Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-695/2006
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen
26.09.2006
Bemerkungen:
Betreff:
Offene Ganztagschule im Primarbereich
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städt. Einrichtungen beschließt, die
Baumaßnahmen für die OGS im Primarbereich wie in der Vorlage dargestellt durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich wurden von der Verwaltung vorsorglich
Zuschüsse vom Land NRW für 8 Gruppen beantragt.
Der Ausschuss für Schule, Jugend und Soziales ist in seiner Sitzung am 19. September 2006 dem
Vorschlag der Verwaltung gefolgt, aufgrund der in den zukünftig zu erwartenden stagnierenden
Schülerzahlen in diesem Bereich tatsächlich sechs Gruppen statt 8 einzurichten.
Es sind somit folgende Gruppen vorgesehen:
•
•
•
•
Eine Gruppe in der Grundschule Bedburg
Zwei Gruppen in der Grundschule Kirdorf
Zwei Gruppen in der Grundschule Kaster
Eine Gruppe in der Grundschule Kirchherten.
Von den bewilligten Landesmitteln für acht Gruppen in Höhe von 920.000 EURO wären bei der
tatsächlichen Anforderung der Mittel in voller Höhe 230.000 EURO zuzüglich Zinsen
zurückzuzahlen, da nur sechs Gruppen installiert werden sollen.
Somit wird eine Zuwendung in Höhe von rechnerisch 115.000 EURO pro Gruppe (=insgesamt
690.000 EURO) von der Stadt Bedburg beim Land NRW angefordert, sobald die baulichen /
sonstigen Aufträge vergeben sind und der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städt.
Einrichtungen sich für die Neu- bzw Umbauten entschieden hat.
Die Deckungsfähigkeit in Bezug auf die Landesmittel ist gegeben, d. h. je nach den baulichen
Erfordernissen der jeweiligen Gruppe können die Landesmittel in unterschiedlicher Höhe
eingesetzt werden.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf insg. 617.351 EURO.
Hiervon entfallen folgende Beträge auf die Gruppen:
•
•
•
Bedburg (1 Gruppe):
Kirdorf (2 Gruppen)
Kaster (Version B der
Vorlage zu TOP 2a, 2 Gruppen)
• Kirchherten (1 Gruppe)
104.916 EURO
295.000 EURO
207.435 EURO
10.000 EURO.
Dadurch stünden für die Ausstattung noch 141.649 EURO zur Verfügung (ca. 23.600 EURO pro
Gruppe).
Für die Durchführung der OGS sind folgende bauliche Maßnahmen erforderlich:
-GS Bedburg: Ausbau und Sanierung des vorhandenen Dachgeschosses inkl. entsprechenden
Brandschutzmaßnahmen sowie Schaffung eines 2. baulichen Rettungesweges.
-GS Kirdorf: Da hier keine aus- bzw. umbaufähigen Räume vorhanden sind, wird dort ein Anbau
von 2 Klassenräumen erforderlich. Durch diese Baumaßnahme kann der gesamte alte Pavillon
nach geringfügigen Renovierungs-/Baumaßnahmen für die OGS mit zwei Gruppenräumen und
einem Speiseraum zur Verfügung gestellt werden.
-GS Kaster: siehe Verwaltungsvorlage zu TOP 2a, Variante B.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
-GS Kirchherten: Ein Gruppenraum wird hier bereits seit Jahren durch die „Regenbogengruppe“
genutzt, so dass hier relativ geringe Renovierungs-/ Baumaßnahmen erforderlich sind. Auf
Wunsch des Betreibers der Regenbogengruppe soll das Gesellschaftszimmer der Mehrzweckhalle
Kirchherten als Speiseraum genutzt werden. Die vorhandenen Küche soll auf Wunsch des
Betreibers der Regenbogengruppe renoviert und teilerneuert werden.
Durch Nutzung der Küche und des Gesellschaftszimmers in der Mehrzweckhalle Kirchherten kann
der Transportweg für die oft schweren und sperrigen Nahrungsmitteltransportbehälter und
Geschirr in das zweite OG (Dachgeschoss) vermieden werden.
In der GS Kirchherten wurden bereits in 2004 Brandschutzmaßnahmen im Volumen von ca.
50.000 EURO durchgeführt.
Sollte der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städt. Einrichtungen über die o. g.
Baumaßnahmen hinausgehende Baumaßnahmen beschließen, wären die hierfür zusätzlich
benötigten Mittel dann zu 100% von der Stadt Bedburg zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 20. September 2006
----------------------------------Frenken
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister