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Beschlussvorlage (Elternanteil bei der Beschaffung von Lernmitteln hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21. August 2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Elternanteil bei der Beschaffung von Lernmitteln
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21. August 2006) Beschlussvorlage (Elternanteil bei der Beschaffung von Lernmitteln
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21. August 2006) Beschlussvorlage (Elternanteil bei der Beschaffung von Lernmitteln
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21. August 2006)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-685/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 19.09.2006 Betreff: Elternanteil bei der Beschaffung von Lernmitteln hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21. August 2006 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, dass keine über die Regelung des § 96 Absatz 3 Satz 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hinausgehende Entlastung eingeführt wird. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 21. August beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die Thematik `Lernmittelfreiheit für Kinder von Langzeitarbeitsolosen´ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu nehmen und bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung nachfolgend aufgeführte Fragen zu beantworten. Der Antrag ist dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt. Bevor zu den jeweiligen Fragen Stellungnahme bezogen wird, gibt die Verwaltung zunächst nachfolgende allgemeine Erläuterungen: Die Regelung - 2. Schulrechtsänderungsgesetz - in § 96 Absatz 3 Satz 4 und 5 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) lautet wie folgt: „Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Über weitere Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet der Schulträger in eigener Verantwortung.“ In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass bereits die vorherige Landesregierung Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) von einem Erstattungsanspruch für den Eigenanteil von Lernmitteln ausgenommen und lediglich für das Schuljahr 2005/ 2006 eine Übergangsregelung in § 132 SchulG aufgenommen hat. Das 2. Schulrechtsänderungsgesetz führt nunmehr lediglich die eigenverantwortliche Schulträgerentscheidung - als freiwillige kommunale Leistung - ein. Zu den einzelnen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie viele Kinder bzw. Eltern, die Sozialhilfeempfänger nach SGB XII sind, sind vom Eigenanteil für Lernmittel befreit und welche Kosten verursacht die Befreiung? Insgesamt erhalten sieben Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Bisher wurden für das Schuljahr 2006/2007 noch keine Anträge auf Erstattung des Elternbeitrages gestellt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann nicht geprüft werden, warum bisher kein Antrag gestellt wurde; zumeist liegt die fehlende Antragstellung offenbar darin begründet, dass die betroffenen Kinder keine Bedburger Schule besuchen und somit ein anderer Schulträger für die Kostenerstattung zuständig ist. 2. Werden langzeitarbeitslose Eltern (ALG-II-Empfänger) in Bedburg ebenfalls von der Zahlung eines Eigenanteils befreit? Nein. 3. Falls ja, welches finanzielles Volumen nimmt die Übernahme des Eigenanteils von Langzeitarbeitslosen ein? Gegenstandslos. 4. Welche Kosten würden anfallen, falls die Stadt Bedburg langzeitarbeitslosen Eltern bisher noch nicht vom Eigenanteil befreit hat? STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die von der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft (ArGe REK) eingesetze Software „A2LL“ lässt eine entsprechende Datenauswertung nicht zu; insofern ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in Absprache mit den Schulen die Kosten für die Bereitstellung von Lernmitteln (zum Beispiel durch Bücherausleihe/ Bücherbörse) niedrig zu halten? Die Verwaltung unterstützt jede Maßnahme, welche die Kosten für die Bereitstellung von Lernmitteln senken würde, leider sind dem Schulträger keine entsprechenden Projekte wie Bücherausleihe oder Börse für gebrauchte Bücher bekannt. Aus Sicht der Verwaltung sprechen gegen eine Übernahme des Eigenateils in erster Linie fiskalische Gründe; so ist es aus Sicht der Verwaltung nicht hinnehmbar, dass die im Rahmen der sog. „Hartz-IV“-Reform zum 1. Januar 2005 umgesetzten Kürzungen von Transferleistungen durch den Bundesgesetzgeber - ob ganz oder nur teilweise - durch Leistungen der Städte und Gemeinden ersetzt werden. Dies würde nicht nur ein Verstoß gegen das sogenannte Konnexitätsprinzip darstellen, sondern die Bundesgesetzgebung im Ergebnis sogar kontakarieren. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 7. September 2006 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister