen am 07. Juni 2006 unter TOP 2 auf der Tagesordnung. Hier wurde folgender Beschluss gefasst, welcher Anlass für die erneute Beratung ist: „Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg beschließt, die Beratung und Beschlussfassung zu vertagen. Diesbezüglich wird die Verwaltung beauftragt, eine überarbeiteten Entwurf vorzulegen, der insbesondere die voraussichtliche Reduktion der Personalkosten durch den vorzunehmenden Abbau von Personalüberhängen berücksichtigt, welcher durch die Auswirkungen des PPP-Modells sowie die Reduktion der Reinigungshäufigkeiten und das Bäderkonzept entstanden ist bzw. entstehen wird.“ Das Personalkonzept sollte am 30.08.2005 durch den Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beraten werden. Dort wurde der Beschluss gefasst, dass die Beratungen auf den 30. Oktober 2005 vertagt werden. Die Berücksichtigung der voraussichtlichen Reduktion der Personalkosten durch den vorzunehmenden Abbau von Personalüberhängen, welcher durch die Auswirkungen des PPPModells sowie die Reduktion der Reinigungshäufigkeiten und das Bäderkonzept entstanden ist bzw. entstehen wird, ist somit nicht erfolgt, da diese Angelegenheit mit dem Personalkonzept umgesetzt wird, und derzeit im Reinigungsbereich noch Verhandlungen über Ablöseverträge geführt werden. Aus den dem Produktbuch vorgelagerten, beigefügten Anlagen „Variante 1: Budgetdarstellung auf der Grundlage der Personalkostenberechnung 2005“ sowie „Variante 2: Budgetdarstellung unter Berücksichtigung der vollständigen Umsetzung des Personalkonzeptes“ ergeben sich die STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen, welche die Umsetzung des Personalkonzeptes zur Folge haben wird. Hiernach würden sich bei der vollständigen Umsetzung des Personalkonzeptes die Personalkosten des FB III von 1.562.960 € im Jahre 2005 um 234.243 € auf 1.318.717 € im Jahre 2006 vermindern („Variante 2“). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement in seiner Sitzung am 30.08.2005 folgenden, ebenfalls zu berücksichtigenden Beschluss gefasst hat: „Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschließt, die unter C. politische Vorgaben an die einzelnen Fachbereiche, das Ratsbüro und die Fachausschüsse in der Begründung der Sitzungsvorlage aufgeführten Punkte als Arbeitsaufträge an die einzelnen Fachbereiche und das Ratsbüro sowie die zugehörigen Fachausschüsse zu geben.“ Anmerkung der Verwaltung: Für den Fachbereich III – Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen – sind die „unter C. politische Vorgaben an die einzelnen Fachausschüsse, das Ratsbüro und die Fachausschüsse“ enthaltenen Arbeitsaufträge folgende (1:1 zitiert aus der Sitzungsvorlage): “ • • Aufwendungen für die Unterhaltung der Gebäude (Mehraufwand von 27,5 %) Dem vorgenannten Fachausschuss sind die einzelnen Unterhaltungsmaßnahmen nochmals zur Beschlussfassung vorzulegen. Auch hier ist ein maximaler Anstieg von 10 % anzustreben. Die Entscheidung über den zukünftigen Standort des Rathauses ist schnellstens herbeizuführen. Dies ist u. a. vor dem Hintergrund der Leerstände des Schlosses und der damit einhergehenden Rückgänge der Mietverträge für die Verbesserung der Haushaltslage wichtig.“ Entsprechend dem Auftrag wurde im vorliegenden, überarbeiteten Entwurf des Produktbuchs des Fachbereichs III eine Reduktion der Unterhaltungsansätze vorgenommen. Diese Reduktion wurde erreicht durch Streichung von sogenannten „Sondermaßnahmen“ und Reduktion für die reguläre Unterhaltung. Siehe hierzu die Anlagen 1 und 2. Es konnte mit dem nunmehr vorliegenden 2. Entwurf des Produktbuchs des FB III für 2006 in der Summe eine Reduktion bei den Ergebniskonten in Höhe von 86.300 € (einschließlich sogenannter „Sondermaßnahmen“) erreicht werden. Schon bei isolierter Betrachtung der Reduzierung der Höhe der ursprünglich vorgesehenen „normalen“ Unterhaltungsmaßnahmen um 62.000 € handelt es sich um eine Reduktion im Vergleich zum „Ansatz 2006 (alt) um 15,04 %. Bei den allgemeinen Unterhaltungsaufwendungen wurde die Reduktion erreicht, indem in der Zukunft noch stärker als bisher schon versucht wird, die Maßnahmen weitgehend durch eigenes Personal durchzuführen. Der Mietvertrag „Schloss Bedburg“ wurde durch die Stadt Bedburg mit Schreiben vom 07. Juni 2005 fristgerecht zum 31.10.2008 gekündigt. Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 hat die Eigentümerin den Eingang des Kündigungsschreibens bestätigt. Das Budget des Fachbereichs III – Facility Management – umfasst im wesentlichen die Bewirtschaftung der städtischen Gebäude. Hierbei sind vielfach Faktoren von Bedeutung, die nur schwer beeinflusst oder überhaupt nicht beeinflusst werden können. Zu diesen Faktoren gehören STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 die steigenden Energiekosten, so dass durch Reduktion der Verbäuche allein eine Stabilisierung dieser Ausgabepositionen nicht zu erreichen ist, und das Potenzial der Verbrauchsreduktion naturgemäß sinkt, je weiter in diesem Bereich bereits Erfolge erzielt wurden. Es wurde dennoch – auch als bewusst mutiges Signal in die Zukunft – im vorliegenden Entwurf von nahezu gleichbleibenden Energiekosten bei den von der Stadt steuerungsfähigen Heizungsanlagen ausgegangen. Um dies zu erreichen, besteht dann die Notwendigkeit, nach den Temperaturempfehlungen des AMEV (Arbeitskreis Maschinen – und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) bei der Bemessung der Rauminnentemperaturen vorzugehen und dies auch mit dem künftigen Betreiber des Schulzentrums entsprechend abzustimmen (Anlage 3). Der "Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen" (AMEV) ist ein Fachgremium auf dem Gebiet der Maschinen- und Elektrotechnik mit ca. 60 Führungskräften aus den Bauverwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder und Kommunen, sowie aus Wissenschaft und Forschung. Er hat die Aufgabe, die Bauverwaltungen des Bundes, der Länder und der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften beim Planen, Bauen und Betreiben ihrer Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zu unterstützen. Die Anwendung der Empfehlungen wird vielfach zu einem Absenken der Raum- und Hallentemperaturen –im Rahmen von durch die Gesundheitsämter „abgesegneten“ Werten – führen. Hier wird bei den Hallennutzungen auch unterschieden zwischen schulischer und außerschulischer Nutzung (bei schulischer Nutzung sind nach den Empfehlungen grundsätzlich höhere Temperaturen als bei nichtschulischer Nutzung notwendig). Hierbei soll nicht unerwähnt bleiben, dass gerade die Temperaturempfindung das Merkmal der extremen Subjektivität trägt. Somit wird die Absenkung der Raum- und Hallentemperaturen sicherlich in diversen Einzelfällen ein gewisses Konfliktpotential beinhalten. Angesichts der ernsten Finanzlage der Stadt Bedburg muss jedoch eine Abwägung erfolgen. Es ist unmöglich, bei steigenden Energiepreisen alles so zu lassen, wie es bislang war, und hierbei Kosten einzusparen. Die Energieverbräuche wurden in den letzten Jahren – insbesondere auch durch die Einführung der Gebäudeleittechnik – permanent optimiert, wobei die Kosten durch die Energiepreissteigerungen letztendlich dennoch gestiegen sind (trotz geringere Verbräuche mussten „unterm Strich“ immer mehr Finanzmittel aufgewendet werden). Die tatsächliche Energiepreisentwicklung vermag niemand wirklich abzusehen, so dass die Ansätze der Energiepreise im Haushalt systemimmanent risikobehaftet sind. Die aktuellen, sprunghaften Entwicklungen auf dem Energiemarkt wurden und konnten nicht berücksichtigt werden, da diese Entwicklungen vielfältige Ursachen haben, die zum Teil wohl auch deutliche psychologische und spekulative Elemente tragen. Die in Diskussion befindliche mögliche Mehrwertsteuererhöhung, die auch deutliche Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Bedburg haben würde (die Stadt Bedburg ist auch nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement grundsätzlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt) wurde ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Verschärfung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. steigende, kostspielige Anforderungen in Sachen Brandschutz, Versammlungsstättenverordnung, Kosten für die gesetzliche Schülerunfallversicherung, um nur einiges zu nennen) und vertragliche Verpflichtungen (z. B. Mietvertrag über das Schloss Bedburg, welcher zwar gekündigt ist, aber bis zum 31.10.2008 bindend ist) schränken den Handlungsspielraum nicht unerheblich ein. STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Die einzelnen Produkte mit den zugeordneten Haushaltsansätzen für das Haushaltsjahr 2006 sind im Produktbuch des Fachbereichs III, welches als Anlage beigefügt ist, aufgeführt. Hier sind auch die wesentlichen Erläuterungen eingearbeitet. Folgende Aspekte sind darüber hinaus besonders hervorhebenswert: 110 310 330 Bewirtschaftung der Schulgebäude Hier werden sich ab dem 21.07.2006 gravierende Änderungen ergeben, da das Schulzentrum ab diesem Zeitpunkt durch einen privaten Investor betrieben wird. In Sachen Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Schulen – nach den Etatwünschen der Schulen - wurde durch den Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen am 07.06.2005 unter TOP 3 der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung beauftragt wird, die benötigten Mittel für die Beschaffung der Einrichtungsgegenstände unter deutlicher Kürzung der in der Vorlage aufgeführten Mittel in den Entwurf des Produktbuches einzuarbeiten. Dies ist erfolgt (die nach den Etatwünschen der Schulen notwendigen Mittel beliefen sich auf 140.750,00 €, es wurde die Summe von 70.000 € eingestellt = somit wurde eine rund 50 %ige Kürzung vorgenommen). 110 310 380 Bewirtschaftung der Gebäude der Bäder / 420 310 310 Betrieb der städtischen Bäder: Da eine Wiederinbetriebnahme des Hallenbades nicht erfolgen wird, wurden die Mittel in diesem Bereich entsprechend gekürzt bzw. gestrichen. Der angesetzte Betreiberzuschuss ab 2008 (Bäderkonzept) ist nicht verbindlich, da eine stärkere Konkretisierung des Konzeptes hierfür erforderlich ist. 50181 Bedburg, den 12. September 2005 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister