Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 6/2002
16.04.2002
Az.: 60.13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
15.05.2002
ÖPNV-Freifahrtregelung bei freiwilligem Verzicht auf die Fahrerlaubnis
hier: Information über die bisherige Inanspruchnahme
Gemäß Kreistagsbeschluss Nr. 885 vom 30.09.1998 erhalten Personen ab dem 65. Lebensjahr mit
Wohnsitz im Kreis Euskirchen ab dem 01.01.1999 bei freiwilliger Rückgabe der PKWFahrerlaubnis ÖPNV-Freifahrscheine für das gesamte VRS-Verbundgebiet für die Dauer von 6
Monaten.
Dieser Beschluss erfolgte aufgrund der Empfehlung der Bezirksregierung Köln zur Anwendung
einer verbundeinheitlichen Regelung gemäß dem in der Verbandsversammlung des VRS am
19.06.1998 beschlossenen Vorschlag der Gewährung von 9.00 Uhr UmweltTickets für 6 Monate
auf Kosten der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Außer dem Vorteil einer verbundeinheitlichen Regelung bei freiwilligem Verzicht auf die
Fahrerlaubnis sollte Senioren durch die zunächst kostenlose Inanspruchnahme des ÖPNV die
Möglichkeit gegeben werden, Erfahrungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu
sammeln, verbunden mit dem Ziel einer weiteren ÖPNV-Inanspruchnahme auf eigene Kosten
nach Ablauf der Freifahrtregelung und eines gleichzeitigen Beitrages zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit.
Im Kreis Euskirchen erfolgt die Übernahme der Kosten für das 9.00 Uhr UmweltTicket für die
Dauer von 6 Monaten, einschließlich der Zusatzmarke, womit Senioren die Nutzung des Tickets
ohne zeitliche Einschränkung (auch vor 9.00 Uhr) ermöglicht wird. Die Kosten der Freifahrscheine
für 6 Monate betragen 50 % des Preises eines Jahresabonnement.
Seite - 2 Zur erwünschten Information über Kosten und Inanspruchnahmen dient die nachstehende
tabellarische Übersicht:
Jahr
1999
2000
2001
2002
Anzahl der
Inanspruchnahme
n
40
9
10
6 bis 15.04.2003
Preis pro UmweltTicket zuzüglich
Zusatzmarke für 6 Monate in DM/ €
Jährliche Gesamtkosten
630,00 DM+67,80 DM = 697,80 DM
649,80 DM+70,20 DM = 720,00 DM
675,60 DM+72,00 DM = 747,60 DM
694,14 DM+ 73,92DM = 768,06 DM
354,90 € + 37,80 €
= 392,70 DM
27.912,00 DM /14.271,18 €
6.480,00 DM / 3.313,17 €
7.476,00 DM / 3.822,42 €
4.608,36 DM / 2.356,22 €
bis 15.04.2002
65
bisherige Gesamtkosten:
46.476,36 DM / 23.762,99 €
Von 61 ausgestellten 9.00 Uhr UmweltTickets mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Freifahrscheine ist nur
von einem Kunden das Abo auf eigene Kosten weitergeführt worden.
Die Finanzierung erfolgt aus der jährlich zugewiesenen Organisationspauschale nach § 14
Regionalisierungsgesetz NW.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/
in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)