Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,7 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-696/2006
Anlage zur Vorlage WP7-696/2006
Bestätigungsvermerk
des Rechnungsprüfungsausschusses
hinsichtlich der Prüfung der Eröffnungsbilanz
gemäß § 101 Abs. 7 GO
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Bedburg zum 01. Januar 2005 nebst Anhang wurde unter
Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte
Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht geprüft. Die
Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften
von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Bedburg.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Einbeziehung der
Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern
der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Die Prüfung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht erfolgte nach § 101 Abs. 1
GO NW i.V.m. § 317 HGB.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich
auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Bedburg sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände, Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Bürgermeisters der Stadt Bedburg sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der
Eröffnungsbilanz nebst Anhang und des Lageberichtes.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Aufgrund des am 30. April 2006 erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks der mit
der Prüfung der Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht beauftragten „BDO Deutsche
Warentreuhand
Aktiengesellschaft“
und
aufgrund
der
durch
den
Rechnungsprüfungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Eröffnungsbilanz
nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Bedburg. Der Lagebericht steht in Einklang mit der
Eröffnungsbilanz nebst Anhang, vermittelt ebenfalls ein zutreffendes Bild der Vermögensund Schuldenlage der Stadt Bedburg und stellt die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Ohne den vorstehenden Bestätigungsvermerk einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass
die für Zwecke der erstmaligen Bewertung des Straßenaufbaus vorgenommene
Differenzierung nach Straßenunterbau und Verschleißschicht für die Folgebilanzierung dann
weitergeführt werden kann, wenn die getrennte Bilanzierung von Straßenunterbau und
Verschleißschicht als mit den Regelungen des NKF übereinstimmend vom Gesetzgeber oder
den Aufsichtsbehörden bestätigt wird.
Bedburg, den 14. Juni 2006
Gez. Sauer, Ausschussvorsitzender