Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
25.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 14. August 2008
Der Bürgermeister
Beschluss
über die Sitzung des Stadtrates
am 25.06.2008 im Großer Sitzungssaal des Neuen Rathauses
1.3
Einwohneranfrage der Eheleute Friedhelm und Adelheid Mack vom 19. Juni 2008
(Vorlage-Nr. 296/2008)
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2008
Seite 2
Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung
Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
1. Welche Gründe waren für eine Sperrmüllabfuhr erst am Montag den 02.06.2008
ausschlaggebend, so dass ein Teil des Sperrmülls durch private Containerabfuhren
erfolgen musste?
Antwort:
Auf Grund der besonderen Situation in Broich wurde es ermöglicht, bereits am Montag, den
2.6.08, ab 14:30 Uhr, also nur drei Werktage nach dem Unwetter, eine separate SonderSperrmüllaktion nur für Broich einzurichten. Eine noch schnellere Abfuhr war weder aus
organisatorischen noch technischen Gründen zu realisieren. Auch der Bauhof hätte nicht
helfen können, da auch dort sämtliche Fahrzeuge im Einsatz waren und diese ohnehin für die
Menge des in Broich angefallenen Sperrmülls ungeeignet gewesen wären. Ein zweite Abfuhr
wurde in Broich dann mit den anderen betroffenen Stadtteilen am Samstag, dem 7.6.08,
durchgeführt.
Wenn von einigen Betroffenen in Broich privat Container bestellt wurden, so geschah dies
möglicherweise ohne bei der Stadt rückzufragen oder vielleicht um eine noch schnellere
Abfuhr zu erreichen.
2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um bei Starkregen eine erneute
Schlammlawine mit den daraus resultierenden Folgen zu verhindern?
Antwort:
In Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Eifel-Rur, der Großteile der Gräben im Stadtteil
Broich in der Unterhaltung hat, dem Bauhof der Stadt Jülich, sowie dem Ortsvorsteher wird
es auch weiterhin, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, eine Koordinierung geben,
mit dem Ziel, Schäden aus Überflutungsereignissen im Stadtteil Broich zu minimieren.
Das bedeutet, permanentes Beobachten der Gräben und Rohrdurchlässe, regelmäßiges
Überprüfen der Straßenabläufe, sowie bauliche Änderung, die das Abfließen der
Regenwässer in die Gräben verbessern.
Eine Rechtsverpflichtung der Stadt derartige Ereignisse in evtl. Schutzmaßnahmen direkt
umzusetzen gibt es nicht und können auch nicht spezifiziert werden, da es sich um „höhere
Gewalt“ handelt.
3. An vielen Feldern fehlen die vorgeschriebenen Feldränder. Wer ist für die
Überwachung und Einhaltung dieser Vorgabe zuständig? In welchen Zeiträumen
wurden die vorhandenen Flutgräben überprüft und gereinigt?
Antwort:
Die sogenannten „Flutgräben“ werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und
gereinigt, wobei anzumerken ist, dass ein gewisser Bewuchs für derartige Regenereignisse
sogar von Vorteil sein kann, da das Abfließen des Wassers, bzw. des Schlamms gebremst
wird.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2008
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Die angesprochenen Feldraine sind von ihrer Funktion her reine Versickerungsanlagen für
das Oberflächenwasser der Wege und sollen dies über die sogenannte Schulter ableiten.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2008
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