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Beschlussvorlage (Offene Ganztagschule im Primarbereich)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-695/2006 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 26.09.2006 Bemerkungen: Betreff: Offene Ganztagschule im Primarbereich Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städt. Einrichtungen beschließt, die Baumaßnahmen für die OGS im Primarbereich wie in der Vorlage dargestellt durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich wurden von der Verwaltung vorsorglich Zuschüsse vom Land NRW für 8 Gruppen beantragt. Der Ausschuss für Schule, Jugend und Soziales ist in seiner Sitzung am 19. September 2006 dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, aufgrund der in den zukünftig zu erwartenden stagnierenden Schülerzahlen in diesem Bereich tatsächlich sechs Gruppen statt 8 einzurichten. Es sind somit folgende Gruppen vorgesehen: • • • • Eine Gruppe in der Grundschule Bedburg Zwei Gruppen in der Grundschule Kirdorf Zwei Gruppen in der Grundschule Kaster Eine Gruppe in der Grundschule Kirchherten. Von den bewilligten Landesmitteln für acht Gruppen in Höhe von 920.000 EURO wären bei der tatsächlichen Anforderung der Mittel in voller Höhe 230.000 EURO zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen, da nur sechs Gruppen installiert werden sollen. Somit wird eine Zuwendung in Höhe von rechnerisch 115.000 EURO pro Gruppe (=insgesamt 690.000 EURO) von der Stadt Bedburg beim Land NRW angefordert, sobald die baulichen / sonstigen Aufträge vergeben sind und der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städt. Einrichtungen sich für die Neu- bzw Umbauten entschieden hat. Die Deckungsfähigkeit in Bezug auf die Landesmittel ist gegeben, d. h. je nach den baulichen Erfordernissen der jeweiligen Gruppe können die Landesmittel in unterschiedlicher Höhe eingesetzt werden. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf insg. 617.351 EURO. Hiervon entfallen folgende Beträge auf die Gruppen: • • • Bedburg (1 Gruppe): Kirdorf (2 Gruppen) Kaster (Version B der Vorlage zu TOP 2a, 2 Gruppen) • Kirchherten (1 Gruppe) 104.916 EURO 295.000 EURO 207.435 EURO 10.000 EURO. Dadurch stünden für die Ausstattung noch 141.649 EURO zur Verfügung (ca. 23.600 EURO pro Gruppe). Für die Durchführung der OGS sind folgende bauliche Maßnahmen erforderlich: -GS Bedburg: Ausbau und Sanierung des vorhandenen Dachgeschosses inkl. entsprechenden Brandschutzmaßnahmen sowie Schaffung eines 2. baulichen Rettungesweges. -GS Kirdorf: Da hier keine aus- bzw. umbaufähigen Räume vorhanden sind, wird dort ein Anbau von 2 Klassenräumen erforderlich. Durch diese Baumaßnahme kann der gesamte alte Pavillon nach geringfügigen Renovierungs-/Baumaßnahmen für die OGS mit zwei Gruppenräumen und einem Speiseraum zur Verfügung gestellt werden. -GS Kaster: siehe Verwaltungsvorlage zu TOP 2a, Variante B. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage -GS Kirchherten: Ein Gruppenraum wird hier bereits seit Jahren durch die „Regenbogengruppe“ genutzt, so dass hier relativ geringe Renovierungs-/ Baumaßnahmen erforderlich sind. Auf Wunsch des Betreibers der Regenbogengruppe soll das Gesellschaftszimmer der Mehrzweckhalle Kirchherten als Speiseraum genutzt werden. Die vorhandenen Küche soll auf Wunsch des Betreibers der Regenbogengruppe renoviert und teilerneuert werden. Durch Nutzung der Küche und des Gesellschaftszimmers in der Mehrzweckhalle Kirchherten kann der Transportweg für die oft schweren und sperrigen Nahrungsmitteltransportbehälter und Geschirr in das zweite OG (Dachgeschoss) vermieden werden. In der GS Kirchherten wurden bereits in 2004 Brandschutzmaßnahmen im Volumen von ca. 50.000 EURO durchgeführt. Sollte der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städt. Einrichtungen über die o. g. Baumaßnahmen hinausgehende Baumaßnahmen beschließen, wären die hierfür zusätzlich benötigten Mittel dann zu 100% von der Stadt Bedburg zu tragen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 20. September 2006 ----------------------------------Frenken ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister