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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-696/2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,7 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-696/2006)

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Inhalt der Datei

WP7-696/2006 Anlage zur Vorlage WP7-696/2006 Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses hinsichtlich der Prüfung der Eröffnungsbilanz gemäß § 101 Abs. 7 GO Die Eröffnungsbilanz der Stadt Bedburg zum 01. Januar 2005 nebst Anhang wurde unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht geprüft. Die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Bedburg. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht erfolgte nach § 101 Abs. 1 GO NW i.V.m. § 317 HGB. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Bedburg sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Bedburg sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und des Lageberichtes. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Aufgrund des am 30. April 2006 erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks der mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht beauftragten „BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft“ und aufgrund der durch den Rechnungsprüfungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Bedburg. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Eröffnungsbilanz nebst Anhang, vermittelt ebenfalls ein zutreffendes Bild der Vermögensund Schuldenlage der Stadt Bedburg und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne den vorstehenden Bestätigungsvermerk einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass die für Zwecke der erstmaligen Bewertung des Straßenaufbaus vorgenommene Differenzierung nach Straßenunterbau und Verschleißschicht für die Folgebilanzierung dann weitergeführt werden kann, wenn die getrennte Bilanzierung von Straßenunterbau und Verschleißschicht als mit den Regelungen des NKF übereinstimmend vom Gesetzgeber oder den Aufsichtsbehörden bestätigt wird. Bedburg, den 14. Juni 2006 Gez. Sauer, Ausschussvorsitzender