Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Datum
23.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 117/2007
08.05.2007
Az.: 62
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Vereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen über eine
Zusammenarbeit bei der Einführung des Amtlichen LiegenschaftskatasterInformationssystems (ALKIS) in den Vermessungs- und Katasterbehörden
Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland hat
das Fachkonzept ALKIS® für eine automatisierte, integrierte Führung aller Daten des
Liegenschaftskatasters entwickelt und die bundesweite Einführung, als Standard,
beschlossen. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Landesvermessung und das
Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz NRW) vom 01.03.2005 in
Verbindung mit dem RdErl. IM v. 15.02.2005, MBl NRW S. 293 wird in den Katasterbehörden
des Landes NRW künftig nur noch dieses Fachkonzept zur automatisierten Führung des
Liegenschaftskatasters zugelassen.
ALKIS® reformiert das Liegenschaftskataster als bundesweites Basisinformations-system,
rationalisiert die Datenerhebung, bündelt und modelliert die Geobasisdaten, erweitert und
flexibilisiert das Produktspektrum und erleichtert den Zugang für Benutzer und Kunden. Die
seit zwanzig Jahren bestehenden getrennten Systeme Automatisierte Liegenschaftskarte
(ALK) und Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) werden durch ein integriertes System
abgelöst.Auf der Basis gleicher bzw. ähnlicher Aufgaben mit annähernd gleichartigen
Strukturen sowie identischer Zeitplanung zur Einführung von ALKIS® ist ein Fundament für
eine Kooperation beider Kreise vorgezeichnet. Die Überführung des Liegenschaftskatasters
nach ALKIS ist in beiden Kreisen zur Jahreswende 2008/2009 geplant.
Die Vereinbarung dient dazu, Synergieeffekte zu nutzen, erhebliche Kosten zu
minimieren und gleichzeitig Grundlagen für weitere Kooperationsmaßnahmen zu
legen. Wesentliche Komponente der Zusammenarbeit ist, einen Wissensaustausch zu
betreiben, d. h. alle mit der Einführung von ALKIS® gegebenen Faktoren wie Finanzen,
Technik und Prozesse zu betrachten. Die Zusammenarbeit der beiden Kreise erstreckt
sich auf
-
eine gemeinsame strategische Ausrichtung bei der Auswahl der einzelnen
ALKIS®-Verfahrenskomponenten
2
-
gebündelte Analysen zur Vorbereitung der Systementscheidung
ein gemeinsames Auftreten gegenüber den Softwareanbietern
eine gemeinsame Beschaffung der Software (Lizenzen und Wartung)
die Organisation gemeinsam abgestimmter Schulungsmaßnahmen
die Zentralisierung von Betreuung, Pflege und Entwicklung der ALKIS®Verfahrenskomponenten.
Die beteiligten Kreise sind sich einig, dass die jeweiligen TUIV-Stellen und tangierenden
Organisationseinheiten der Kreise in die Arbeitsabläufe und Grundsatzentscheidungen
einbezogen werden. Die Dienste der KDVZ-Rhein-Erft-Rur sind nach Möglichkeit zu
integrieren. Die Kooperationsmaßnahme ist offen für eine Beteiligung weiterer Partner oder
anderer Kooperationen in Nordrhein-Westfalen. Es wird eine Zusammenarbeit, Unterstützung
oder Begleitung angestrebt, die sich auch nur auf Teilbereiche der Gesamtaufgabe beziehen
kann. Diese Kooperationen sind nicht von der gleichzeitigen ALKIS®-Einführung, einer
gemeinsamen Software oder gleichartiger Hardware-Komponenten der Partner abhängig.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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