Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-128/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61 20 05
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
25.11.2003
Betreff:
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
- Bereich Grünfläche nordöstlich von Kaster / Gelände der ehem. Kläranlage Kaster hier:
a) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b)Empfehlung für die abschließende Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
wie in der beigefügten Anlage aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und einzeln zu
beschließen.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den Beschluss zur 32. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert
durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) nebst Erläuterungsbericht
hierzu zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2001 beschlossen, den
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I 2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I 2502/2503) für die 32.. Änderung des
Flächennutzungsplanes zu fassen und die Planung nebst Erläuterungsbericht auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung des
besonderen Nutzungszweckes.
Der Nutzungszweck Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kläranlage soll erweitert werden um
Grünfläche mit dem besonderen Nutzungszweck Sportlerheim für Angelsport.
Die 32. Änderung des Flächennutzungsplans hat daher gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nebst
Erläuterungsbericht in der Zeit vom 04. September 2003 bis 06. Oktober 2003
einschließlich, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Die Bürger wurden
hierüber durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 26.08.2003
informiert. Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls mit Schreiben vom
19.08.2003 von der Offenlage unterrichtet.
Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten
Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben worden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen hierüber wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden und den Beschluss gem. b) für die 32.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg zu fassen.
Anlage
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•
Planentwurf
Erläuterungsbericht
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Klütsch / Schmitz
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister