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Beschlussvorlage (Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und Entlastung des Bürgermeisters)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-696/2006 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 24.10.2006 Betreff: Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und Entlastung des Bürgermeisters Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt die Eröffnungsbilanz der Stadt Bedburg auf den 01.01.2005 auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Bedburg gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW fest. Gleichzeitig erteilen die Ratsmitglieder dem Bürgermeister auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Bedburg die uneingeschränkte Entlastung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 92 Abs. 1 Gemeindeordnung NW gelten für die Eröffnungsbilanz die für die Jahresabschlüsse maßgebenden Bestimmungen. Der Rat stellt demnach gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz durch Beschluss fest. In der Beratung des Rates kann der Kämmerer seine abweichende Auffassung vertreten. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Wird die Entlastung verweigert oder mit Einschränkungen ausgesprochen, bedarf dies einer Begründung. Dies gilt ebenso für die Verweigerung der Feststellung der Eröffnungsbilanz. Die vom Rat festgestellte Eröffnungsbilanz ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Eröffnungsbilanz ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses verfügbar zu halten. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG prüfte die Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2005 der Stadt Bedburg in der Zeit von Januar bis April 2006. Von der BDO wurde ein Prüfungsbericht erstellt und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk verfasst. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg prüfte die Eröffnungsbilanz formal am 14. Juni 2006. Der Rechnungsprüfungsausschuss schloss sich per Beschluss dem Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz auf den 01. Januar 2005 und dem Lagebericht der Stadt Bedburg einschließlich dem am 30. April 2006 erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft an. Als Ergebnis seiner Prüfung fasste der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Eröffnungsbilanz festzustellen und dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen. Die Beschlüsse des Rechnungsprüfungausschusses wurden ausnahmslos einstimmig gefasst. Sowohl die Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht als auch der Prüfungsbericht der BDO und der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses sind Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage. Anhang und Lagebericht sowie der Prüfungsbericht der BDO werden nicht im Sitzungsinformationsdienst veröffentlicht, da die Datenmenge zu groß ist. Dem Grundsatz der Öffentlichkeit wird dennoch Genüge getan, da nach aufsichtbehördlicher Anzeige die Bekanntmachung und Auslage der Eröffnungsbilanz erfolgen wird. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss