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Beschlussvorlage (Beratung des Erlasses einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2004 (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung des Erlasses einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2004 (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung des Erlasses einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2004 (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung des Erlasses einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2004 (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung des Erlasses einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2004 (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-130/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2003 Rat der Stadt Bedburg 09.12.2003 Bemerkungen: Betreff: Beratung des Erlasses einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2004 (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2004 (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg. X Begründung Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Haushaltslage 2004 Nach derzeitiger Einschätzung ist auch in 2004 mit einem Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt zu rechnen. Berechnung der Schlüsselzuweisungen Grundsätzlich gilt für das Verteilungssystem und die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen folgende Formel: (Finanzbedarf ./. Steuerkraft) x 90 v.H. = Schlüsselzuweisungen. Der Finanzbedarf bemisst sich nach der Einwohnerzahl, den Schülerzahlen, nach dem Soziallastenansatz und nach dem Zentralitätsansatz. Hier hat sich eine Verschiebung der Gewichtungen (Neufassung der Hauptansatzstaffel) vom kreisangehörigen zum kreisfreien Raum ergeben. Dies bedeutet, die Schlüsselzuweisungen der großen Städte steigen, während die der kleinen Städte und Gemeinden sinken. Die Steuerkraft der Gemeinden wird aus der Summe der Grundsteuern, der Gewerbesteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage, der Kompensationsleistungen und der Anteile an Einkommen- und Umsatzsteuer ermittelt. Durch das Hebesatzrecht der Gemeinden ergeben sich landesweit Unterschiede in der Höhe der von den Gemeinden eingenommenen Realsteuern. Aufgrund dessen werden im GFG fiktive Hebesätze festgelegt, um alle Gemeinden bezogen auf die Steuerkraft gleich behandeln zu können. Ob die fiktiven Hebesätze nun im GFG 2004/2005 deutlich erhöht werden, ist fraglich. Eine Anhebung der fiktiven Hebesätze würde bewirken, dass sich die Berechnungsgrundlage „Steuerkraftmesszahl“ für die einzelne Kommune erhöht und damit einen höheren Abzugsposten bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung darstellt. Gleichzeitig erhöht eine größere Steuerkraftmesszahl die Umlagegrundlage der einzelnen Kommune, die als Basis der zu leistenden Kreis- bzw. Landschaftsumlage dient. Der von einer Kommune über dem fiktiven Satz liegende Hebesatz bewirkt, dass der dieser Differenz entsprechende Wert ungeschmälert dem kommunalen Haushalt zugute kommt. Eine Anhebung der fiktiven Hebesätze führt nun dazu, dass neben den o. g. Veränderungen bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung sowie der Kreisbzw. Landschaftsumlage sich diese Differenz negativ verändert und damit der dem Haushalt zur Verfügung stehende Betrag abnimmt. Für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept bedeutet dies gemäß ergänzender Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 15.10.2002 betreffend den Handlungsrahmen zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten, dass ggf. eine Anpassung der Hebesätze erforderlich wird, da der Handlungsrahmen eine mindestens 10%ige Überschreitung der fiktiven Hebesätze bzw. der tatsächlichen vergleichbaren Sätze erfordert. Aber auch für Kommunen, die bislang einen ausgeglichenen Haushalt erreichen konnten, können die veränderten Berechnungsgrundlagen dazu führen, dass eine Anhebung der Hebesätze erforderlich wird, um ggf. entstehende Verschlechterungen aufzufangen. Da lt. o. g. Handlungsrahmen auch bei Gemeinden, die nur über eine Rückführung vom Vermögenshaushalt ihren Haushalt ausgleichen können, ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen ist, wird eine Anhebung der Hebesätze auf (mindestens) das Niveau der fiktiven Hebesätze erforderlich werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die fiktiven Hebesätze lt. GFG und die tatsächlichen Hebesätze der Stadt Bedburg stellen sich wie folgt dar: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Stadt Bedburg 250 381 420 Fiktive Hebesätze GFG 2003 192 381 403 Eine erneute Erhöhung der fiktiven Hebesätze hätte zur Folge, dass die Stadt Bedburg ggf. ihre Realsteuerhebsetze anpassen müsste. Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2004 ist für das Frühjahr 2004 vorgesehen. Aufgrund dieser Terminplanung empfiehlt es sich, noch im Jahr 2003 die Entscheidung hinsichtlich der Hebesäze zu treffen, weil sowohl für die Bürger als auch für die Stadtverwaltung grundsätzlich eine Versendung der „endgültigen“ Grundbesitzabgabenbescheide rechtzeitig vor dem ersten sog. Hebetermin, dem 15.02. eines jeden Jahres, anzustreben ist. Die Beratungen zum GFG 2004/2005 sind noch nicht abgeschlossen. Im Referentenentwurf des GFG wurde keine Veränderung der fiktiven Hebesätze vorgesehen. Sollten bis zur Ratssitzung Informationen vorliegen, werden diese selbstverständlich nachgereicht. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Schmitz Sachbearbeiterin ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Begründung: 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister