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Beschlusstext (Einwohneranfrage des Herrn Jürgen Rinne vom 19. Juni 2008)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
25.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Beschlusstext (Einwohneranfrage des Herrn Jürgen Rinne vom 19. Juni 2008) Beschlusstext (Einwohneranfrage des Herrn Jürgen Rinne vom 19. Juni 2008) Beschlusstext (Einwohneranfrage des Herrn Jürgen Rinne vom 19. Juni 2008)

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Stadt Jülich Jülich, 14. August 2008 Der Bürgermeister Beschluss über die Sitzung des Stadtrates am 25.06.2008 im Großer Sitzungssaal des Neuen Rathauses 1.1 Einwohneranfrage des Herrn Jürgen Rinne vom 19. Juni 2008 (Vorlage-Nr. 294/2008) Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung Die Anfrage lautet wie folgt: „Innerhalb der letzten Jahre kam es wiederholt zu Starkregenereignissen, deren Folge war, dass der Innhalt des Kanalnetzes sich zum Teil bei uns im Keller ausbreitete mit all seinen fäkalen Bestandteilen und den damit verbundenen Infektions-Gefahren. Ursache scheint die nicht rechtzeitige Abfuhr der anfallenden Wassermengen in dem vorhandenen Kanalnetz der Stadt Jülich unter der Großen Rurstraße zu sein. Dieses ist, nicht nur meiner Meinung nach, nicht der geeignete Weg der fachgerechten Entsorgung von Abwässern. Wie bitte stellt man sich an der dafür zuständigen Stelle ein Abstellen dieses unhaltbaren Zustandes vor? Ist an irgendeiner Stelle eine Vorgabe, die bindend den anliegenden Immobilieneigentümern vorschreibt, ein technisches Rückhaltesystem in das hauseigene Kanalnetz einzubinden, um den Rückfluss von fäkalbelasteten Abwässern wirksam zu unterbinden. Wenn Ja, mit welchen Mitteln wird dieses geprüft und durchgesetzt?“ Zu der Anfrage wird von Bürgermeister Stommel wie folgt Stellung genommen: „Der Eintritt von Schmutzwasser in den Kellerbereich ist ursächlich durch das Nichtvorhanden einen Rückstauklappe. Dies verhindert den Zufluss von Abwässern aus der öffentlichen Kanalisation in die Privatleitung. Der Grundstückseigentümer ist aufgrund der Entwässerungssatzung der Stadt Jülich selbst verpflichtet, nach § 13 Absatz 3 und 4 sich gegen Rückstau zu schützen. Die Wartung sowie die Revisionsöffnung zur Reinigung ist Aufgabe des Eigentümers.“ Herr Rinne stellt die Nachfrage, ob seitens der Verwaltung kontrolliert wird, dass die Eigentümer entsprechende Schutzmaßnahmen treffen oder ob die Mieter hierin den Eigentümern schutzlos ausgeliefert sind. Bürgermeister Stommel antwortet, dass Mieter selbst die Einrichtung dieser Schutzmaßnahmen gegenüber ihren Vermietern reklamieren müssen. Frau Haffner ergänzt, dass die Stadt nicht dazu verpflichtet sei, Sorge dafür zu tragen, dass die Eigentümer sich gegen Rückstau schützen. Der Eigentümer sei zu diesen Schutzmaßnahmen verpflichtet. Wenn der Eigentümer dieser Verpflichtung nicht nachkomme, und der Mieter dadurch zu Schaden komme, dann habe der Mieter dies zivilrechtlich gegen den Vermieter durchzusetzen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Stadtverordneter Frey merkt an, dass es seines Wissens einige B-Pläne gebe, wo solche Dinge zur Auflage gemacht werden und erkundigt sich, wie dann der Sachverhalt sei, wenn der Eigentümer dies nicht mache. Bürgermeister Stommel schlägt vor, dies im Fachausschuss zum Thema zu machen. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2008 Seite 2 Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2008 Seite 3