Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-696/2006
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
24.10.2006
Betreff:
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und Entlastung des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt die Eröffnungsbilanz der Stadt Bedburg auf den 01.01.2005 auf
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Bedburg gemäß § 96 Abs. 1
Gemeindeordnung NRW fest. Gleichzeitig erteilen die Ratsmitglieder dem Bürgermeister auf
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Bedburg die uneingeschränkte
Entlastung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 92 Abs. 1 Gemeindeordnung NW gelten für die Eröffnungsbilanz die für die
Jahresabschlüsse maßgebenden Bestimmungen.
Der Rat stellt demnach gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung bis spätestens 31.12. des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz
durch Beschluss fest.
In der Beratung des Rates kann der Kämmerer seine abweichende Auffassung vertreten. Die
Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Wird die Entlastung
verweigert oder mit Einschränkungen ausgesprochen, bedarf dies einer Begründung. Dies gilt
ebenso für die Verweigerung der Feststellung der Eröffnungsbilanz.
Die vom Rat festgestellte Eröffnungsbilanz ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die
Eröffnungsbilanz ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden
Jahresabschlusses verfügbar zu halten.
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO
Deutsche Warentreuhand AG prüfte die Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2005 der Stadt Bedburg in
der Zeit von Januar bis April 2006. Von der BDO wurde ein Prüfungsbericht erstellt und ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk verfasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg prüfte die Eröffnungsbilanz formal am 14.
Juni 2006.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schloss sich per Beschluss dem Bericht über die Prüfung der
Eröffnungsbilanz auf den 01. Januar 2005 und dem Lagebericht der Stadt Bedburg einschließlich
dem am 30. April 2006 erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung
beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft
an.
Als Ergebnis seiner Prüfung fasste der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage beigefügten
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Eröffnungsbilanz
festzustellen und dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.
Die Beschlüsse des Rechnungsprüfungausschusses wurden ausnahmslos einstimmig gefasst.
Sowohl die Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht als auch der Prüfungsbericht der BDO
und der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses sind Anlagen zu dieser
Sitzungsvorlage.
Anhang und Lagebericht sowie der Prüfungsbericht der BDO werden nicht im
Sitzungsinformationsdienst veröffentlicht, da die Datenmenge zu groß ist.
Dem Grundsatz der Öffentlichkeit wird dennoch Genüge getan, da nach aufsichtbehördlicher
Anzeige die Bekanntmachung und Auslage der Eröffnungsbilanz erfolgen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss