Daten
Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-724/2006
Anlage zur Vorlage WP7-724/2006
STADT BEDBURG
DER BÜRGERMEISTER
Rathaus Kaster * Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de
Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173
Bedburg
1.) Herrn Bernd Coumanns
Weiler Hohenholz 4
2.) Herrn Guido van den Berg
Kölner Straße 41
50181 Bedburg
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Durchwahl:
¬ Telefax:
E-Mail:
Herr Koerdt
101
(02272) 402 114
(02272) 402 851
g.koerdt@bedburg.de
Mein Zeichen:
Ihr Zeichen:
ko / ma
Ihr Schreiben vom 26.09.2006
B. Coumanns / G. v. d. Berg
18. Oktober 2006
Datum:
_
Entscheidung der Kommunalaufsicht
Sehr geehrter Herr Coumanns,
Sehr geehrter Herr van den Berg,
nachfolgend erhalten Sie die von Ihnen gewünschte Beantwortung Ihrer Fragen.
In der Tagespresse vom 23.09.2006 kündigen Sie eine weitere Sondersitzung des Rates an und
werden mit den Worten zitiert: „Das ist dann die traurige politische Konsequenz des Theaters, das
einige Ratsmitglieder angezettelt haben.“
1. Meinen Sie mit dieser Aussage Ratsmitglieder, die ihre legitimen Rechtsmittel bei der
Kommunalaufsicht ausgeschöpft haben?
nein
2. Halten Sie eine kommunalrechtliche Prüfung, die zu dem klaren Ergebnis kommt, dass ihre
juristischen Einlassungen eindeutig fehl gegangen sind für „Theater“?
Da meine juristischen Einlassungen eben nicht eindeutig fehlgegangen sind, erübrigt
sich die Beantwortung der Frage
In der Ratssitzung am 12.09.2006 wurde durch Herrn van den Berg nachgefragt, ..... Hieraus ergeben
sich Fragen an Sie, um bewerten zu können, welche Ansprüche möglicherweise gegen die Stadt
erhoben werden.
3. Wann gab es erste Kontakte zwischen der Stadtverwaltung Bedburg und dem nicht empfohlenen
Anbieter (Firma Pick)?
Ausweislich der Verfahrensakte gibt es einen Schriftverkehr zwischen der Fa. Pick bzw.
des von der Fa. Pick beauftragen Architektenbüros Lenze & Partner seit dem
06.08.2004
WP7-724/2006
Anlage zur Vorlage WP7-724/2006
4. Wurden der Stadt Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt?
ja
5. Waren diese Unterlagen von der Stadt gewünscht oder nicht?
Es handelt sich um eine Projektentwicklung im Ermessen und Risiko ausschließlich der
Fa. Pick
6. Hat
das
betroffene
Unternehmen
Aufträge
und
Empfehlungen
der
Stadt
Bedburg
entgegengenommen?
Das Unternehmen hat keine Aufträge der Stadt Bedburg entgegengenommen.
Empfehlungen, wie das von der Fa. Pick projektierte Vorhaben möglicherweise Erfolg
haben könnte, sind durchaus gegeben worden. Einzelheiten sind jedoch aufgrund des
tragischen Unfalltodes des Herrn Ackermann nicht unbedingt in jedem Detail
nachvollziehbar.
7. Hat es Abstimmungsgespräche beim Unternehmen oder in der Stadtverwaltung gegeben?
Im Rahmen der Projektierung auf eigenes Risiko durch die Fa. Pick hat es
Abstimmungsgespräche gegeben.
8. Wenn ja, wann fanden diese statt, welche Inhalte wurden besprochen und welche Teilnehmer
waren vertreten?
Datum und Inhalt dieser Gespräche wurden nicht in Gänze schriftlich festgehalten. Das
wäre aber auch unüblich.
9. Ist der „Grundsatz der Einheitlichkeit der Verwaltung“ gewahrt worden, nach dem man
Stellungnahmen
von
Mitgliedern
der
Verwaltung,
insbesondere
von
Mitgliedern
des
Verwaltungsvorstandes als behördliche Äußerung verstehen kann?
ja
10. Wann werden die offenbar von dem Unternehmen Pick erhobenen Forderungen den Mitgliedern
des Stadtrates bekannt gegeben?
Es gibt bisher keine konkreten Forderungen
WP7-724/2006
Anlage zur Vorlage WP7-724/2006
11. Hat es nach dem Eingang der Forderungen Stellungnahmen der Stadtverwaltung gegeben?
a) Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Inhalt sind diese erfolgt?
b) Wenn nein, wann, durch wen und mit welchem Inhalt sollen diese erfolgen?
Eine Beantwortung erübrigt sich deshalb
12. Gibt es in der Stadtverwaltung Bedburg eine vollständige Sachakte, die den kompletten Vorgang
mit allen Verfahrensschritten und Gesprächen dokumentiert?
Es gibt eine Sachakte. Ob diese den kompletten Vorgang mit allen Verfahrensschritten
und Gesprächen dokumentiert ist derzeit nicht nachvollziehbar.
In der Sitzung des Rates vom 12.09.2006 wurde im öffentlichen Teil der Sitzung .... Im nichtöffentlichen Teil wurde die Frage zwar wiederholt aber ebenfalls keiner Beantwortung durch Sie
zugeführt. Daher folgende Fragen:
13. Gibt es geschäftliche Verbindungen zwischen der Firma TRIgenius, die ein Angebot für die
„Kasterer Lösung“ abgegeben hat und der SKE-Gruppe, die ein Angebot für die „Bedburger
Lösung“ abgegeben, die die Grundlage für alternative Lösungsmodelle liefern sollten?
Es gibt keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen.
Ausweislich der Presseberichterstattung vom 23.09.2006 muss bei der Stadt Bedburg ein Schreiben
der Eigentümerin des toom-Marktes eingegangen sein, das sie bislang nicht an die Mitglieder des
Rates weitergeleitet haben, möglicherweise ausschließlich an die Fraktionsvorsitzenden.
14. Wann erhalten die Ratsmitglieder diese Stellungnahme?
Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern zugegangen
15. Wann sind Sie mit einem Kaufgesuch an die Eigentümerin des toom-Marktes herangetreten?
Das Schreiben der Stadt Bedburg an die Grundstückseigentümerin liegt den
Ratsmitgliedern vor
16. Welche Kontakte mit welchen Ergebnissen hat es vor der Ratssitzung vom 12.09.2006
gegeben?
Ist in der Sitzungsvorlage WP 7 / 672-2006 dokumentiert
17. Welche Kontakte und Gesprächsergebnisse hat es nach der Ratssitzung vom 12.09.2006
gegeben?
Liegt als Antwortschreiben der Grundstückseigentümerin den Ratsmitgliedern vor
WP7-724/2006
Anlage zur Vorlage WP7-724/2006
In der angeführten Presseberichterstattung wird berichtet, dass die Eigentümerin des toom-Marktes
ein Kaufgesuch ablehnen würde. Hierzu haben wir folgende Fragen:
18. Wann und durch wen ist ein solches Kaufgesuch formuliert worden?
ergibt sich aus der Dokumentation zu Frage 15
19. Haben Sie sich tatsächlich ausschließlich auf eine telefonische Auskunft der Eigentümerin bei
der Höhe des Kaufpreises gestützt, wie dies der nicht-öffentlichen Anlage 7 zur Ratssitzung am
12.09.2006 zu entnehmen ist?
nein
20. Deckt sich die Formulierung eines Kaufgesuchs mit dem Ergebnis der Ratssitzung vom
12.09.2006, das zunächst eine kommunalrechtliche Überprüfung beinhaltete?
ja
Zudem wird in der Presseberichterstattung dargestellt, dass trotz der Ablehnung eines Kaufgesuchs
künftig ein Erwerb der Stadt Bedburg durch ein Vorkaufsrecht möglich erscheine (Ihr Interview vom
23.09.2006 in Radio Erft).
21. Wo ist dieses Vorkaufsrecht juristisch festgehalten?
im Baugesetzbuch
22. Wenn ein solches Vorkaufsrecht aktuell bei der Veräußerung des toom-Marktes an einen Dritten
gezogen werden kann, stellt sich die Frage, warum dies nicht bei einer möglichen Veräußerung
an die Firma Pick gegolten haben soll?
23. Hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit möglicherweise auf ihr Vorkaufsrecht für den
toom-Markt verzichtet?
a) Wenn ja, wann, durch wen und warum?
b) Wenn ja, wurde der Stadtrat befasst?
zu
22,
23a
nein, weil ein solches nicht bestanden hat; wenn kein Vorkaufsrecht besteht, kann
denknotwendiger Weise auf das Gleiche nicht verzichtet werden. Im Rahmen der
notariellen Absicherung des Vorkaufsrechts der Fa. Pick ist allerdings eine sog.
Negativerklärung in standardisierter Form abgegeben worden.
zu
Nein, mit Geschäften der laufenden Verwaltung wird der Stadtrat nicht befasst
23b
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Koerdt
Bürgermeister