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Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg -Auswirkungen der Sparmaßnahmen der kath. Kirche und der Änderungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg
-Auswirkungen der Sparmaßnahmen der kath. Kirche und der Änderungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) -) Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg
-Auswirkungen der Sparmaßnahmen der kath. Kirche und der Änderungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) -) Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg
-Auswirkungen der Sparmaßnahmen der kath. Kirche und der Änderungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) -) Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg
-Auswirkungen der Sparmaßnahmen der kath. Kirche und der Änderungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-643/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 51 12 10 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 19.09.2006 Original Rat der Stadt Bedburg 24.10.2006 Betreff: Kindergartensituation der Stadt Bedburg - Auswirkungen der Sparmaßnahmen der kath. Kirche und der Änderungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) - Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss des Rhein-ErftKreises - respektive dem Kreistag - als Träger der Jugendhilfe, folgende Maßnahmen zu beschließen: a) Schließung einer Regelgruppe in St. Georg zum 31.07.2007 b) Schließung der zweiten Regelgruppe - und damit Schließung der Tageseinrichtung St. Georg zum 01.08.2008 c) Fortführung der Tageseinrichtung St. Peter zum 01.08.2008 unter der Trägerschaft eines `katholisch eingebundenen´ Trägers d) Umwandlung der dritten Gruppe St. Martinus in eine kleine altersgemischte Gruppe - bei gleichzeitiger Schließung der bisherigen vierten Gruppe - zum 01.08.2008 e) Kompensation der durch die aufgezeigten Maßnahmen frei werdenden Mittel zur Reduzierung des Einnahmeausfalls Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 19.09.2006 (WP7-643/2006) die Kindergartensituation im Stadtgebiet Bedburg - unter Berücksichtigung des Kindergartenbedarfsplans des Rhein-ErftKreises, der Sparmaßnahmen des Erzbistums, des Tagesbetreuungsausbau-gesetzes und des neuen Schulgesetzes - unter Auflistung denkbarer Optionen für die betroffenen Kindertageseinrichtungen dezidiert dargestellt. Ohne wiederholend auf die Vorlage eingehen zu wollen, werden nachfolgend nochmals kurz die entscheidenden Aussagen dargestellt: 1) Der Kindergartenbedarfsplan 2005 - 2008 des Rhein-Erft-Kreises sieht den Abbau von bis zu 125 Plätzen im gesamten Stadtgebiet vor. 2) Durch die vom Erzbistum eingeforderten Sparmaßnahmen wird das Erzbistum ab dem 01.08.2008 die finanzielle Förderung von derzeit 11 auf lediglich vier Gruppen, verteilt auf zwei Einrichtungen, beschränken. (Anmerkung: Die Kirchenvorstände der betreffenden Pfarreien sprechen sich für die Aufrechterhaltung von jeweils zwei Gruppen in den Einrichtungen St. Martinus in Kaster und St. Martin in Kirchherten aus.) 3) Aufgrund des bestehenden Vertrages wird das Erzbistum - so Herr Pastor Oster - der Weiterführung der eingruppigen Einrichtung in Kirchtroisdorf als dritte Einrichtung im Pfarrverband Bedburg-Land zustimmen, sofern die dem Träger entstehenden Kosten für Betrieb und bauliche Unterhaltung durch die Stadt bzw. den Kreis übernommen werden (Trägeranteil plus 2% Verwaltungskostenpauschale sowie alle Baukosten, die nicht durch die Erhaltungspauschale und die Reparaturrücklage gedeckt sind). 4) Die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes - gem. § 24a SGB VIII ist zum 01.10.2010 ein bedarfsgerechtes Angebot auch für Kinder unter drei Jahren vorzuhalten werden nach derzeitigem Stand erfüllt (Bedarfsdeckungsquote von 112%, bei 75 freien Plätzen). Aktuell stehen derzeit - Stand 01.08.2006 - 795 Kindergartenplätze und 40 Hortplätze zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Umsetzung vorgenannter Sparmaßnahmen des Erzbistums und der dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises vorliegenden Qualifizierungsmaßnahmen *) läge die Bedarfsdeckungsquote zum 01.08.2008 bei 100 %; 695 Kindergartenplätze bei 695 Kindern mit Rechtsanspruch. *) Kirch-/Grottenherten St. Martin, Umwandlung einer Regelgruppe in eine Tagesstättengruppe (- 5 Plätze) Johanniter, Umwandlung einer Regelgruppe in eine Schwerpunktgruppe U 3 (- 5 Plätze) Kaster/Königshoven St. Martinus, Schließung einer Regelgruppe, Umwandlung einer Regelgruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe (- 35 Plätze) St. Georg bzw. St. Peter Schließung einer Regelgruppe zum 01.08.2007, Schließung einer weiteren Regelgruppe zum 01.08.2008 (- 50 Plätze) STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 In den übrigen Ortsteilen ist - abgesehen von der Schließung der Hortgruppen, die zum 01.08.2007 in die Offene Ganztagsschule im Primarbereich `überführt´ werden keine Veränderung vorgesehen. (Anmerkung: Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Nutzung der durch die Überführung frei werdenden Gruppenräume zur schwerpunktmäßigen Aufnahme von Kindern unter drei Jahren eine Erhöhung der Betriebskosten zur Folge hätte; siehe hierzu Buchstabe e) des Beschlussvorschlags.) Wenngleich die Verwaltung bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 19.09.2006 auf die Fassung eines Empfehlungsbeschlusses für den am 08.11.2006 tagenden Jugendhilfeausschuss `drängte´, verwies der Ausschuss - mit der Bitte um Konkretisierung und Darstellung der Kosten - die Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat. Durch die Überführung der Hortplätze in die Offene Ganztagsschule im Primarbereich werden - so die Mitteilung des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises - Einsparungen in Höhe von rd. 35.000 € erwirkt; da in den Horten `lediglich´ Schulkinder betreut werden, hat diese Maßnahme keine Auswirkung auf das Platzangebot. Bereits in der Sitzungsvorlage WP7-643/2006 sprach die Verwaltung sich eindeutig für die Fortführung der Kindertagesstätte St. Peter in Königshoven und die Schließung der Kindertagesstätte St. Georg in Kaster aus. Ursächlich hierfür waren das qualitativ hochwertige pädagogische Konzept eines Bewegungskindergartens, wie auch die Tatsache, dass dies die einzige Kindertagesstätte im Ortsteil Königshoven ist - Stichwort: ortsnahe Versorgung; im Gegensatz hierzu wären im Ortsteil Kaster, unter Einrechnung der Schließung von St. Georg, zwei Kindertagesstätten vorhanden. Auch weist die Verwaltung - nochmals - darauf hin, dass dies der eindeutigen Empfehlung des bisherigen Trägers beider Einrichtungen entspricht. Im Vorgriff dieser Maßnahme wird - da dies ein geändertes Anmeldeverhalten bereits im nächsten Jahr impliziert ein `schrittweiser Abbau´ der Einrichtung St. Georg, beginnend zum 01.08.2007, empfohlen. Hierdurch würde eine Einsparung in Höhe von rd. 8.500 € in 2007 (anteilig für fünf Monate), 28.500 € in 2008 (eine Gruppe anteilig, eine Gruppe ganzjährig) und ab 2009 - jährlich - 40.000 € erwirkt, die jedoch - da der `neue´ Träger sicherlich nur bereit sein wird, die Trägerschaft zu übernehmen, wenn der Trägeranteil in Gänze durch das Jugendamt bzw. die Stadt Bedburg gezahlt wird - in voller Höhe aufgezehrt wird. Ausgehend von jährlich rd. 100.000 € pro Guppe beträgt der Landeszuschuss 40% (40.000 €), anteilige Jugendamtsumlage Bedburg und Elsdorf je 20% (20.000 €) und Trägeranteil 20% (20.000 €). Wie bereits in der entsprechenden Verwaltungsvorlage dezidiert dargestellt, werden in den Ortsteilen Kaster und Königshoven zum 01.08.2007 für 213 Kinder mit Rechtsanspruch 220 Plätze zur Verfügung stehen; dies entspricht einer Bedarfsdeckungsquote von 103,2 %. Zum 01.08.2008 - Zeitpunkt der Umsetzung des gesamten Sparkonzeptes des Erzbistums - werden für 206 Kinder mit Rechtsanspruch in den vorgenannten Ortsteilen zwar `lediglich´ 160 Plätze zur Verfügung stehen; dies entspricht einer Bedarfsdeckungsquote von 77,6 %. Verkannt werden indes darf hierbei nicht, dass im Ortsteil Lipp - dieser wurde in sämtlichen Fortschreibungen des Kindergartenbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises als `Auffangstätte´ konzipiert - 64 freie Plätze zur Verfügung stehen, so dass - wenngleich eine Versorgung im eigenen Ortsteil sicherlich wünschenswert wäre - auch für die `Kasterer Kindergartenkinder´ STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Ortsteil Lipp eine ortsnahe Versorgung sichergestellt ist. Wie bereits zuvor dargestellt, läge die Bedarfsdeckungsquote zum 01.08.2008 unter Berücksichtigung der Umsetzung der Sparmaßnahmen des Erzbistums und sämtlicher dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises vorliegenden Qualifizierungsmaßnahmen bei 100 %; 695 Kindergartenplätze bei 695 Kindern mit Rechtsanspruch. Abschließend weist die Verwaltung nochmals darauf hin, dass die seitens der Landesregierung beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen eine nicht unerhebliche Erhöhung der Trägeranteile bedingt. Aufgrund der bestehenden Vertragslage ist aus Sicht der Verwaltung mit einer daraus resultierenden Mehrbelastung des städtischen Haushalts von jährlich rd. 50.000 € zu kalkulieren. Aufgrund der Beschlussfassung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner Sitzung am 19.09.2006 (WP7-686/2006) - respektive Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Jugendhilfeausschuss - die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen nicht zu erheben, entseht eine weitere Mehrbelastung des städtischen Haushalts in Höhe von jährlich rd. 120.000 €. In Anbetracht der prekären Finanzsituation der Stadt appelliert die Verwaltung daher nochmals daran, `freiwerdende Mittel´, hierzu zählen insbesondere auch die Einsparungen durch die Hortschließungen in Höhe von rd. 35.000 €, zur Reduzierung des Einnahmeausfalls zu verwenden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.09.2006 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister