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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan - Investitionsvolumen -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan
- Investitionsvolumen -) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-687/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 19.09.2006 Betreff: Brandschutzbedarfsplan - Investitionsvolumen - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement, Investitionsmittel in Höhe von 300.000 € jährlich in den Haushalt 2007 - einschließlich Finanzplanung - einzustellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 26.04.2005 in der Thematik `Brandschutzbedarfsplan´ aufgrund der Komplexität und Brisanz, wie auch aufgrund der mit der Umsetzung einhergehenden finanziellen Auswirkung beschlossen - vor Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat - einen `Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan´ einzurichten. Hinsichtlich der bisherigen Ergebnisse verweist die Verwaltung vollinhaltlich auf die Berichterstattung im Fachausschuss am 23.05.2006, TOP 15 ö. T. Wenngleich der Brandschutzbedarfsplan, der - grobstrukturiert in der Ausschusssitzung am 26.04.2005 durch Vertreter des Sachverständigenbüros `osb Brandschutz´ vorgestellt wurde - noch nicht in Gänze durch die Mitglieder des Arbeitskreises `abgearbeitet´ werden konnte, so sind insbesondere die Schutzziele noch nicht formuliert worden, sollte aus Sicht der Verwaltung - insbesondere im Hinblick auf die in gleicher Sitzung zur Beratung anstehende Verabschiedung des Haushaltsbudgets 2007 für den Fachbereich II - bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Beschlussempfehlung in der Thematik Fuhrpark/ Fahrzeugneuanschaffungen gefasst werden. Diesbezüglich weist die Verwaltung darauf hin, dass die zu treffende Kernaussage des Brandschutzbedarfsplans nach der amtlichen Begründung müssen Brandschutzbedarfspläne zwingend eine Risikoanalyse (Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich), eine Schutzzieldefinition (Festlegung der gewünschten Qualität und der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen) und einen Plan, wie die Schutzzieldefinition zu erreichen ist (welches Personal, welches Gerät und welche Organisation) enthalten selbstverständlich auch in Abhängigkeit des Fahrzeugkonzeptes zu bewerten ist; der unter Ziff 6.2.1 - Seite 77 ff. - des Brandschutzbedarfsplans aufgeführte Bedarf an Fahrzeugen stellt jedoch `lediglich´ eine Mindestausstattung, insgesamt sowie pro Löschzug/ -gruppe, dar. So ist festgelegt, das für das gesamte Stadtgebiet Bedburg mindestens eine Kraftfahrdrehleiter (DLK 23/12), ein Tanklöschfahrzeug (TLF 24/50), ein Rüstwagen (RW 2) - bzw. Hilfslöschfahrzeug (HLF 20/ 16) -, ein Boot und ein Einsatzleitwagen (ELW 1) vorzuhalten sind. Darüber hinaus müssen alle Einheiten der Feuerwehr der Stadt Bebdurg über ein zweites Einsatzfahrzeug und ein Mannschaftstransportfahrzeug verfügen. Wie im Brandschutzbedarfsplan ausgeführt, verfügen die sechs Einheiten über insgesamt 16 kommunale Einsatzfahrzeuge; diese haben ein Durchschnittsalter von 15,2 Jahren. Vier Fahrzeuge sind bereits älter als 20 Jahre; das LF 8 des Löschzugs Lipp-Millendorf hat bereits ein Alter von 25 Jahren. (Anmerkung der Verwaltung: Für letzteres Fahrzeug sind Mittel für eine Ersatzbeschaffung in den Haushalt 2006 eingestellt; die Vorführung eines entsprechenden Fahrzeuges - LF 10/ 6 - durch die Firma Ziegler erfolgt am 27.09.2006, 17.30 Uhr, am Feuerwehrgerätehaus des Löschzuges Lipp-Millendorf. Die Vorführung eines weiteren Fahrzeugherstellers ist für die 43. Kalenderwoche avisiert. Insbesondere die Mitgleider des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan sind zu den Vorführung herzlichst eingeladen). Auf vorgenannter Basis haben die im Arbeitskreis vertretenen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ein `Fahzeugentwicklungskonzept´ für die einzelnen Löschzüge/ -gruppen erstellt; dieses, wie auch erläuternde, allgemeine Informationen zu den jeweiligen STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Feuerwehrfahrzeugen - Begriffsbestimmungen - sind dieser Vorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt. Basierend auf dieser Ausarbeitung und den im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Mindeststandards wurde im Arbeitskreis eine standardisierte Prioritätenliste erstellt. Das aus dieser Liste resultierende Investitionsvolumen für den gesamten Fuhrpark wird - nach derzeitigem Stand - einschließlich Beladung mit rd. 3.8 Mio. € beziffert. Entsprechend den Ausführungen im Brandschutzbedarfsplan hat `osb´ eine sogenannte Minimal- (Anlage 3) und Maximallösung (Anlage 4) erarbeitet; erstere beläuft sich auf rd. 3.0 Mio. €, letztere auf rd. 3.1 Mio. € (jeweils einschl. Beladung). Hierbei wird angemerkt, dass die Beladung - soweit dies möglich ist - wie in der Vergangenheit geschehen, möglichst von den `alten´ Fahrzeugen übernommen wird; dadurch könnte eine Reduzierung des Investitionsvolumens um rd. 350 T€ erwirkt werden. Die Differenz zwischen den Konzeptionen `Feuerwehr´ und `osb´ resultiert in erster Linie aus `unterschiedlich gewerteten´ Anforderungen; beispielhaft seien aufgeführt die Anschaffung eines ELW 1 oder 2, Erfordernis eines Rüstwagens 2, Ersatzbeschaffung Drehleiter oder Teleskopmastbühne. Im Ergebnis kann jedoch festgehalten werden, dass das seitens `osb´ ermittelte Investitionsvolumen auch seitens der Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr als `auskömmlich´ angesehen wird. Ausgehend von einem - aufgrund des durchschnittlich sehr hohen Alters der derzeitigen Fahrzeuge - auf 10 Jahre angelegten Investitionsplans entspräche dies jährlichen Investitionsmitteln in Höhe von rd. 300 T€; `Prioritätenverschiebungen´ aufgrund des Alters, des Zustandes der Fahrzeuge etc. pp. sind bei diesem Investitionsvolumen unproblematisch. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass alle im Arbeitskreis vertretenen Fraktionsvertreter sich - uni sono - für die Einstellung eines Investitionsvolumens in Höhe von 300.000 € jährlich ausgesprochen haben. Der stellvertretende Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg, Herr F. Zehnpfennig, wird den Ausschussmitgliedern in der Sitzung zur Beantwortung weitergehender Fragen, wie beispielsweise zur einsatztaktischen Notwendigkeit, zur Verfügung stehen. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.09.2006 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister