Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-717/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
24.10.2006
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg, 6. Änderung
-Gebiet Lindenstraße / Anbindung Schlossparkplatzhier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 9/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21
des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) für den Bereich Ecke Lindenstraße / Anbindung
Schloßparkplatz in Bedburg.
Wesentliches Planungsziel ist
o die Änderung der Gebietsausweisung Kerngebiet (MK) in teilweise Flächen für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Rathaus
Ein Übersichtsplan mit der Abgrenzung des Plangeltungsbereiches ist in der Anlage beigefügt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Eine zentralisierte Stadtverwaltung im ehem. Toom-Markt in Bedburg ist erklärtes politisches Ziel
der Stadt Bedburg. Hierzu wird auf den Beschluß des Rates der Stadt Bedburg vom 12.09.2006
(TOP 3) verwiesen.
Das Toom-Gebäude und somit der künftige Rathaus-Standort liegt im Gebiet des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 9/Bedburg, 2. Änderung vom 23.05.1982. Dort ist die Gebietsausweisung
Kerngebiet (MK) festgesetzt.
Im Kerngebiet gem. § 7 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sind die allgemein zulässigen
Nutzungen aufgeführt:
1. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
2. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes
und Vergnügungsstätten,
3. sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
4. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
5. Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,
6. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter,
7. sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung dieses Standortes sollen die allgemein zulässigen
Nutzungen eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden. Daher soll ein Teil der Gebäudefläche
sowie der angrenzenden Grundstücksfläche in Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung Rathaus ausgewiesen werden.
Um die Verfügungsgewalt über die Immobilie mit dem Ziel der Umsetzung des politischen
Beschlusses zur Einrichtung eines zentralisierten Rathausstandortes zu erlangen, wird zur
Ausübung eines Vorkaufsrechtes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches die Einleitung
städtebaulicher Maßnahmen durch Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9/Bedburg erforderlich.
Nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch besteht u.a. ein Vorkaufsrecht an Grundstücken im
Bereich eines Bebauungsplanes, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche
Zwecke festgesetzt ist. Zu solchen Grundstücken gehören auch Gemeinbedarfsflächen – etwa mit
der besonderen Zweckbestimmung eines Rathausgebäudes. Der derzeitige Umstand, dass
innerhalb eines Kerngebietes (MK) zwar die Nutzung als Rathaus zulässig ist, reicht zur
Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch – Ausübung des Vorkaufsrechtes - derzeit
nicht aus.
Um die planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen sicherzustellen und darüber hinaus die
rechtliche Absicherung zur Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 Abs. 1 des
Baugesetzbuches zu schaffen, wird es erforderlich, den rechtskräftigen Bebauungsplan 9 /
Bedburg für den Bereich des Toom – Gebäudes mit Umgebungsflächen wie folgt zu ändern.
o
Änderung von Kerngebiet (MK)
Zweckbestimmung Rathaus.
in teilweise in Flächen für den Gemeinbedarf mit der
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.10.2006
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister