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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 19/Kaster, Teilgebiet an der Schützendelle Antrag auf Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56, 50181 Bedburg-Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 19/Kaster, Teilgebiet an der Schützendelle
Antrag auf Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56, 50181 Bedburg-Kaster) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 19/Kaster, Teilgebiet an der Schützendelle
Antrag auf Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56, 50181 Bedburg-Kaster)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-115/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 25.11.2003 Betreff: Bebauungsplan Nr. 19/Kaster, Teilgebiet an der Schützendelle Antrag auf Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56, 50181 Bedburg-Kaster Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt, dem Antrag auf Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56 nicht zu entsprechen, um eine unmaßstäbliche Höhenentwicklung zu vermeiden. Abweichend vom Antrag beschließt der Ausschuss für Planen und Bauen, einer Befreiung für die Errichtung eines Walmdaches auf dem Anwesen Schützendelle 56 zuzustimmen und ferner einer Abweichung von den gestalterischen Festsetzungen für eine Dachneigung von höchstweise 30 ° zu entsprechen, sodass der grundsätzlichen Ausführung des Bauvorhabens nichts entgegensteht. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 27.10.2003 wird eine Anfrage auf Zustimmung zur Errichtung eines Walmdaches mit einer Dachneigung von 35 ° auf dem Anwesen Schützendelle 56 in BedburgKaster gestellt, da das vorhandene Flachdach Undichtigkeiten aufweist und die Schaffung zusätzlichen Wohnraumes vorgesehen ist. Auf die Errichtung von Drempeln und Gauben wird verzichtet. Das Anwesen Schützendelle 56 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19/Kaster. Die rechtskräftige Satzung über gestalterische Festsetzungen vom 10.05.1996 für das Gebiet dieses Bebauungsplanes lässt für das Baugebiet zwischen St.-Rochus-Straße und Schützendelle Flachdach, 0-3° , abweichend hiervon Satteldach mit einer Dachneigung von 20-35° zu. Die Ausführung eines Walmdaches ist in dieser Gestaltungssatzung zunächst nicht zugelassen. Für das Anwesen Schützendelle 52, in unmittelbarer Nachbarschaft, hat der Ausschuss für Planen und Bauen jedoch in seiner Sitzung am 05.05.1998 einer Abweichung für die Errichtung eines Walmdaches zugestimmt. Dieser Antrag bedurfte daher seinerzeit eines Abweichungsbescheides durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Erftkreises. Dieser hat gem. § 73 i.V.m. § 86 BauONRW einen positiven Abweichungsbescheid erteilt, sodass seinerzeit die Errichtung eines Walmdaches auf dem Anwesen Schützendelle 52 möglich war. Aus städtebaulichen Gesichtspunkten bestanden gegen die Errichtung eines Walmdaches keine Bedenken. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke ist bei Errichtung einer geneigten Dachkonstruktion auf dem Anwesen Schützendelle 56 nicht zu erwarten. Die unmittelbar angrenzenden möglicherweise betroffenen Grundstückseigentümer haben ferner erklärt, dass sie mit der Errichtung eines Walmdaches auf dem o.g. Anwesen einverstanden sind. Die Erklärung wurde bei Antragstellung vorgelegt und liegt bei. Die Grundfläche des vorhandenen Gebäudekörpers lässt jedoch bei Ausführung einer geneigten Dachkonstruktion mit einer Dachneigung von 35 ° eine Firsthöhe zu, die sich nicht an die vorhandenen Firsthöhen im Baugebiet anpasst und ggf. unmaßstäblich erscheint. Um nunmehr eine unzumutbare Beeinträchtigung bei der Errichtung einer geneigten Dachkonstruktion auf dem Anwesen Schützendelle 56 auszuschließen, schlägt die Verwaltung daher vor, abweichend vom Antrag, das Einvernehmen zur Befreiung für die Errichtung eines Walmdaches statt Satteldach sowie der Ausnahme von den gestalterischen Festsetzungen zur Dachneigung (20-35), hier 30 ° zu erteilen. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister