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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-724/2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-724/2006 Anlage zur Vorlage WP7-724/2006 STADT BEDBURG DER BÜRGERMEISTER Rathaus Kaster * Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg 1.) Herrn Bernd Coumanns Weiler Hohenholz 4 2.) Herrn Guido van den Berg Kölner Straße 41 50181 Bedburg Auskunft erteilt: Zimmer: Durchwahl: ¬ Telefax: E-Mail: Herr Koerdt 101 (02272) 402 114 (02272) 402 851 g.koerdt@bedburg.de Mein Zeichen: Ihr Zeichen: ko / ma Ihr Schreiben vom 26.09.2006 B. Coumanns / G. v. d. Berg 18. Oktober 2006 Datum: _ Entscheidung der Kommunalaufsicht Sehr geehrter Herr Coumanns, Sehr geehrter Herr van den Berg, nachfolgend erhalten Sie die von Ihnen gewünschte Beantwortung Ihrer Fragen. In der Tagespresse vom 23.09.2006 kündigen Sie eine weitere Sondersitzung des Rates an und werden mit den Worten zitiert: „Das ist dann die traurige politische Konsequenz des Theaters, das einige Ratsmitglieder angezettelt haben.“ 1. Meinen Sie mit dieser Aussage Ratsmitglieder, die ihre legitimen Rechtsmittel bei der Kommunalaufsicht ausgeschöpft haben? nein 2. Halten Sie eine kommunalrechtliche Prüfung, die zu dem klaren Ergebnis kommt, dass ihre juristischen Einlassungen eindeutig fehl gegangen sind für „Theater“? Da meine juristischen Einlassungen eben nicht eindeutig fehlgegangen sind, erübrigt sich die Beantwortung der Frage In der Ratssitzung am 12.09.2006 wurde durch Herrn van den Berg nachgefragt, ..... Hieraus ergeben sich Fragen an Sie, um bewerten zu können, welche Ansprüche möglicherweise gegen die Stadt erhoben werden. 3. Wann gab es erste Kontakte zwischen der Stadtverwaltung Bedburg und dem nicht empfohlenen Anbieter (Firma Pick)? Ausweislich der Verfahrensakte gibt es einen Schriftverkehr zwischen der Fa. Pick bzw. des von der Fa. Pick beauftragen Architektenbüros Lenze & Partner seit dem 06.08.2004 WP7-724/2006 Anlage zur Vorlage WP7-724/2006 4. Wurden der Stadt Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt? ja 5. Waren diese Unterlagen von der Stadt gewünscht oder nicht? Es handelt sich um eine Projektentwicklung im Ermessen und Risiko ausschließlich der Fa. Pick 6. Hat das betroffene Unternehmen Aufträge und Empfehlungen der Stadt Bedburg entgegengenommen? Das Unternehmen hat keine Aufträge der Stadt Bedburg entgegengenommen. Empfehlungen, wie das von der Fa. Pick projektierte Vorhaben möglicherweise Erfolg haben könnte, sind durchaus gegeben worden. Einzelheiten sind jedoch aufgrund des tragischen Unfalltodes des Herrn Ackermann nicht unbedingt in jedem Detail nachvollziehbar. 7. Hat es Abstimmungsgespräche beim Unternehmen oder in der Stadtverwaltung gegeben? Im Rahmen der Projektierung auf eigenes Risiko durch die Fa. Pick hat es Abstimmungsgespräche gegeben. 8. Wenn ja, wann fanden diese statt, welche Inhalte wurden besprochen und welche Teilnehmer waren vertreten? Datum und Inhalt dieser Gespräche wurden nicht in Gänze schriftlich festgehalten. Das wäre aber auch unüblich. 9. Ist der „Grundsatz der Einheitlichkeit der Verwaltung“ gewahrt worden, nach dem man Stellungnahmen von Mitgliedern der Verwaltung, insbesondere von Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes als behördliche Äußerung verstehen kann? ja 10. Wann werden die offenbar von dem Unternehmen Pick erhobenen Forderungen den Mitgliedern des Stadtrates bekannt gegeben? Es gibt bisher keine konkreten Forderungen WP7-724/2006 Anlage zur Vorlage WP7-724/2006 11. Hat es nach dem Eingang der Forderungen Stellungnahmen der Stadtverwaltung gegeben? a) Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Inhalt sind diese erfolgt? b) Wenn nein, wann, durch wen und mit welchem Inhalt sollen diese erfolgen? Eine Beantwortung erübrigt sich deshalb 12. Gibt es in der Stadtverwaltung Bedburg eine vollständige Sachakte, die den kompletten Vorgang mit allen Verfahrensschritten und Gesprächen dokumentiert? Es gibt eine Sachakte. Ob diese den kompletten Vorgang mit allen Verfahrensschritten und Gesprächen dokumentiert ist derzeit nicht nachvollziehbar. In der Sitzung des Rates vom 12.09.2006 wurde im öffentlichen Teil der Sitzung .... Im nichtöffentlichen Teil wurde die Frage zwar wiederholt aber ebenfalls keiner Beantwortung durch Sie zugeführt. Daher folgende Fragen: 13. Gibt es geschäftliche Verbindungen zwischen der Firma TRIgenius, die ein Angebot für die „Kasterer Lösung“ abgegeben hat und der SKE-Gruppe, die ein Angebot für die „Bedburger Lösung“ abgegeben, die die Grundlage für alternative Lösungsmodelle liefern sollten? Es gibt keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen. Ausweislich der Presseberichterstattung vom 23.09.2006 muss bei der Stadt Bedburg ein Schreiben der Eigentümerin des toom-Marktes eingegangen sein, das sie bislang nicht an die Mitglieder des Rates weitergeleitet haben, möglicherweise ausschließlich an die Fraktionsvorsitzenden. 14. Wann erhalten die Ratsmitglieder diese Stellungnahme? Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern zugegangen 15. Wann sind Sie mit einem Kaufgesuch an die Eigentümerin des toom-Marktes herangetreten? Das Schreiben der Stadt Bedburg an die Grundstückseigentümerin liegt den Ratsmitgliedern vor 16. Welche Kontakte mit welchen Ergebnissen hat es vor der Ratssitzung vom 12.09.2006 gegeben? Ist in der Sitzungsvorlage WP 7 / 672-2006 dokumentiert 17. Welche Kontakte und Gesprächsergebnisse hat es nach der Ratssitzung vom 12.09.2006 gegeben? Liegt als Antwortschreiben der Grundstückseigentümerin den Ratsmitgliedern vor WP7-724/2006 Anlage zur Vorlage WP7-724/2006 In der angeführten Presseberichterstattung wird berichtet, dass die Eigentümerin des toom-Marktes ein Kaufgesuch ablehnen würde. Hierzu haben wir folgende Fragen: 18. Wann und durch wen ist ein solches Kaufgesuch formuliert worden? ergibt sich aus der Dokumentation zu Frage 15 19. Haben Sie sich tatsächlich ausschließlich auf eine telefonische Auskunft der Eigentümerin bei der Höhe des Kaufpreises gestützt, wie dies der nicht-öffentlichen Anlage 7 zur Ratssitzung am 12.09.2006 zu entnehmen ist? nein 20. Deckt sich die Formulierung eines Kaufgesuchs mit dem Ergebnis der Ratssitzung vom 12.09.2006, das zunächst eine kommunalrechtliche Überprüfung beinhaltete? ja Zudem wird in der Presseberichterstattung dargestellt, dass trotz der Ablehnung eines Kaufgesuchs künftig ein Erwerb der Stadt Bedburg durch ein Vorkaufsrecht möglich erscheine (Ihr Interview vom 23.09.2006 in Radio Erft). 21. Wo ist dieses Vorkaufsrecht juristisch festgehalten? im Baugesetzbuch 22. Wenn ein solches Vorkaufsrecht aktuell bei der Veräußerung des toom-Marktes an einen Dritten gezogen werden kann, stellt sich die Frage, warum dies nicht bei einer möglichen Veräußerung an die Firma Pick gegolten haben soll? 23. Hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit möglicherweise auf ihr Vorkaufsrecht für den toom-Markt verzichtet? a) Wenn ja, wann, durch wen und warum? b) Wenn ja, wurde der Stadtrat befasst? zu 22, 23a nein, weil ein solches nicht bestanden hat; wenn kein Vorkaufsrecht besteht, kann denknotwendiger Weise auf das Gleiche nicht verzichtet werden. Im Rahmen der notariellen Absicherung des Vorkaufsrechts der Fa. Pick ist allerdings eine sog. Negativerklärung in standardisierter Form abgegeben worden. zu Nein, mit Geschäften der laufenden Verwaltung wird der Stadtrat nicht befasst 23b Mit freundlichen Grüßen gez. Koerdt Bürgermeister