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Beschlussvorlage (Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung des a) Windparks Elsdorf-Niederembt b) Windparks Elsdorf-Oberembt im Rahmen des Antrages nach § 4 i.V.m. § 8 a BImSchG)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung des 

a) Windparks Elsdorf-Niederembt
b) Windparks Elsdorf-Oberembt

im Rahmen des Antrages nach § 4 i.V.m. § 8 a BImSchG) Beschlussvorlage (Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung des 

a) Windparks Elsdorf-Niederembt
b) Windparks Elsdorf-Oberembt

im Rahmen des Antrages nach § 4 i.V.m. § 8 a BImSchG)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-712/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 07.11.2006 Betreff: Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung des a) Windparks Elsdorf-Niederembt b) Windparks Elsdorf-Oberembt im Rahmen des Antrages nach § 4 i.V.m. § 8 a BImSchG Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den im Rahmen des o.g. Verfahrens durch die Verwaltung abgegebenen beiden Stellungnahmen vom 04.10.2006 zu den geplanten Winkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Elsdorf mit dem Inhalt a) Elsdorf-Niederembt nicht zu entsprechen b) und Elsdorf Elsdorf-Oberembt zu entsprechen zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 04.09.2006 bittet das Staatliche Umweltamt Köln im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Antrag der Fa. EnergieKontor Ökofonds vom 12.05.2006 nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 8 a BImSchG um Stellungnahme für die Errichtung von a) 2 Windkraftanlagen an der Ortslage Niederembt b) 2 Windkraftanlagen an der Ortslage Oberembt sowie Grundlage ist die Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9.BImSchV) in der z. Zeit geltenden Fassung. Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Das Verfahren wird im Auftrag der Bezirksregierung durch das Staatliche Umweltamt Köln durchgeführt. Es wird insbesondere gebeten, im Rahmen der Zuständigkeiten zu prüfen, ob die Errichtung der Anlagen den öffentlichrechtlichen Vorschriften entspricht und ohne Nachteile, Gefahren und Belästigungen für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit betrieben werden kann. Die Verwaltung hat hierzu – unter Bezugnahme auf die seinerzeitige Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Elsdorf durch die Gemeinde Elsdorf – entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Dies sind als Anlage beigefügt. Die zur Entscheidungsfindung maßgeblichen Inhalte sind unmittelbar den Stellungnahmen zu entnehmen. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. beigefügten Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.10.2006 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister