Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-643/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 51 12 10
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
19.09.2006
Original
Rat der Stadt Bedburg
24.10.2006
Betreff:
Kindergartensituation der Stadt Bedburg
- Auswirkungen der Sparmaßnahmen der kath. Kirche und der Änderungen des
Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss des Rhein-ErftKreises - respektive dem Kreistag - als Träger der Jugendhilfe, folgende Maßnahmen
zu beschließen:
a) Schließung einer Regelgruppe in St. Georg zum 31.07.2007
b) Schließung der zweiten Regelgruppe - und damit Schließung der Tageseinrichtung
St. Georg zum 01.08.2008
c) Fortführung der Tageseinrichtung St. Peter zum 01.08.2008 unter der Trägerschaft
eines `katholisch eingebundenen´ Trägers
d) Umwandlung der dritten Gruppe St. Martinus in eine kleine altersgemischte Gruppe
- bei gleichzeitiger Schließung der bisherigen vierten Gruppe - zum 01.08.2008
e) Kompensation der durch die aufgezeigten Maßnahmen frei werdenden Mittel zur
Reduzierung des Einnahmeausfalls
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales am 19.09.2006 (WP7-643/2006) die Kindergartensituation im Stadtgebiet
Bedburg - unter Berücksichtigung des Kindergartenbedarfsplans des Rhein-ErftKreises, der Sparmaßnahmen des Erzbistums, des Tagesbetreuungsausbau-gesetzes
und des neuen Schulgesetzes - unter Auflistung denkbarer Optionen für die
betroffenen Kindertageseinrichtungen dezidiert dargestellt.
Ohne wiederholend auf die Vorlage eingehen zu wollen, werden nachfolgend
nochmals kurz die entscheidenden Aussagen dargestellt:
1) Der Kindergartenbedarfsplan 2005 - 2008 des Rhein-Erft-Kreises sieht den
Abbau von bis zu 125 Plätzen im gesamten Stadtgebiet vor.
2) Durch die vom Erzbistum eingeforderten Sparmaßnahmen wird das Erzbistum
ab dem 01.08.2008 die finanzielle Förderung von derzeit 11 auf lediglich vier
Gruppen, verteilt auf zwei Einrichtungen, beschränken. (Anmerkung: Die
Kirchenvorstände der betreffenden Pfarreien sprechen sich für die
Aufrechterhaltung von jeweils zwei Gruppen in den Einrichtungen St. Martinus
in Kaster und St. Martin in Kirchherten aus.)
3) Aufgrund des bestehenden Vertrages wird das Erzbistum - so Herr Pastor
Oster - der Weiterführung der eingruppigen Einrichtung in Kirchtroisdorf als
dritte Einrichtung im Pfarrverband Bedburg-Land zustimmen, sofern die dem
Träger entstehenden Kosten für Betrieb und bauliche Unterhaltung durch die
Stadt bzw. den Kreis übernommen werden (Trägeranteil plus 2%
Verwaltungskostenpauschale sowie alle Baukosten, die nicht durch die
Erhaltungspauschale und die Reparaturrücklage gedeckt sind).
4) Die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes - gem. § 24a SGB VIII ist
zum 01.10.2010 ein bedarfsgerechtes Angebot auch für Kinder unter drei
Jahren
vorzuhalten
werden
nach
derzeitigem
Stand
erfüllt
(Bedarfsdeckungsquote von 112%, bei 75 freien Plätzen).
Aktuell stehen derzeit - Stand 01.08.2006 - 795 Kindergartenplätze und 40 Hortplätze
zur
Verfügung.
Unter
Berücksichtigung
der
Umsetzung
vorgenannter
Sparmaßnahmen des Erzbistums und der dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises
vorliegenden Qualifizierungsmaßnahmen *) läge die Bedarfsdeckungsquote zum
01.08.2008 bei 100 %; 695 Kindergartenplätze bei 695 Kindern mit Rechtsanspruch.
*)
Kirch-/Grottenherten
St. Martin, Umwandlung einer Regelgruppe in eine Tagesstättengruppe
(- 5 Plätze)
Johanniter, Umwandlung einer Regelgruppe in eine Schwerpunktgruppe U 3
(- 5 Plätze)
Kaster/Königshoven
St. Martinus, Schließung einer Regelgruppe, Umwandlung einer Regelgruppe in
eine kleine altersgemischte Gruppe (- 35 Plätze)
St. Georg bzw. St. Peter Schließung einer Regelgruppe zum 01.08.2007,
Schließung einer weiteren Regelgruppe zum 01.08.2008 (- 50 Plätze)
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Sitzungsvorlage
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In den übrigen Ortsteilen ist - abgesehen von der Schließung der Hortgruppen, die
zum 01.08.2007 in die Offene Ganztagsschule im Primarbereich `überführt´ werden keine Veränderung vorgesehen. (Anmerkung: Die Verwaltung weist darauf hin, dass
eine Nutzung der durch die Überführung frei werdenden Gruppenräume zur
schwerpunktmäßigen Aufnahme von Kindern unter drei Jahren eine Erhöhung der
Betriebskosten zur Folge hätte; siehe hierzu Buchstabe e) des Beschlussvorschlags.)
Wenngleich die Verwaltung bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule,
Jugend, Freizeit und Soziales am 19.09.2006 auf die Fassung eines
Empfehlungsbeschlusses für den am 08.11.2006 tagenden Jugendhilfeausschuss
`drängte´, verwies der Ausschuss - mit der Bitte um Konkretisierung und Darstellung
der Kosten - die Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat.
Durch die Überführung der Hortplätze in die Offene Ganztagsschule im Primarbereich
werden - so die Mitteilung des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises - Einsparungen in
Höhe von rd. 35.000 € erwirkt; da in den Horten `lediglich´ Schulkinder betreut werden,
hat diese Maßnahme keine Auswirkung auf das Platzangebot.
Bereits in der Sitzungsvorlage WP7-643/2006 sprach die Verwaltung sich eindeutig für
die Fortführung der Kindertagesstätte St. Peter in Königshoven und die Schließung
der Kindertagesstätte St. Georg in Kaster aus. Ursächlich hierfür waren das qualitativ
hochwertige pädagogische Konzept eines Bewegungskindergartens, wie auch die
Tatsache, dass dies die einzige Kindertagesstätte im Ortsteil Königshoven ist
- Stichwort: ortsnahe Versorgung; im Gegensatz hierzu wären im Ortsteil Kaster, unter
Einrechnung der Schließung von St. Georg, zwei Kindertagesstätten vorhanden. Auch
weist die Verwaltung - nochmals - darauf hin, dass dies der eindeutigen Empfehlung
des bisherigen Trägers beider Einrichtungen entspricht. Im Vorgriff dieser Maßnahme
wird - da dies ein geändertes Anmeldeverhalten bereits im nächsten Jahr impliziert ein `schrittweiser Abbau´ der Einrichtung St. Georg, beginnend zum 01.08.2007,
empfohlen. Hierdurch würde eine Einsparung in Höhe von rd. 8.500 € in 2007 (anteilig
für fünf Monate), 28.500 € in 2008 (eine Gruppe anteilig, eine Gruppe ganzjährig) und
ab 2009 - jährlich - 40.000 € erwirkt, die jedoch - da der `neue´ Träger sicherlich nur
bereit sein wird, die Trägerschaft zu übernehmen, wenn der Trägeranteil in Gänze
durch das Jugendamt bzw. die Stadt Bedburg gezahlt wird - in voller Höhe aufgezehrt
wird. Ausgehend von jährlich rd. 100.000 € pro Guppe beträgt der Landeszuschuss
40% (40.000 €), anteilige Jugendamtsumlage Bedburg und Elsdorf je 20% (20.000 €)
und Trägeranteil 20% (20.000 €).
Wie bereits in der entsprechenden Verwaltungsvorlage dezidiert dargestellt, werden in
den Ortsteilen Kaster und Königshoven zum 01.08.2007 für 213 Kinder mit
Rechtsanspruch 220 Plätze zur Verfügung stehen; dies entspricht einer
Bedarfsdeckungsquote von 103,2 %. Zum 01.08.2008 - Zeitpunkt der Umsetzung des
gesamten Sparkonzeptes des Erzbistums - werden für 206 Kinder mit Rechtsanspruch
in den vorgenannten Ortsteilen zwar `lediglich´ 160 Plätze zur Verfügung stehen; dies
entspricht einer Bedarfsdeckungsquote von 77,6 %. Verkannt werden indes darf
hierbei nicht, dass im Ortsteil Lipp - dieser wurde in sämtlichen Fortschreibungen des
Kindergartenbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises als `Auffangstätte´ konzipiert - 64
freie Plätze zur Verfügung stehen, so dass - wenngleich eine Versorgung im eigenen
Ortsteil sicherlich wünschenswert wäre - auch für die `Kasterer Kindergartenkinder´
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Sitzungsvorlage
aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Ortsteil Lipp eine ortsnahe Versorgung
sichergestellt ist.
Wie bereits zuvor dargestellt, läge die Bedarfsdeckungsquote zum 01.08.2008 unter
Berücksichtigung der Umsetzung der Sparmaßnahmen des Erzbistums und sämtlicher
dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises vorliegenden Qualifizierungsmaßnahmen bei
100 %; 695 Kindergartenplätze bei 695 Kindern mit Rechtsanspruch.
Abschließend weist die Verwaltung nochmals darauf hin, dass die seitens der
Landesregierung beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen eine nicht unerhebliche
Erhöhung der Trägeranteile bedingt. Aufgrund der bestehenden Vertragslage ist aus
Sicht der Verwaltung mit einer daraus resultierenden Mehrbelastung des städtischen
Haushalts von jährlich rd. 50.000 € zu kalkulieren. Aufgrund der Beschlussfassung des
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner Sitzung am
19.09.2006 (WP7-686/2006) - respektive Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an
den Jugendhilfeausschuss - die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen nicht zu
erheben, entseht eine weitere Mehrbelastung des städtischen Haushalts in Höhe von
jährlich rd. 120.000 €.
In Anbetracht der prekären Finanzsituation der Stadt appelliert die Verwaltung daher
nochmals daran, `freiwerdende Mittel´, hierzu zählen insbesondere auch die
Einsparungen durch die Hortschließungen in Höhe von rd. 35.000 €, zur Reduzierung
des Einnahmeausfalls zu verwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.09.2006
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister