Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-712/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
07.11.2006
Betreff:
Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) für die Errichtung des
a) Windparks Elsdorf-Niederembt
b) Windparks Elsdorf-Oberembt
im Rahmen des Antrages nach § 4 i.V.m. § 8 a BImSchG
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den im Rahmen des o.g. Verfahrens
durch die Verwaltung abgegebenen beiden Stellungnahmen vom 04.10.2006 zu den geplanten
Winkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Elsdorf mit dem Inhalt
a) Elsdorf-Niederembt nicht zu entsprechen
b) und Elsdorf Elsdorf-Oberembt zu entsprechen
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 04.09.2006 bittet das Staatliche Umweltamt Köln im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Antrag
der Fa. EnergieKontor Ökofonds vom 12.05.2006 nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 8 a BImSchG um
Stellungnahme für die Errichtung von
a) 2 Windkraftanlagen an der Ortslage Niederembt
b) 2 Windkraftanlagen an der Ortslage Oberembt sowie
Grundlage ist die Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes
(Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9.BImSchV) in der z. Zeit geltenden Fassung.
Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Das Verfahren wird im Auftrag der
Bezirksregierung durch das Staatliche Umweltamt Köln durchgeführt.
Es wird insbesondere gebeten, im Rahmen der Zuständigkeiten zu prüfen, ob die Errichtung der
Anlagen den öffentlichrechtlichen Vorschriften entspricht und ohne Nachteile, Gefahren und
Belästigungen für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit betrieben werden kann.
Die Verwaltung hat hierzu – unter Bezugnahme auf die seinerzeitige
Ausweisung von
Vorrangzonen für Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Elsdorf durch die Gemeinde
Elsdorf – entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Dies sind als Anlage beigefügt.
Die zur Entscheidungsfindung maßgeblichen Inhalte sind unmittelbar den
Stellungnahmen zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
beigefügten
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.10.2006
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister