Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Vereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen über eine Zusammenarbeit bei der Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) in den Vermessungs- und Katasterbehörden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Datum
23.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Vereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen über eine Zusammenarbeit bei der Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) in den Vermessungs- und Katasterbehörden) Info GB (Vereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen über eine Zusammenarbeit bei der Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) in den Vermessungs- und Katasterbehörden)

öffnen download melden Dateigröße: 69 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 117/2007 08.05.2007 Az.: 62 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2007 Vereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen über eine Zusammenarbeit bei der Einführung des Amtlichen LiegenschaftskatasterInformationssystems (ALKIS) in den Vermessungs- und Katasterbehörden Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland hat das Fachkonzept ALKIS® für eine automatisierte, integrierte Führung aller Daten des Liegenschaftskatasters entwickelt und die bundesweite Einführung, als Standard, beschlossen. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz NRW) vom 01.03.2005 in Verbindung mit dem RdErl. IM v. 15.02.2005, MBl NRW S. 293 wird in den Katasterbehörden des Landes NRW künftig nur noch dieses Fachkonzept zur automatisierten Führung des Liegenschaftskatasters zugelassen. ALKIS® reformiert das Liegenschaftskataster als bundesweites Basisinformations-system, rationalisiert die Datenerhebung, bündelt und modelliert die Geobasisdaten, erweitert und flexibilisiert das Produktspektrum und erleichtert den Zugang für Benutzer und Kunden. Die seit zwanzig Jahren bestehenden getrennten Systeme Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) werden durch ein integriertes System abgelöst.Auf der Basis gleicher bzw. ähnlicher Aufgaben mit annähernd gleichartigen Strukturen sowie identischer Zeitplanung zur Einführung von ALKIS® ist ein Fundament für eine Kooperation beider Kreise vorgezeichnet. Die Überführung des Liegenschaftskatasters nach ALKIS ist in beiden Kreisen zur Jahreswende 2008/2009 geplant. Die Vereinbarung dient dazu, Synergieeffekte zu nutzen, erhebliche Kosten zu minimieren und gleichzeitig Grundlagen für weitere Kooperationsmaßnahmen zu legen. Wesentliche Komponente der Zusammenarbeit ist, einen Wissensaustausch zu betreiben, d. h. alle mit der Einführung von ALKIS® gegebenen Faktoren wie Finanzen, Technik und Prozesse zu betrachten. Die Zusammenarbeit der beiden Kreise erstreckt sich auf - eine gemeinsame strategische Ausrichtung bei der Auswahl der einzelnen ALKIS®-Verfahrenskomponenten 2 - gebündelte Analysen zur Vorbereitung der Systementscheidung ein gemeinsames Auftreten gegenüber den Softwareanbietern eine gemeinsame Beschaffung der Software (Lizenzen und Wartung) die Organisation gemeinsam abgestimmter Schulungsmaßnahmen die Zentralisierung von Betreuung, Pflege und Entwicklung der ALKIS®Verfahrenskomponenten. Die beteiligten Kreise sind sich einig, dass die jeweiligen TUIV-Stellen und tangierenden Organisationseinheiten der Kreise in die Arbeitsabläufe und Grundsatzentscheidungen einbezogen werden. Die Dienste der KDVZ-Rhein-Erft-Rur sind nach Möglichkeit zu integrieren. Die Kooperationsmaßnahme ist offen für eine Beteiligung weiterer Partner oder anderer Kooperationen in Nordrhein-Westfalen. Es wird eine Zusammenarbeit, Unterstützung oder Begleitung angestrebt, die sich auch nur auf Teilbereiche der Gesamtaufgabe beziehen kann. Diese Kooperationen sind nicht von der gleichzeitigen ALKIS®-Einführung, einer gemeinsamen Software oder gleichartiger Hardware-Komponenten der Partner abhängig. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)