Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-130/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
18.11.2003
Rat der Stadt Bedburg
09.12.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Beratung des Erlasses einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
für das Haushaltsjahr 2004 (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2004 (Hebesatzsatzung) der Stadt
Bedburg.
X Begründung
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Haushaltslage 2004
Nach derzeitiger Einschätzung ist auch in 2004 mit einem Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt zu
rechnen.
Berechnung der Schlüsselzuweisungen
Grundsätzlich gilt für das Verteilungssystem und die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen
folgende Formel:
(Finanzbedarf ./. Steuerkraft) x 90 v.H. = Schlüsselzuweisungen.
Der Finanzbedarf bemisst sich nach der Einwohnerzahl, den Schülerzahlen, nach dem
Soziallastenansatz und nach dem Zentralitätsansatz. Hier hat sich eine Verschiebung der
Gewichtungen (Neufassung der Hauptansatzstaffel) vom kreisangehörigen zum kreisfreien Raum
ergeben. Dies bedeutet, die Schlüsselzuweisungen der großen Städte steigen, während die der
kleinen Städte und Gemeinden sinken.
Die Steuerkraft der Gemeinden wird aus der Summe der Grundsteuern, der Gewerbesteuer
abzüglich der Gewerbesteuerumlage, der Kompensationsleistungen und der Anteile an
Einkommen- und Umsatzsteuer ermittelt.
Durch das Hebesatzrecht der Gemeinden ergeben sich landesweit Unterschiede in der Höhe der
von den Gemeinden eingenommenen Realsteuern. Aufgrund dessen werden im GFG fiktive
Hebesätze festgelegt, um alle Gemeinden bezogen auf die Steuerkraft gleich behandeln zu
können.
Ob die fiktiven Hebesätze nun im GFG 2004/2005 deutlich erhöht werden, ist fraglich.
Eine Anhebung der fiktiven Hebesätze würde bewirken, dass sich die Berechnungsgrundlage
„Steuerkraftmesszahl“ für die einzelne Kommune erhöht und damit einen höheren Abzugsposten
bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung darstellt. Gleichzeitig erhöht eine größere
Steuerkraftmesszahl die Umlagegrundlage der einzelnen Kommune, die als Basis der zu
leistenden Kreis- bzw. Landschaftsumlage dient. Der von einer Kommune über dem fiktiven Satz
liegende Hebesatz bewirkt, dass der dieser Differenz entsprechende Wert ungeschmälert dem
kommunalen Haushalt zugute kommt. Eine Anhebung der fiktiven Hebesätze führt nun dazu, dass
neben den o. g. Veränderungen bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung sowie der Kreisbzw. Landschaftsumlage sich diese Differenz negativ verändert und damit der dem Haushalt zur
Verfügung stehende Betrag abnimmt.
Für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept bedeutet dies gemäß ergänzender Verfügung der
Bezirksregierung Köln vom 15.10.2002 betreffend den Handlungsrahmen zur Genehmigung von
Haushaltssicherungskonzepten, dass ggf. eine Anpassung der Hebesätze erforderlich wird, da der
Handlungsrahmen eine mindestens 10%ige Überschreitung der fiktiven Hebesätze bzw. der
tatsächlichen vergleichbaren Sätze erfordert. Aber auch für Kommunen, die bislang einen
ausgeglichenen Haushalt erreichen konnten, können die veränderten Berechnungsgrundlagen
dazu führen, dass eine Anhebung der Hebesätze erforderlich wird, um ggf. entstehende
Verschlechterungen aufzufangen.
Da lt. o. g. Handlungsrahmen auch bei Gemeinden, die nur über eine Rückführung vom
Vermögenshaushalt ihren Haushalt ausgleichen können, ein strenger Prüfungsmaßstab
anzulegen ist, wird eine Anhebung der Hebesätze auf (mindestens) das Niveau der
fiktiven Hebesätze erforderlich werden.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Die fiktiven Hebesätze lt. GFG und die tatsächlichen Hebesätze der Stadt Bedburg stellen sich wie
folgt dar:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Stadt Bedburg
250
381
420
Fiktive Hebesätze
GFG 2003
192
381
403
Eine erneute Erhöhung der fiktiven Hebesätze hätte zur Folge, dass die Stadt Bedburg ggf. ihre
Realsteuerhebsetze anpassen müsste.
Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2004 ist für das Frühjahr 2004 vorgesehen.
Aufgrund dieser Terminplanung empfiehlt es sich, noch im Jahr 2003 die Entscheidung hinsichtlich
der Hebesäze zu treffen, weil sowohl für die Bürger als auch für die Stadtverwaltung grundsätzlich
eine Versendung der „endgültigen“ Grundbesitzabgabenbescheide rechtzeitig vor dem ersten sog.
Hebetermin, dem 15.02. eines jeden Jahres, anzustreben ist.
Die Beratungen zum GFG 2004/2005 sind noch nicht abgeschlossen. Im Referentenentwurf des
GFG wurde keine Veränderung der fiktiven Hebesätze vorgesehen. Sollten bis zur Ratssitzung
Informationen vorliegen, werden diese selbstverständlich nachgereicht.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Schmitz
Sachbearbeiterin
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Erster Beigeordneter
und Stadtkämmerer
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Begründung:
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
-----------------------------------
-----------------------------------
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister