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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-130/2003)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-130/2003)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage WP6-130/2003 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S 666, SGV. NRW. 2023) , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.April 2003 (GV.NRW. S. 254), und des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 19.12.2000 (BGBI. I S. 1790) sowie § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.05.1999 (BGBI. I S. 1010, 1491), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20.12.2001 (BGBI. I S. 3955) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 09.12.2003 folgende Satzung beschlossen: §1 Grundsteuer A Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird mit 250 v.H. festgesetzt. §2 Grundsteuer B Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit 381 v.H. festgesetzt. §3 Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird mit 420 v.H. festgesetzt. §4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.