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Info GB (ÖPNV-Freifahrtregelung bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis hier: Information über die bisherige Inanspruchnahme)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (ÖPNV-Freifahrtregelung bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis 
hier: Information über die bisherige Inanspruchnahme) Info GB (ÖPNV-Freifahrtregelung bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis 
hier: Information über die bisherige Inanspruchnahme)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 6/2002 16.04.2002 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 15.05.2002 ÖPNV-Freifahrtregelung bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis hier: Information über die bisherige Inanspruchnahme Gemäß Kreistagsbeschluss Nr. 885 vom 30.09.1998 erhalten Personen ab dem 65. Lebensjahr mit Wohnsitz im Kreis Euskirchen ab dem 01.01.1999 bei freiwilliger Rückgabe der PKWFahrerlaubnis ÖPNV-Freifahrscheine für das gesamte VRS-Verbundgebiet für die Dauer von 6 Monaten. Dieser Beschluss erfolgte aufgrund der Empfehlung der Bezirksregierung Köln zur Anwendung einer verbundeinheitlichen Regelung gemäß dem in der Verbandsversammlung des VRS am 19.06.1998 beschlossenen Vorschlag der Gewährung von 9.00 Uhr UmweltTickets für 6 Monate auf Kosten der jeweiligen Gebietskörperschaft. Außer dem Vorteil einer verbundeinheitlichen Regelung bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis sollte Senioren durch die zunächst kostenlose Inanspruchnahme des ÖPNV die Möglichkeit gegeben werden, Erfahrungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu sammeln, verbunden mit dem Ziel einer weiteren ÖPNV-Inanspruchnahme auf eigene Kosten nach Ablauf der Freifahrtregelung und eines gleichzeitigen Beitrages zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im Kreis Euskirchen erfolgt die Übernahme der Kosten für das 9.00 Uhr UmweltTicket für die Dauer von 6 Monaten, einschließlich der Zusatzmarke, womit Senioren die Nutzung des Tickets ohne zeitliche Einschränkung (auch vor 9.00 Uhr) ermöglicht wird. Die Kosten der Freifahrscheine für 6 Monate betragen 50 % des Preises eines Jahresabonnement. Seite - 2 Zur erwünschten Information über Kosten und Inanspruchnahmen dient die nachstehende tabellarische Übersicht: Jahr 1999 2000 2001 2002 Anzahl der Inanspruchnahme n 40 9 10 6 bis 15.04.2003 Preis pro UmweltTicket zuzüglich Zusatzmarke für 6 Monate in DM/ € Jährliche Gesamtkosten 630,00 DM+67,80 DM = 697,80 DM 649,80 DM+70,20 DM = 720,00 DM 675,60 DM+72,00 DM = 747,60 DM 694,14 DM+ 73,92DM = 768,06 DM 354,90 € + 37,80 € = 392,70 DM 27.912,00 DM /14.271,18 € 6.480,00 DM / 3.313,17 € 7.476,00 DM / 3.822,42 € 4.608,36 DM / 2.356,22 € bis 15.04.2002 65 bisherige Gesamtkosten: 46.476,36 DM / 23.762,99 € Von 61 ausgestellten 9.00 Uhr UmweltTickets mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Freifahrscheine ist nur von einem Kunden das Abo auf eigene Kosten weitergeführt worden. Die Finanzierung erfolgt aus der jährlich zugewiesenen Organisationspauschale nach § 14 Regionalisierungsgesetz NW. Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)