Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-687/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
19.09.2006
Betreff:
Brandschutzbedarfsplan
- Investitionsvolumen -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement, Investitionsmittel in Höhe von 300.000 € jährlich in den Haushalt
2007 - einschließlich Finanzplanung - einzustellen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am
26.04.2005 in der Thematik `Brandschutzbedarfsplan´ aufgrund der Komplexität und
Brisanz, wie auch aufgrund der mit der Umsetzung einhergehenden finanziellen
Auswirkung beschlossen - vor Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat - einen
`Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan´ einzurichten. Hinsichtlich der bisherigen Ergebnisse
verweist die Verwaltung vollinhaltlich auf die Berichterstattung im Fachausschuss am
23.05.2006, TOP 15 ö. T.
Wenngleich der Brandschutzbedarfsplan, der - grobstrukturiert in der Ausschusssitzung
am 26.04.2005 durch Vertreter des Sachverständigenbüros `osb Brandschutz´ vorgestellt
wurde - noch nicht in Gänze durch die Mitglieder des Arbeitskreises `abgearbeitet´ werden
konnte, so sind insbesondere die Schutzziele noch nicht formuliert worden, sollte aus Sicht
der Verwaltung - insbesondere im Hinblick auf die in gleicher Sitzung zur Beratung
anstehende Verabschiedung des Haushaltsbudgets 2007 für den Fachbereich II - bereits
zum jetzigen Zeitpunkt eine Beschlussempfehlung in der Thematik Fuhrpark/
Fahrzeugneuanschaffungen gefasst werden.
Diesbezüglich weist die Verwaltung darauf hin, dass die zu treffende Kernaussage des
Brandschutzbedarfsplans
nach
der
amtlichen
Begründung
müssen
Brandschutzbedarfspläne zwingend eine Risikoanalyse (Beschreibung von allgemeinen
und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich), eine
Schutzzieldefinition (Festlegung der gewünschten Qualität und der von der Feuerwehr zu
erbringenden Leistungen) und einen Plan, wie die Schutzzieldefinition zu erreichen ist
(welches Personal, welches Gerät und welche Organisation) enthalten selbstverständlich auch in Abhängigkeit des Fahrzeugkonzeptes zu bewerten ist; der unter
Ziff 6.2.1 - Seite 77 ff. - des Brandschutzbedarfsplans aufgeführte Bedarf an Fahrzeugen
stellt jedoch `lediglich´ eine Mindestausstattung, insgesamt sowie pro Löschzug/ -gruppe,
dar.
So ist festgelegt, das für das gesamte Stadtgebiet Bedburg mindestens eine
Kraftfahrdrehleiter (DLK 23/12), ein Tanklöschfahrzeug (TLF 24/50), ein Rüstwagen (RW
2) - bzw. Hilfslöschfahrzeug (HLF 20/ 16) -, ein Boot und ein Einsatzleitwagen (ELW 1)
vorzuhalten sind. Darüber hinaus müssen alle Einheiten der Feuerwehr der Stadt Bebdurg
über ein zweites Einsatzfahrzeug und ein Mannschaftstransportfahrzeug verfügen. Wie im
Brandschutzbedarfsplan ausgeführt, verfügen die sechs Einheiten über insgesamt 16
kommunale Einsatzfahrzeuge; diese haben ein Durchschnittsalter von 15,2 Jahren. Vier
Fahrzeuge sind bereits älter als 20 Jahre; das LF 8 des Löschzugs Lipp-Millendorf hat
bereits ein Alter von 25 Jahren.
(Anmerkung der Verwaltung: Für letzteres Fahrzeug sind Mittel für eine
Ersatzbeschaffung in den Haushalt 2006 eingestellt; die Vorführung eines entsprechenden
Fahrzeuges - LF 10/ 6 - durch die Firma Ziegler erfolgt am 27.09.2006, 17.30 Uhr, am
Feuerwehrgerätehaus des Löschzuges Lipp-Millendorf. Die Vorführung eines weiteren
Fahrzeugherstellers ist für die 43. Kalenderwoche avisiert. Insbesondere die Mitgleider
des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan sind zu den Vorführung herzlichst eingeladen).
Auf vorgenannter Basis haben die im Arbeitskreis vertretenen Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr ein `Fahzeugentwicklungskonzept´ für die einzelnen Löschzüge/ -gruppen
erstellt; dieses, wie auch erläuternde, allgemeine Informationen zu den jeweiligen
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Feuerwehrfahrzeugen - Begriffsbestimmungen - sind dieser Vorlage als Anlage 1 und 2
beigefügt. Basierend auf dieser Ausarbeitung und den im Brandschutzbedarfsplan
festgelegten Mindeststandards wurde im Arbeitskreis eine standardisierte Prioritätenliste
erstellt. Das aus dieser Liste resultierende Investitionsvolumen für den gesamten Fuhrpark
wird - nach derzeitigem Stand - einschließlich Beladung mit rd. 3.8 Mio. € beziffert.
Entsprechend den Ausführungen im Brandschutzbedarfsplan hat `osb´ eine sogenannte
Minimal- (Anlage 3) und Maximallösung (Anlage 4) erarbeitet; erstere beläuft sich auf rd.
3.0 Mio. €, letztere auf rd. 3.1 Mio. € (jeweils einschl. Beladung). Hierbei wird angemerkt,
dass die Beladung - soweit dies möglich ist - wie in der Vergangenheit geschehen,
möglichst von den `alten´ Fahrzeugen übernommen wird; dadurch könnte eine
Reduzierung des Investitionsvolumens um rd. 350 T€ erwirkt werden.
Die Differenz zwischen den Konzeptionen `Feuerwehr´ und `osb´ resultiert in erster Linie
aus `unterschiedlich gewerteten´ Anforderungen; beispielhaft seien aufgeführt die
Anschaffung eines ELW 1 oder 2, Erfordernis eines Rüstwagens 2, Ersatzbeschaffung
Drehleiter oder Teleskopmastbühne. Im Ergebnis kann jedoch festgehalten werden, dass
das seitens `osb´ ermittelte Investitionsvolumen auch seitens der Vertreter der Freiwilligen
Feuerwehr als `auskömmlich´ angesehen wird.
Ausgehend von einem - aufgrund des durchschnittlich sehr hohen Alters der derzeitigen
Fahrzeuge - auf 10 Jahre angelegten Investitionsplans entspräche dies jährlichen
Investitionsmitteln in Höhe von rd. 300 T€; `Prioritätenverschiebungen´ aufgrund des
Alters, des Zustandes der Fahrzeuge etc. pp. sind bei diesem Investitionsvolumen
unproblematisch. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass alle im Arbeitskreis
vertretenen Fraktionsvertreter sich - uni sono - für die Einstellung eines
Investitionsvolumens in Höhe von 300.000 € jährlich ausgesprochen haben.
Der stellvertretende Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg, Herr F.
Zehnpfennig, wird den Ausschussmitgliedern in der Sitzung zur Beantwortung
weitergehender Fragen, wie beispielsweise zur einsatztaktischen Notwendigkeit, zur
Verfügung stehen.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.09.2006
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister